Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4754
BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06 (https://dejure.org/2007,4754)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2007 - 4 StR 598/06 (https://dejure.org/2007,4754)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 4 StR 598/06 (https://dejure.org/2007,4754)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4754) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 315c StGB; § 315b StGB; § 316 StGB
    Mord (gemeingefährliche Mittel: Einsatz eines PKW); Straßenverkehrsgefährdung (Ursachenzusammenhang hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit) und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer gefährlicher Eingriff); vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Mordmerkmals der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln im Fall des gezielten Einsatzes eines Pkws zum Zwecke der Selbsttötung und Fremdtötung; Maßgeblichkeit der Eignung eines objektiv nicht gemeingefährlichen Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten ...

  • blutalkohol PDF, S. 354

    Ermittlung der Tatzeit-BAK, Konkurrenzverhältnis §§ 315b, 315c Abs. 1 Nr. 1 a StGB und Pkw als gemeingefährliches Mittel i. S. d. § 211 StGB

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 315 b; ; StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 316 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2 § 315 c Abs. 1 Nr. 1
    Gemeingefährlichkeit eines Pkws; Gefährdung des Straßenverkehrs bei Tötung mittels Pkw

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB: Keine Kausalität

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 330
  • NStZ-RR 2007, 174
  • NZV 2007, 371
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06
    Bereits dieser Rechtsfehler, der sich nur auf die Verurteilung wegen versuchten Mordes bezieht, zwingt zur Aufhebung des Schuldspruchs insgesamt, mithin auch wegen der weiteren tateinheitlich begangenen Taten (vgl. BGHR StPO § 353, Aufhebung 1).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06
    Maßgeblich ist dann jedoch die Eignung des Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation (vgl. BGHSt 38, 353, 354; BGHR StGB § 211 Abs. 2, gemeingefährliches Mittel 2).
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06
    Dass die für die Trunkenheitsfahrt auf der Grundlage der entnommenen Blutprobe ermittelte Tatzeitblutalkoholkonzentration (2,97 ?) auf einer fehlerhaften Berechnung beruht, da das Landgericht ersichtlich übersehen hat, dass insoweit die ersten zwei Stunden nach Trinkende (Fahrtantritt) grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen sind (vgl. BGHSt 25, 246; BGH, Beschluss vom 25. September 2006- 4 StR 322/06 m.w.N.), beschwert den Angeklagten im Ergebnis nicht.
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (Ursächlichkeit für die Gefährdung im Sinne des

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06
    Eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs kommt deshalb neben dem vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b StGB nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 108, 109).
  • BGH, 25.09.2006 - 4 StR 322/06

    Rückrechnung auf die Tatzeit-BAK

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06
    Dass die für die Trunkenheitsfahrt auf der Grundlage der entnommenen Blutprobe ermittelte Tatzeitblutalkoholkonzentration (2,97 ?) auf einer fehlerhaften Berechnung beruht, da das Landgericht ersichtlich übersehen hat, dass insoweit die ersten zwei Stunden nach Trinkende (Fahrtantritt) grundsätzlich von der Rückrechnung auszunehmen sind (vgl. BGHSt 25, 246; BGH, Beschluss vom 25. September 2006- 4 StR 322/06 m.w.N.), beschwert den Angeklagten im Ergebnis nicht.
  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Lässt der Unfallverlauf es als möglich erscheinen, dass eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer von vornherein ausgeschlossen war, weil sich das Unfallereignis nur außerhalb des Gefahrenbereichs Dritter zutragen konnte, so ist das Mordmerkmal nicht erfüllt (BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - 4 StR 598/06 -, NStZ-RR 2007, 174).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB kommt daher nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Januar 2007 - 4 StR 598/06, NStZ 2007, 330 mwN).
  • LG Kleve, 17.02.2020 - 140 Ks 6/19

    Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen; verbotenes Kraftfahrzeugrennen

    Denn "gemeingefährliche Mittel" liegen vor, wenn der Täter Mittel anwendet, die in der konkreten Tatsituation Leib oder Leben einer unbestimmten Vielzahl von Menschen gefährden, sofern der Täter die Gefahr nicht beherrscht; vgl. BGHSt 34, 13, 14; 38, 353, 354; BGH NStZ 2019, 607, 608. Für die Gemeingefährlichkeit ist nicht auf die abstrakte Wirkung, sondern die Eignung zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters abzustellen. Ein PKW ist nicht an sich ein gemeingefährliches Mittel (BGH NStZ 2007, 330).

    Zwar ist die Verursachung einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben Dritter nicht erforderlich, sondern die Eignung der Tötungshandlung zur Gefährdung einer unbestimmten Zahl von Menschen in der konkreten Situation ist ausreichend (BGHSt 38, 353, 354 und BGH NStZ 2007, 330).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht