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   BGH, 25.03.2015 - 4 StR 600/14   

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https://dejure.org/2015,7815
BGH, 25.03.2015 - 4 StR 600/14 (https://dejure.org/2015,7815)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2015 - 4 StR 600/14 (https://dejure.org/2015,7815)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2015 - 4 StR 600/14 (https://dejure.org/2015,7815)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 68b StGB, § 145a StGB
    Verstoß gegen gegen eine Weisung der Führungsaufsicht über einen längeren Zeitraum: Realkonkurrenz oder Handlungseinheit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 55 StGB, § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB, § 145a StGB, §§ 39, 43, 54 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1, Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

  • rewis.io

    Verstoß gegen gegen eine Weisung der Führungsaufsicht über einen längeren Zeitraum: Realkonkurrenz oder Handlungseinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55
    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Andauernder Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 587/00

    Nachträgliche Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe; Härteausgleich bei Verbüßung der

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 4 StR 600/14
    Das Landgericht hat bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt, dass die Geldstrafe von 60 Tagesätzen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 22. Februar 2013, die der Angeklagte im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe in Unterbrechung der Untersuchungshaft vollständig verbüßt hat, gesamtstrafenfähig gewesen wäre (§ 55 StGB) und dass daher ein Härteausgleich hätte vorgenommen werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 587/00).

    Er setzt deshalb in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Freiheitsstrafe auf zehn Monate fest (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 587/00).

  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 24/00

    Bestellung eines Beistands nach § 397 a Abs. 1 Satz 1 StPO; Erstreckung auf die

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 4 StR 600/14
    Eine (erneute) Beiordnung des Vertreters der Nebenklägerin ist nicht erforderlich, da sich die durch das Landgericht mit Beschluss vom 2. Januar 2014 vorgenommene Bestellung auch auf das Revisionsverfahren erstreckt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 4 StR 24/00, NStZ 2000, 552, 553 mwN).
  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Mehrere Verstöße gegen dieselbe Weisung stehen regelmäßig in Realkonkurrenz, sofern nicht die Grundsätze über die natürliche oder rechtliche (tatbestandliche) Handlungseinheit eingreifen (BGH, Beschluss vom 25.03.2015 - 4 StR 600/14 = StraFo 2015, 257 = BGHR StGB § 145a S 1 Verstoß gegen Weisungen 2; BayObLG, Beschluss vom 23.10.2020 - 203 StRR 414/20 = BeckRS 2020, 35129 = OLGSt StGB § 145a Nr. 4; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben StGB 30. Aufl. § 145a Rn. 13).
  • BayObLG, 23.10.2020 - 203 StRR 414/20

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

    Es beurteilt sich vielmehr nach allgemeinen Regeln, wann mehrere Verstöße als eine Tat anzusehen sind und wann mehrere Taten vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.03.2015, Az.: 4 StR 600/14, juris Rn. 4; BayObLG, Beschluss vom 08.05.1995, Az.: 5 StRR 9/95, BayObLGSt 1995, 84; KG Berlin, Beschluss vom 02.09.2019, Az.: (2) 121 Ss 48/19 (16/19), juris Rn. 28; Sternberg/Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 145a Rn. 13; LK-Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 145 Rn. 39 ff.; MK-StGB/Groß, 3. Aufl., § 145a Rn. 21).
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