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BGH, 24.11.1998 - 4 StR 589/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 176 Abs. 1 StGB; § 349 Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 4 StPO
Tateinheit zwischen Taten des sexuellen Mißbrauchs von Kindern - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 329 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.12.2000 - 3 StR 323/00
Verhältnis von sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.) …
Eine Konstellation, wie sie der Entscheidung des 4. Strafsenats (BGH NStZ-RR 1999, 329) zugrundelag, ist nicht festgestellt. - BGH, 06.05.2003 - 4 StR 128/03
Sexueller Missbrauch von Kindern (Konkurrenzen; Tatmehrheit)
Kommt es gleichzeitig oder - wie hier - in unmittelbarer zeitlicher Abfolge zu Sexualkontakten gemäß § 176 Abs. 1 StGB mit mehreren Kindern, ist Tateinheit gegeben (BGH NStZ-RR 1999, 329; Beschluss vom 11. Mai 1995 - 4 StR 245/95). - BGH, 20.04.2005 - 3 StR 95/05
Sexueller Mißbrauch von Kindern (natürliche Handlungseinheit); …
In den Fällen II. 2. und II. 3. der Urteilsgründe hat der Angeklagte in unmittelbarer zeitlicher Abfolge stets zwei Kinder nach § 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB aF mißbraucht, so daß jeweils zwei tateinheitlich zusammentreffende Fälle des schweren sexuellen Mißbrauchs eines Kindes vorliegen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 329 m. w. N.).