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   BGH, 13.01.2000 - 4 StR 598/99   

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https://dejure.org/2000,3621
BGH, 13.01.2000 - 4 StR 598/99 (https://dejure.org/2000,3621)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2000 - 4 StR 598/99 (https://dejure.org/2000,3621)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 4 StR 598/99 (https://dejure.org/2000,3621)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 213
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 4 StR 598/99
    Der Senat ändert den Schuldspruch wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung dahin ab, daß der Angeklagte lediglich der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1, 2 StGB) schuldig ist, weil die konkrete Gefährdung einer anderen Person oder fremder Sachen von bedeutendem Wert mit Ausnahme des dem Angeklagten nicht gehörenden Fahrzeugs, dessen Gefährdung aber vom Schutzbereich des § 315 c StGB nicht erfaßt ist (vgl. BGHSt 27, 40; BGH NStZ 1992, 233; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 315 c Rdn. 17 m.w.N.) - nicht festgestellt ist.
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 4 StR 598/99
    Der Senat ändert den Schuldspruch wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung dahin ab, daß der Angeklagte lediglich der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1, 2 StGB) schuldig ist, weil die konkrete Gefährdung einer anderen Person oder fremder Sachen von bedeutendem Wert mit Ausnahme des dem Angeklagten nicht gehörenden Fahrzeugs, dessen Gefährdung aber vom Schutzbereich des § 315 c StGB nicht erfaßt ist (vgl. BGHSt 27, 40; BGH NStZ 1992, 233; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 315 c Rdn. 17 m.w.N.) - nicht festgestellt ist.
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

    a) Zwar ist das vom Täter geführte Fahrzeug auch dann nicht als fremde Sache in den Schutzbereich des § 315c StGB einbezogen, wenn es - wie hier - ihm nicht gehört (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 465/76, BGHSt 27, 40, 41 f.; Beschlüsse vom 18. Dezember 1957 - 4 StR 554/57, BGHSt 11, 148, 150; vom 13. Januar 2000 - 4 StR 598/99, NZV 2000, 213; vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12, NStZ-RR 2012, 252; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 315c Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2001 - 2 Ss 87/00

    Wirksamkeit von Verkehrszeichen (hier: Geschwindigkeitsbeschränkung); Verhängung

    Die Notwendigkeit, hierzu Feststellungen zu treffen, entfällt auch nicht deshalb, weil der Regelfall des § 2 Abs. 1 BKatV vorliegt; gemindert ist in solchen Fällen für den Tatrichter allein der notwendige Begründungsaufwand (BGHSt 38, 134, 136; LG Hamm NStZ-RR 1999, 313; OLG Hamm DAR 2000, 130 f; BayObLG DAR 2000, 222).
  • OLG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ss OWi 462/04

    Atemalkoholmessung; Feststellungen, Anforderungen an die Urteilgründe,

    Der Senat weist insoweit darauf hin, dass bei Verhängung des Fahrverbotes immer auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet sein muss (vgl. BVerfG NJW 1969, 1623; DAR 1996, 196; BayObLG DAR 2000, 222; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ss 462/04

    Atemalkoholmessung - notwendige Feststellungen im Urteil

    Der Senat weist insoweit darauf hin, dass bei Verhängung des Fahrverbotes immer auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet sein muss (vgl. BVerfG NJW 1969, 1623; DAR 1996, 196; BayObLG DAR 2000, 222; jeweils mit weiteren Nachweisen).
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