Rechtsprechung
BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsfehler der Strafkammer durch Ausschluss der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit - Bestimmung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration (BAK) unter Anwendung des Zweifelsgrundsatzes und Hinzuziehung eines Sachverständigen sowie wissenschaftlicher Erfahrungssätze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1992, 317
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90
Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK - …
Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
Der Zweifelsgrundsatz gebot es jedoch, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert mit Hilfe des Sachverständigen die höchstmögliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu bestimmen, die unter Berücksichtigung gesicherter wissenschaftlicher Erfahrungssätze und des konkreten Tatgeschehens bei dem Angeklagten nicht ausschließbar gegeben war (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10).Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (ständ. Rechtspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 11, 12 m.w. Nachw.) und gäbe hier - wie die Revision zu Recht geltend macht - Anlaß, die Strafbarkeit des Angeklagten wegen Vollrausches (§ 323 a StGB) zu erörtern.
Soweit die Strafkammer dem Leistungsverhalten des Angeklagten ausschlaggebende Bedeutung für die Annahme lediglich verminderter Schuldfähigkeit beimißt, berücksichtigt sie nicht genügend, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst motorisch kontrolliertes und äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten einen Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres ausschließt (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 12).
- BGH, 14.11.1990 - 2 StR 500/90
Mangelnde Mitteilung der Anknüpfungstatsachen einer verneinten Schuldunfähigkeit
Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
Das Urteil leidet bereits daran, daß das Landgericht zwar auf die Berechnung des Sachverständigen hinweist, der aufgrund der Trinkmengenangaben des Angeklagten bei ihm für das Ende der sich über dreieinhalb Stunden hinziehenden Tat eine Blutalkoholkonzentration von maximal 5, 53 Promille und - im Wege der Kontrollberechnung - von wenigstens 1, 5 Promille errechnet hatte (UA 28), es aber die Berechnungsgrundlagen des Sachverständigen - insbesondere Alkoholmenge, Körpergröße und -gewicht des Angeklagten sowie die Höhe des Reduktionsfaktors - nicht vollständig mitteilt (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11; § 21 Blutalkoholkonzentration 15).Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (ständ. Rechtspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 11, 12 m.w. Nachw.) und gäbe hier - wie die Revision zu Recht geltend macht - Anlaß, die Strafbarkeit des Angeklagten wegen Vollrausches (§ 323 a StGB) zu erörtern.
- BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90
Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur …
Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (ständ. Rechtspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 11, 12 m.w. Nachw.) und gäbe hier - wie die Revision zu Recht geltend macht - Anlaß, die Strafbarkeit des Angeklagten wegen Vollrausches (§ 323 a StGB) zu erörtern.Soweit die Strafkammer dem Leistungsverhalten des Angeklagten ausschlaggebende Bedeutung für die Annahme lediglich verminderter Schuldfähigkeit beimißt, berücksichtigt sie nicht genügend, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst motorisch kontrolliertes und äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten einen Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres ausschließt (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 12).
- BGH, 04.04.1985 - 4 StR 42/85
Blutspur als Hauptbelastungsbeweis für eine Täterschaft - "Mischblut" als Indiz …
Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
Soweit die Strafkammer schließlich aus der errechneten theoretisch niedrigsten Tatzeit-Blutalkoholkonzentration von 1, 5 Promille herleitet, daß daraus "die nur verminderte Schuldfähigkeit erklärlich ist" (UA 28), ist zu besorgen, daß diese Erwägung nicht nur der Kontrolle einer bereits gewonnenen Überzeugung dient (…so im Fall BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 3), sondern hiernach die Annahme erhalten gebliebener Schuldfähigkeit des Angeklagten auf einem Kreisschluß und damit auf einem sachlich-rechtlichen Mangel (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1985 - 4 StR 42/85) beruht. - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (ständ. Rechtspr.; BGHSt 34, 29, 31;… BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 11, 12 m.w. Nachw.) und gäbe hier - wie die Revision zu Recht geltend macht - Anlaß, die Strafbarkeit des Angeklagten wegen Vollrausches (§ 323 a StGB) zu erörtern. - BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87
Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht …
Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
Soweit die Strafkammer schließlich aus der errechneten theoretisch niedrigsten Tatzeit-Blutalkoholkonzentration von 1, 5 Promille herleitet, daß daraus "die nur verminderte Schuldfähigkeit erklärlich ist" (UA 28), ist zu besorgen, daß diese Erwägung nicht nur der Kontrolle einer bereits gewonnenen Überzeugung dient (so im Fall BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 3), sondern hiernach die Annahme erhalten gebliebener Schuldfähigkeit des Angeklagten auf einem Kreisschluß und damit auf einem sachlich-rechtlichen Mangel (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1985 - 4 StR 42/85) beruht. - BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87
Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen
Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
Der Senat kann daher nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Blutalkoholkonzentration zutreffend errechnet hat (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 8). - BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne …
Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
Denn hierbei hat sie außer acht gelassen, daß der Beurteilung des Trunkenheitsgrades eines Menschen durch - für eine solche Aufgabe nicht besonders geschulte - Zeugen regelmäßig kein oder allenfalls ein nur geringer Beweiswert zukommt (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15).
- BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95
Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit
Spätere Entscheidungen des 4. Strafsenats haben diesen Standpunkt bestätigt, zum Beispiel Beschl. v. 22. November 1990 - 4 StR 431/90 - (…BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22), Urt. v. 14. März 1991 - 4 StR 84/91 - (…BGHR aaO. 24), Beschl. v. 9. April 1991 - 4 StR 120/91-, Beschl. v. 13. September 1991 - 4 StR 380/91 - (…BGHR aaO. 25), Beschl. v. 9. Januar 1992 - 4 StR 615/91 - (StV 1992, 317), Beschl. v. 18. August 1992 - 4 StR 332/92 - (StV 1993, 466 f.), Urt. v. 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93 - (StV 1993, 519), Beschl. v. 21. Juni 1994 - 4 StR 279/94 - (…BGHR aaO. 30), Beschl. v. 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96-, Beschl. v. 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96. - BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15
Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden …
Zwar kommt eine Erstreckung bei Rechtsfehlern im Zusammenhang mit der Schuldfähigkeit regelmäßig nicht in Betracht, weil die Frage der Schuldfähigkeit nur individuell zu bestimmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1992 - 4 StR 615/91, StV 1992, 317).