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   BGH, 21.12.2011 - 4 StR 596/11   

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https://dejure.org/2011,4320
BGH, 21.12.2011 - 4 StR 596/11 (https://dejure.org/2011,4320)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2011 - 4 StR 596/11 (https://dejure.org/2011,4320)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 596/11 (https://dejure.org/2011,4320)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung eines Strafbefehls wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in die Verurteilung wegen besonders schweren Raubes zu einer Jugendstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 105 Abs. 2; JGG § 31 Abs. 2 S. 1
    Einbeziehung eines Strafbefehls wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in die Verurteilung wegen besonders schweren Raubes zu einer Jugendstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - 4 StR 596/11
    Auch wenn der Angeklagte die diesem Strafbefehl zugrunde liegende Tat als Erwachsener oder Heranwachsender begangen haben sollte, hätte der Strafbefehl gemäß § 105 Abs. 2 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG in die Verurteilung einbezogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34; HK-JGG-Schatz, 6. Aufl. § 31 Rn. 40 mwN).
  • BGH, 26.05.2009 - 3 StR 177/09

    Jugendstrafe (Einbeziehung früherer Verurteilungen); eigene Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - 4 StR 596/11
    Der Senat holt die gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG grundsätzlich erforderliche Einbeziehung durch eine eigene Entscheidung gemäß § 354 Abs. 1 StPO nach (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 3 StR 177/09 Rn. 3).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    aa) Nach der Rechtsprechung kann in entsprechender Anwendung von § 31 Abs. 2 Satz 1, § 32 Satz 1 i.V.m. § 105 Abs. 2 JGG in eine einheitliche Jugendstrafe auch eine rechtskräftige und noch nicht erledigte Verurteilung zu Freiheitsstrafe einbezogen werden, die wegen einer Tat verhängt worden ist, die der Angeklagte als Erwachsener begangen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12 (insoweit in NStZ 2013, 36 nicht abgedruckt); vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 596/11, juris Rn. 2; vom 12. Dezember 2001 - 4 StR 474/01; vom 23. November 1993 - 5 StR 573/93, BGHSt 40, 1; Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34, 35 ff.; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 105 Rn. 39; Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 105 Rn. 44 mwN; krit. Laue in: MünchKomm.
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge;

    Anderenfalls hätte die Jugendkammer gemäß § 105 Abs. 1, 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 JGG die Einbeziehung prüfen müssen; denn § 105 Abs. 2 JGG ist auch dann anzuwenden, wenn - wie hier - der Angeklagte die zuvor mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndeten Straftaten als Erwachsener beging (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34; Beschlüsse vom 24. September 1993 - 2 StR 493/93, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 9; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 596/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 11.01.2018 - 5 StR 445/17

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet

    Um jede Beschwer des Angeklagten Ko.  zu vermeiden, holt der Senat diese Einbeziehung nach (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 596/11).
  • BGH, 06.09.2017 - 5 StR 360/17

    Nachholung der Einbeziehung des amtsgerichtlichen Urteils

    Um jede Beschwer des Angeklagten zu vermeiden, holt der Senat diese Einbeziehung nach (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 596/11).
  • BGH, 20.02.2018 - 5 StR 634/17

    Nachholung der Einbeziehung eines amtsgerichtlichen Strafbefehls durch eine

    Um jede Beschwer des Angeklagten zu vermeiden, holt der Senat die gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG grundsätzlich erforderliche Einbeziehung durch eine eigene Entscheidung gemäß § 354 Abs. 1 StPO nach (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2017 - 5 StR 360/17; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 596/11).
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