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   BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96   

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https://dejure.org/1996,2987
BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96 (https://dejure.org/1996,2987)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1996 - 4 StR 615/96 (https://dejure.org/1996,2987)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1996 - 4 StR 615/96 (https://dejure.org/1996,2987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 200
  • NZV 1997, 183
  • VersR 1997, 581
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96
    Eine erneute Anordnung dieser Maßregel war daneben nicht veranlaßt, weil die Anordnung bei gleichzeitiger Aburteilung aller Taten nicht anders als in dem früheren Urteil hätte lauten können (BGHSt 30, 305, 307).
  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

    Auszug aus BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96
    Aus ihnen läßt sich jedoch - ebenso wie aus der weiter im einzelnen mitgeteilten Ausführungen des Sachverständigen (UA 38 und 57 f.) - nicht herleiten, daß der Eingriff des Angeklagten zu einer kritischen Situation, einem "Beinaheunfall" geführt hat, also zu einem Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt wäre, daß "das noch einmal gutgegangen sei" (BGH NZV 1995, 325; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 3).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96
    Aus ihnen läßt sich jedoch - ebenso wie aus der weiter im einzelnen mitgeteilten Ausführungen des Sachverständigen (UA 38 und 57 f.) - nicht herleiten, daß der Eingriff des Angeklagten zu einer kritischen Situation, einem "Beinaheunfall" geführt hat, also zu einem Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt wäre, daß "das noch einmal gutgegangen sei" (BGH NZV 1995, 325; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 3).
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Die Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr dürfen zudem nicht überspannt werden (vgl. BGH NStZ 1985, 263, 264; 1996, 83 mit Anm. Berz; BGH JR 1997, 113, 114 mit krit. Anm. Renzikowski; BGHR StGB § 315 Abs. 1 Gefährdung 1; siehe auch Roxin, Strafrecht AT Bd. 1 3. Aufl. § 11 Rdn. 122 f., jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer andauernden Ingewahrsamnahme;

    Nur unter dieser engeren Voraussetzung kann das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des § 315 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 StGB angenommen werden (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 4 StR 615/96 -, NStZ-RR 1997, S. 200 m.w.N.).

    In Anbetracht des durchaus regen Schiffsverkehrs auf dem Mittellandkanal und den in der Umgebung der Stadtbrücke vorhandenen Häfen und Liegeplätzen hat die abstrakte Gefahr eines solchen Geschehensablaufs bestanden, so dass aus Sicht der handelnden Polizeibeamten und eines objektiven Beobachters die Gefahr der Vollendung dieser Straftat bestanden hat, in Anbetracht der abstrakten Gefahr jedenfalls aber des strafbaren Versuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 4 StR 615/96 -, NStZ-RR 1997, S. 200 sowie BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 -, NJW 2003, S. 836 [838] zu § 315b StGB).

  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 506/09

    Versuchter vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch den

    Dass der Eingriff des Angeklagten zu einer kritischen Situation im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" geführt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 4 StR 615/96, NStZ-RR 1997, 200; Senat, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 StR 411/08, NStZ 2009, 100, jew. m.w.N.) ist durch die Feststellungen nicht belegt, weil danach durch den unmittelbar vor dem Pkw aufschlagenden und zersplitternden Stein weder das Fahrverhalten noch die Fahrsicherheit des Zeugen D. in irgendeiner Weise beeinträchtigt worden sind.
  • BGH, 13.04.2021 - 4 StR 109/20

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen (objektive und subjektive Anforderungen an ein sog.

    Mit diesen Ausführungen wird aber lediglich eine potenzielle Gefahrenlage beschrieben, die sich bei dem vom Angeklagten tatsächlich an den Tag gelegten Fahrverhalten gerade nicht zu einer kritischen Situation im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' verdichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1996 ? 4 StR 615/96, NZV 1997, 183).
  • BGH, 23.06.2009 - 5 StR 149/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; nachträgliche Bildung der

    Neben der gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB zutreffend erfolgten Aufrechterhaltung der Anordnung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist die erneute - doppelte - Anordnung einer Maßregel mit gleichem Inhalt nicht zulässig (vgl. BGHSt 30, 305, 307; 42, 306, 309; BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 4; BGH NZV 1997, 183; NStZ 1998, 79; BGH, Beschlüsse vom 8. November 1991 - 2 StR 409/91 und vom 22. Juli 2005 - 2 StR 258/05).
  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20

    Urteilsgründe (Mitteilung der Einlassungen des Beschuldigten durch das

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 4 StR 517/18 zu § 315c StGB; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 4 StR 615/96 zu § 315 StGB).
  • OLG Köln, 27.11.2012 - 3 Ns 8/10

    Berufungen im Strafprozess um die Havarie der "Excelsior" sind weitgehend

    Erforderlich ist ein "Beinaheunfall", also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, dass es "noch einmal gut gegangen sei" (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.1995 - 4 StR 725/94 - ; Urteil vom 04.09.1995 - 4 StR 471/95 - und vom 10.12.1996 - 4 StR 615/96 - ).
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