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   BGH, 01.02.2000 - 4 StR 593/99   

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https://dejure.org/2000,6165
BGH, 01.02.2000 - 4 StR 593/99 (https://dejure.org/2000,6165)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2000 - 4 StR 593/99 (https://dejure.org/2000,6165)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - 4 StR 593/99 (https://dejure.org/2000,6165)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 45 StPO; § 46 StPO
    Unzulässigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Glaubhaftmachung; Eidestattliche Versicherung; Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revisionsbegründung - Revision - Frist - Verschulden - Rechtsanwalt - Beratung - Glaubhaftmachung - Eidesstattliche Versicherung

  • Judicialis

    StPO § 45; ; StPO § 46; ; StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 45 Abs. 1; ; StPO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 45 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90

    Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses

    Auszug aus BGH, 01.02.2000 - 4 StR 593/99
    a) Nach § 45 Abs. 2 StPO muß das Gesuch Angaben nicht nur über die versäumte Frist und den Hindernisgrund, sondern auch über den Zeitpunkt des Wegfalles des Hindernisses enthalten (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 4 und 7).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 461/89

    Begründung der Revision als Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BGH, 01.02.2000 - 4 StR 593/99
    Die eigene eidesstattliche Versicherung des Angeklagten ist nach ständiger Rechtsprechung kein zulässiges Mittel zur Glaubhaftmachung (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 1 und 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 26 Rdn. 9).
  • BGH, 18.12.1987 - 2 StR 614/87

    Voraussetzungen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 01.02.2000 - 4 StR 593/99
    a) Nach § 45 Abs. 2 StPO muß das Gesuch Angaben nicht nur über die versäumte Frist und den Hindernisgrund, sondern auch über den Zeitpunkt des Wegfalles des Hindernisses enthalten (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 4 und 7).
  • BGH, 22.07.1994 - 3 StR 350/94

    Wiedereinsetzungsantrag - Glaubhaftmachung - Begründung - Tatsachenvortrag

    Auszug aus BGH, 01.02.2000 - 4 StR 593/99
    Die eigene eidesstattliche Versicherung des Angeklagten ist nach ständiger Rechtsprechung kein zulässiges Mittel zur Glaubhaftmachung (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 1 und 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 26 Rdn. 9).
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