Rechtsprechung
BGH, 01.02.2000 - 4 StR 593/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 45 StPO; § 46 StPO
Unzulässigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Glaubhaftmachung; Eidestattliche Versicherung; Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revisionsbegründung - Revision - Frist - Verschulden - Rechtsanwalt - Beratung - Glaubhaftmachung - Eidesstattliche Versicherung
- Judicialis
StPO § 45; ; StPO § 46; ; StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 45 Abs. 1; ; StPO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 45 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90
Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses
Auszug aus BGH, 01.02.2000 - 4 StR 593/99
a) Nach § 45 Abs. 2 StPO muß das Gesuch Angaben nicht nur über die versäumte Frist und den Hindernisgrund, sondern auch über den Zeitpunkt des Wegfalles des Hindernisses enthalten (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 4 und 7). - BGH, 14.03.1990 - 3 StR 461/89
Begründung der Revision als Zulässigkeitsvoraussetzung
- BGH, 18.12.1987 - 2 StR 614/87
Voraussetzungen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BGH, 22.07.1994 - 3 StR 350/94
Wiedereinsetzungsantrag - Glaubhaftmachung - Begründung - Tatsachenvortrag
Auszug aus BGH, 01.02.2000 - 4 StR 593/99
Die eigene eidesstattliche Versicherung des Angeklagten ist nach ständiger Rechtsprechung kein zulässiges Mittel zur Glaubhaftmachung (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 1 und 3;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 26 Rdn. 9).