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   BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14   

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https://dejure.org/2015,4318
BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14 (https://dejure.org/2015,4318)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2015 - 4 StR 595/14 (https://dejure.org/2015,4318)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 (https://dejure.org/2015,4318)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 StPO
    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung; Bekanntgabe des Inhalts der Verständigung durch das Gericht (keine Pflicht zur Angabe einer zu erwartenden Strafe bei "streitiger" Hauptverhandlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 4 StPO, § 257c Abs 5 StPO
    Strafprozessuale Verständigung: Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Belehrung über die Bindungswirkung einer Verständigung

  • IWW

    § 257c Abs. 5 StPO, § ... 257c Abs. 3 Satz 4 StPO, § 258 StPO, § 257c Abs. 5, Abs. 4 StGB, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 2, § 274 Satz 1 StPO, § 271 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 257c Abs. 4 StPO, § 257c Abs. 4 Satz 3 StPO, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verspätete Belehrung eines Angeklagten im Rahmen einer Verständigung

  • rewis.io

    Strafprozessuale Verständigung: Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Belehrung über die Bindungswirkung einer Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c Abs. 3 S. 4; StPO § 257c Abs. 5
    Verspätete Belehrung eines Angeklagten im Rahmen einer Verständigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Belehrt werden muss vor der Zustimmung - das ist klar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Deal im Strafverfahren - und die rechtzeitige Belehrung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls durch dienstliche Erklärungen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 358
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13

    Verständigung (Verstoß gegen die Pflicht zur Belehrung hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14
    Denn die Belehrung hat sicherzustellen, dass der Angeklagte vor dem Eingehen einer Verständigung, deren Bestandteil das Geständnis ist, vollumfänglich über die Tragweite seiner Mitwirkung an der Verständigung informiert ist (Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 16/12310, S. 15; BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 237; Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13, StV 2015, 73; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76; Urteil vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13, StV 2013, 682, 683).

    Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich gebotenen Beruhensmaßstabs (vgl. zuletzt BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13, StV 2013, 674, und vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13, NJW 2014, 3506; nachfolgend hierzu BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 5 StR 253/13) kann der Senat die Ursächlichkeit des Belehrungsfehlers für das Geständnis nicht ausnahmsweise ausschließen: Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegte Tat auf der Grundlage der Verständigung eingeräumt, was ihm - so das Landgericht - "im Hinblick auf seine Persönlichkeit und angesichts seines bisherigen Verhaltens im Verlauf des Verfahrens ersichtlich schwer gefallen ist." Auf sein Eingeständnis, er habe es für möglich gehalten, dass der Geschädigte sich in der Tatnacht in der - von ihm in Brand gesetzten - Wohnung aufgehalten habe, hat das Schwurgericht u.a. die Annahme des Tötungsvorsatzes gestützt.

  • BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13

    Verständigung im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14
    Denn die Belehrung hat sicherzustellen, dass der Angeklagte vor dem Eingehen einer Verständigung, deren Bestandteil das Geständnis ist, vollumfänglich über die Tragweite seiner Mitwirkung an der Verständigung informiert ist (Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 16/12310, S. 15; BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 237; Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13, StV 2015, 73; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76; Urteil vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13, StV 2013, 682, 683).

    Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich gebotenen Beruhensmaßstabs (vgl. zuletzt BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13, StV 2013, 674, und vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13, NJW 2014, 3506; nachfolgend hierzu BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 5 StR 253/13) kann der Senat die Ursächlichkeit des Belehrungsfehlers für das Geständnis nicht ausnahmsweise ausschließen: Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegte Tat auf der Grundlage der Verständigung eingeräumt, was ihm - so das Landgericht - "im Hinblick auf seine Persönlichkeit und angesichts seines bisherigen Verhaltens im Verlauf des Verfahrens ersichtlich schwer gefallen ist." Auf sein Eingeständnis, er habe es für möglich gehalten, dass der Geschädigte sich in der Tatnacht in der - von ihm in Brand gesetzten - Wohnung aufgehalten habe, hat das Schwurgericht u.a. die Annahme des Tötungsvorsatzes gestützt.

  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13

    Verständigung (unterlassene Belehrung über die Bindungswirkung der Verständigung:

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14
    b) Die Verfahrensrüge ist zulässig; der Beschwerdeführer hat den der Rüge zugrunde liegenden Sachverhalt, insbesondere eine Erteilung der in § 257c Abs. 5 StPO vorgeschriebenen Belehrung erst nach Abgabe der noch fehlenden Zustimmung des Angeklagten, vollständig und bestimmt vorgetragen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. zum notwendigen Revisionsvortrag bei einer auf die Verletzung des § 257c Abs. 5 StPO gestützten Verfahrensrüge BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13, wistra 2014, 322).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14
    Der neue Tatrichter wird gegebenenfalls auch Gelegenheit haben, dem gegen die Strafzumessung gerichteten Einwand des Generalbundesanwalts, der an das in dubio pro reo anzunehmende Vorliegen eines untauglichen Versuchs anknüpft, Rechnung zu tragen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 4 StR 563/98, NStZ-RR 1999, 101, 102).
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14
    Mit Blick auf das hier beobachtete Verfahren weist der Senat darauf hin, dass das Gericht bei dem Verständigungsvorschlag einen Strafrahmen, also eine Strafobergrenze und eine Strafuntergrenze, angeben muss (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648, und vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, StV 2013, 741), entgegen der Anfrage von Rechtsanwalt P. am siebten Hauptverhandlungstag aber nicht verpflichtet ist, dem Angeklagten auch mitzuteilen, welche Strafe bei einem Schuldspruch nach "streitiger Hauptverhandlung" in Betracht kommen könnte (BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 497/14).
  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 497/14

    Erfolgreiche Rüge der fehlenden Belehrung über mögliche Abweichungen des Gerichts

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14
    Mit Blick auf das hier beobachtete Verfahren weist der Senat darauf hin, dass das Gericht bei dem Verständigungsvorschlag einen Strafrahmen, also eine Strafobergrenze und eine Strafuntergrenze, angeben muss (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648, und vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, StV 2013, 741), entgegen der Anfrage von Rechtsanwalt P. am siebten Hauptverhandlungstag aber nicht verpflichtet ist, dem Angeklagten auch mitzuteilen, welche Strafe bei einem Schuldspruch nach "streitiger Hauptverhandlung" in Betracht kommen könnte (BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 497/14).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10

    Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14
    Mit Blick auf das hier beobachtete Verfahren weist der Senat darauf hin, dass das Gericht bei dem Verständigungsvorschlag einen Strafrahmen, also eine Strafobergrenze und eine Strafuntergrenze, angeben muss (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648, und vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, StV 2013, 741), entgegen der Anfrage von Rechtsanwalt P. am siebten Hauptverhandlungstag aber nicht verpflichtet ist, dem Angeklagten auch mitzuteilen, welche Strafe bei einem Schuldspruch nach "streitiger Hauptverhandlung" in Betracht kommen könnte (BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 497/14).
  • BVerfG, 30.06.2013 - 2 BvR 85/13

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Rechtsstaatsprinzip; faires

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14
    Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich gebotenen Beruhensmaßstabs (vgl. zuletzt BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13, StV 2013, 674, und vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13, NJW 2014, 3506; nachfolgend hierzu BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 5 StR 253/13) kann der Senat die Ursächlichkeit des Belehrungsfehlers für das Geständnis nicht ausnahmsweise ausschließen: Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegte Tat auf der Grundlage der Verständigung eingeräumt, was ihm - so das Landgericht - "im Hinblick auf seine Persönlichkeit und angesichts seines bisherigen Verhaltens im Verlauf des Verfahrens ersichtlich schwer gefallen ist." Auf sein Eingeständnis, er habe es für möglich gehalten, dass der Geschädigte sich in der Tatnacht in der - von ihm in Brand gesetzten - Wohnung aufgehalten habe, hat das Schwurgericht u.a. die Annahme des Tötungsvorsatzes gestützt.
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 138/04

    Letztes Wort; Beweiskraft des Protokolls (Erschütterung durch dienstliche

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14
    Nachträgliche übereinstimmende dienstliche Erklärungen der Urkundspersonen reichen für eine Berichtigung nicht aus (BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 2 StR 138/04, NStZ 2005, 281, 282); sie lassen auch die formelle Beweiskraft des Protokolls nicht entfallen (BGH, aaO, dort Rn. 4 und 7; vgl. auch BGH - Großer Senat, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298, 317 a.E.).
  • BGH, 04.12.2013 - 4 StR 446/13

    Mangelnde Belehrung über die Risiken einer Verständigung (nicht ausschließbares

    Auszug aus BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14
    Anhaltspunkte dafür, dass ihm die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung bekannt waren, bestehen nicht (vgl. zu diesen Erwägungen auch BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2013 - 4 StR 446/13, und vom 5. Februar 2014 - 1 StR 706/13, wistra 2014, 283).
  • BGH, 05.02.2014 - 1 StR 706/13

    Mangelnde Belehrung über die Rechtsfolgen (Risiken) einer Verständigung;

  • BGH, 31.05.1951 - 3 StR 106/51

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

  • RG, 30.10.1923 - I 562/23

    1. Entzieht der von einer der beiden Urkundspersonen erklärte Widerruf einer im

  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 1/21

    Verständigung im Strafverfahren: Wegfall der formellen Beweiskraft des

    Die dienstliche Erklärung nur einer der Urkundspersonen lässt die formelle Beweiskraft des Protokolls zuungunsten des Angeklagten nicht entfallen (KK-StPO/Greger, StPO § 274 Rn. 11 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10.02.2015 - 4 StR 595/14, NStZ 2015, 358).
  • OVG Sachsen, 07.09.2015 - 6 A 41/14

    Lösung von rechtskräftigen Strafurteilen; Urteilsabsprache; Eingehungsbetrug;

    Diese Belehrung stellt eine zentrale rechtsstaatliche Sicherung des Grundsatzes des fairen Verfahrens und der Selbstbelastungsfreiheit dar, weil der Angeklagte vor dem Eingehen einer Verständigung, deren Bestandteil ein Geständnis sein soll (§ 257c Abs. 2 Satz 2 StPO), vollumfänglich über die Tragweite seiner Mitwirkung und das damit verbundene Risiko - u. a. die gemäß § 257c Abs. 4 StPO eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht - informiert sein muss (BVerfG a. a. O. juris Rn. 99 und 125/126; BGH, Beschl. v. 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 -, juris Rn. 11).

    33 Da der Beklagte sein Geständnis aufgrund der Verständigung abgegeben und das Amtsgericht sein Urteil auf dieses Geständnis gestützt hat, beruht das Strafurteil auch auf diesen Verfahrensfehlern (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Februar 2015 a. a. O. juris Rn. 12; zu einem hier nicht vorliegenden Fall, in dem dies ausnahmsweise nicht zutraf: BVerfG, Beschl. v. 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14 -, juris Rn. 28 bis 30).

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 43/21

    Verständigung (Begriff des Verständigungsvorschlags: Konnex zwischen prozessualem

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens vereinbar, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 125; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - 2 StR 1/21 Rn. 2; vom 30. März 2021 - 2 StR 383/20 Rn. 5; vom 4. März 2020 - 2 StR 352/19 Rn. 7; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 8; vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16 Rn. 6 und vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

    Denn eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2883/10 u.a., Rn. 99, BVerfGE 133, 168, 237; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16; vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 24.01.2017 - 5 StR 15/17

    Erfordernis der Belehrung des Angeklagten bereits bei Unterbreitung des

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257 c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN).
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16

    Verständigung (erforderliche Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG NStZ 2014, 721; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15).
  • BGH, 25.03.2015 - 5 StR 82/15

    Zeitpunkt der Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN).
  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 383/20

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Verstoß gegen die

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG NStZ 2014, 721; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14, NStZ 2015, 358, 359; vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, StV 2018, 111 mwN, und vom 8. November 2018 - 4 StR 268/18, NStZ 2019, 169).
  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 268/18

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Erfordernis der

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung fu?r das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG NStZ 2014, 721; BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14, NStZ 2015, 358, 359 mwN; vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15, NStZ-RR 2015, 225 (Ls); vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16, StV 2018, 11 mwN und vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17, NJW 2017, 1626 (Ls)).
  • OLG Zweibrücken, 15.02.2017 - 1 Ws 254/16

    Strafverfahren: Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls; Kostenentscheidung

    Das fertiggestellte Protokoll kann nur dann einer Berichtigung zugeführt werden, wenn beide Urkundspersonen darin übereinstimmen, dass das Protokoll unrichtig ist (Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 271, Rn. 23; vgl. auch BGH, NStZ 2015, 358 [359]).
  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18

    Verständigung (erforderliche Belehrung über eingeschränkte Bindungswirkung:

  • BGH, 14.01.2016 - 3 StR 386/15

    Fehlende Belehrung über die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts

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