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   BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91   

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https://dejure.org/1992,3952
BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91 (https://dejure.org/1992,3952)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1992 - 4 StR 615/91 (https://dejure.org/1992,3952)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1992 - 4 StR 615/91 (https://dejure.org/1992,3952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehler der Strafkammer durch Ausschluss der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit - Bestimmung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration (BAK) unter Anwendung des Zweifelsgrundsatzes und Hinzuziehung eines Sachverständigen sowie wissenschaftlicher Erfahrungssätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 317
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
    Der Zweifelsgrundsatz gebot es jedoch, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert mit Hilfe des Sachverständigen die höchstmögliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu bestimmen, die unter Berücksichtigung gesicherter wissenschaftlicher Erfahrungssätze und des konkreten Tatgeschehens bei dem Angeklagten nicht ausschließbar gegeben war (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10).

    Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (ständ. Rechtspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 11, 12 m.w. Nachw.) und gäbe hier - wie die Revision zu Recht geltend macht - Anlaß, die Strafbarkeit des Angeklagten wegen Vollrausches (§ 323 a StGB) zu erörtern.

    Soweit die Strafkammer dem Leistungsverhalten des Angeklagten ausschlaggebende Bedeutung für die Annahme lediglich verminderter Schuldfähigkeit beimißt, berücksichtigt sie nicht genügend, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst motorisch kontrolliertes und äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten einen Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres ausschließt (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 12).

  • BGH, 14.11.1990 - 2 StR 500/90

    Mangelnde Mitteilung der Anknüpfungstatsachen einer verneinten Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
    Das Urteil leidet bereits daran, daß das Landgericht zwar auf die Berechnung des Sachverständigen hinweist, der aufgrund der Trinkmengenangaben des Angeklagten bei ihm für das Ende der sich über dreieinhalb Stunden hinziehenden Tat eine Blutalkoholkonzentration von maximal 5, 53 Promille und - im Wege der Kontrollberechnung - von wenigstens 1, 5 Promille errechnet hatte (UA 28), es aber die Berechnungsgrundlagen des Sachverständigen - insbesondere Alkoholmenge, Körpergröße und -gewicht des Angeklagten sowie die Höhe des Reduktionsfaktors - nicht vollständig mitteilt (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11; § 21 Blutalkoholkonzentration 15).

    Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (ständ. Rechtspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 11, 12 m.w. Nachw.) und gäbe hier - wie die Revision zu Recht geltend macht - Anlaß, die Strafbarkeit des Angeklagten wegen Vollrausches (§ 323 a StGB) zu erörtern.

  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
    Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (ständ. Rechtspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 11, 12 m.w. Nachw.) und gäbe hier - wie die Revision zu Recht geltend macht - Anlaß, die Strafbarkeit des Angeklagten wegen Vollrausches (§ 323 a StGB) zu erörtern.

    Soweit die Strafkammer dem Leistungsverhalten des Angeklagten ausschlaggebende Bedeutung für die Annahme lediglich verminderter Schuldfähigkeit beimißt, berücksichtigt sie nicht genügend, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst motorisch kontrolliertes und äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten einen Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres ausschließt (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 12).

  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 42/85

    Blutspur als Hauptbelastungsbeweis für eine Täterschaft - "Mischblut" als Indiz

    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
    Soweit die Strafkammer schließlich aus der errechneten theoretisch niedrigsten Tatzeit-Blutalkoholkonzentration von 1, 5 Promille herleitet, daß daraus "die nur verminderte Schuldfähigkeit erklärlich ist" (UA 28), ist zu besorgen, daß diese Erwägung nicht nur der Kontrolle einer bereits gewonnenen Überzeugung dient (so im Fall BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 3), sondern hiernach die Annahme erhalten gebliebener Schuldfähigkeit des Angeklagten auf einem Kreisschluß und damit auf einem sachlich-rechtlichen Mangel (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1985 - 4 StR 42/85) beruht.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
    Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (ständ. Rechtspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 11, 12 m.w. Nachw.) und gäbe hier - wie die Revision zu Recht geltend macht - Anlaß, die Strafbarkeit des Angeklagten wegen Vollrausches (§ 323 a StGB) zu erörtern.
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
    Soweit die Strafkammer schließlich aus der errechneten theoretisch niedrigsten Tatzeit-Blutalkoholkonzentration von 1, 5 Promille herleitet, daß daraus "die nur verminderte Schuldfähigkeit erklärlich ist" (UA 28), ist zu besorgen, daß diese Erwägung nicht nur der Kontrolle einer bereits gewonnenen Überzeugung dient (so im Fall BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 3), sondern hiernach die Annahme erhalten gebliebener Schuldfähigkeit des Angeklagten auf einem Kreisschluß und damit auf einem sachlich-rechtlichen Mangel (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1985 - 4 StR 42/85) beruht.
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
    Der Senat kann daher nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Blutalkoholkonzentration zutreffend errechnet hat (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 8).
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91
    Denn hierbei hat sie außer acht gelassen, daß der Beurteilung des Trunkenheitsgrades eines Menschen durch - für eine solche Aufgabe nicht besonders geschulte - Zeugen regelmäßig kein oder allenfalls ein nur geringer Beweiswert zukommt (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15).
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