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   BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17   

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BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17 (https://dejure.org/2017,17902)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2017 - 4 StR 61/17 (https://dejure.org/2017,17902)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 (https://dejure.org/2017,17902)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 315c Abs. 1 StGB
    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben einer Person oder für eine Sache von bedeutendem Wert: Beinahe-Unfall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    § 315c StGB: Riskante Fahrweise nicht ausreichend - konkrete Gefährdung erforderlich

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 315c Abs. 1 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB, § 5 Abs. 2 Satz 1 StVO, § 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB, §§ 69, 69a StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs; Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert (hier: Polizeifahrzeug); Beurteilung der Abhängigkeit des Eintritts einer Rechtsgutsverletzung nur noch vom Zufall

  • kanzlei-heskamp.de
  • rewis.io

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzung der kritischen Verkehrssituation und eines "Beinahe-Unfalls"; Urteilsfeststellungen zur konkreten Gefährdung eines Sache von bedeutendem Wert

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs; Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert (hier: Polizeifahrzeug); Beurteilung der Abhängigkeit des Eintritts einer Rechtsgutsverletzung nur noch vom Zufall

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs; Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert (hier: Polizeifahrzeug); Beurteilung der Abhängigkeit des Eintritts einer Rechtsgutsverletzung nur noch vom Zufall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 433 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 617/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (absichtlich herbeigeführte Unfälle

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17
    Hinsichtlich der ersten, für eine Strafbarkeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB in Betracht kommenden Verkehrssituation (Missachtung der Vorfahrt des Polizeibeamten D., Gefahrenbremsung zur Kollisionsvermeidung) verhält sich das Urteil weder zu der von dem Polizeifahrzeug gefahrenen Geschwindigkeit noch zu der Intensität der "Gefahrenbremsung' (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289).

    Um eine konkrete Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert bejahen zu können, hätte es zudem bestimmter Angaben zum Wert des gefährdeten Polizeifahrzeugs und zur Höhe des drohenden Schadens (berechnet anhand der am Marktwert zu messenden Wertminderung) bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215, 216; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289).

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17
    Erforderlich ist ein "Beinahe-Unfall', also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen' (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NZV 2012, 249; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131, 3132; Ernemann in: SSW-StGB, 3. Aufl., § 315c Rn. 22 mwN).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17
    Um eine konkrete Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert bejahen zu können, hätte es zudem bestimmter Angaben zum Wert des gefährdeten Polizeifahrzeugs und zur Höhe des drohenden Schadens (berechnet anhand der am Marktwert zu messenden Wertminderung) bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215, 216; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289).
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz;

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17
    Erforderlich ist ein "Beinahe-Unfall', also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen' (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NZV 2012, 249; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131, 3132; Ernemann in: SSW-StGB, 3. Aufl., § 315c Rn. 22 mwN).
  • BGH, 02.07.2013 - 4 StR 187/13

    Unerlaubter Waffenbesitz (Vorderschaftrepetierflinte als Waffe i.S.d. § 2 Abs. 3

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17
    Hinsichtlich der ersten, für eine Strafbarkeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB in Betracht kommenden Verkehrssituation (Missachtung der Vorfahrt des Polizeibeamten D., Gefahrenbremsung zur Kollisionsvermeidung) verhält sich das Urteil weder zu der von dem Polizeifahrzeug gefahrenen Geschwindigkeit noch zu der Intensität der "Gefahrenbremsung' (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289).
  • LG Deggendorf, 22.11.2019 - 1 Ks 6 Js 5538/18

    Kein Erfordernis eines Siegers zur Einordnung eines Geschehensablaufs als

    Erforderlich ist also, dass die Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Verkehrssituation gemündet hat, in der die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht (BGH, Beschluss vom 27.04.2017, 4 StR 61/17; Franke, Stellungnahme vom 19.06.2017 zum Gesetzentwurf BT-Drs. 18/10145).
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Feststellung eines "Beinahe-Unfalls"

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 und vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12, NStZ-RR 2012, 252).
  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20

    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im

    a) Eine vollendete Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18 Rn. 5; vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 Rn. 6; vom 24. September 2013 - 4 StR 324/13 Rn. 5).
  • BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Herbeiführung einer konkreten Gefahr

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185; Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124; Beschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, Rn. 5 f.; sowie Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17, Rn. 6; und Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 ff., jeweils zu § 315c StGB).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 377/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 112/22 Rn. 7; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17; Beschluss vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12, NStZ-RR 2012, 252).
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Risikoprognose:

    Dazu ist es erforderlich, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5; Beschluss vom 5. Dezember 2018 ? 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 Rn. 6; Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185 mwN).
  • OLG Koblenz, 26.06.2023 - 2 ORs 4 Ss 88/23

    Vorsätzliche Gefährdung Straßenverkehr wegen Überholvorgang

    Der Umstand, dass der den Zusammenstoß der Fahrzeuge vermeidende Bremsvorgang durch ein vorausschauendes Fahrassistenzsystem automatisiert und damit unabhängig von der Reaktionsfähigkeit des Zeugen ...[C] und dessen Möglichkeiten, selbst auf die Situation zu reagieren, durchgeführt wurde, dürfte, jedenfalls für sich, nicht zu der Annahme drängen, es habe eine hochgradige Existenzkrise für die bedrohten Rechtsgüter im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" vorgelegen, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (BGH, Beschluss vom 27.04.2017 - 4 StR 61/17).
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