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BGH, 07.04.2009 - 4 StR 601/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 239b Abs. 2 StGB; § 239a Abs. 2 StGB; § 46 StGB
Rechtsfehlerhafte Versagung eines minder schweren Falles der Geiselnahme (Verzweiflungstat und Provokation durch das Tatopfer; Strafzumessung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Annahme eines minder schweren Falles i.S.d. § 239b Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) i.V.m. § 239a Abs. 2 StGB mangels Ausübung physischer Gewalt auf den Geschädigten i.R.e. Ausbruchs aus der Maßregelvollzugsanstalt
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239a Abs. 2; StGB § 239b Abs. 2
Annahme eines minder schweren Falles i.S.d. § 239b Abs. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) i.V.m. § 239a Abs. 2 StGB mangels Ausübung physischer Gewalt auf den Geschädigten i.R.e. Ausbruchs aus der Maßregelvollzugsanstalt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 231
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 07.04.2009 - 4 StR 601/08
Ob Umstände, wie das Nichtvorliegen einer "Verzweiflungstat" und das Fehlen einer Provokation durch das Tatopfer strafschärfend gewertet werden dürfen, kann nur nach Lage des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. BGHSt 34, 345).