Rechtsprechung
   BGH, 14.09.2004 - 4 StR 62/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG; § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG; § 121 Abs. 2 GVG; § 80a OWiG n.F.
    Vorlegungssache (Entfallen der Vorlegungsvoraussetzungen); Besetzung des Bußgeldsenats eines Oberlandesgerichts bei der Entscheidung über eine Rechtsbeschwerde, wenn diese wegen Versagung des rechtlichen Gehörs gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG zugelassen worden ist (Besetzung nach dem Justizmodernisierungsgesetz).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Einzelrichter-Entscheidung beim OLG ist nach der Neufassung des § 80 a OWiG der Regelfall in der Rechtsbeschwerdeinstanz

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06  

    Entbindungsantrag noch in der Hauptverhandlung zulässig

    a) Über diese Frage hat, auch nach Zulassung der Rechtsbeschwerde der Senat in der Besetzung mit nur einem Richter zu entscheiden (so ausdrücklich für den Rechtszustand nach der Änderung des § 80a OWiG durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz BGH, Beschluss vom 14. September 2004, 4 StR 62/04, bei Tepperwien DAR 2005, 241; zum früheren Recht schon OLG Celle DAR 2004, 595; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 515; OLG Köln NZV 1998, 476; OLG Naumburg NStZ-RR 2004, 122; Göhler, a.a.O., § 80 a Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 2 Ss OWi 289/06  

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Zulassungsgrund der Versagung

    Eine Übertragung an den Senat kam ebenfalls nicht in Betracht, weil dies im Verfahren über die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung rechtlichen Gehörs nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG nach dem klaren Willen des Gesetzgebers, der in der Regelung des § 80a Abs. 3 Satz 2 OWiG zum Ausdruck gekommen ist, nicht vorgesehen ist (vgl. dazu BGHR OWiG § 80a Besetzung 2).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 2 Ss OWi 13/08  

    Recht des Betroffenen auf Befreiung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen

    Für die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ist, da deren Zulassung auf § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG beruht, der Einzelrichter zuständig (vgl. BGHR OWiG § 80a Besetzung 2).
  • OLG Oldenburg, 11.08.2011 - 2 SsRs 192/11  

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an eine Gehörsrüge bei Einspruchsverwerfung wegen

    Trotz der Abweichung dieses Beschlusses von der Entscheidung des OLG Düsseldorf, kommt eine Übertragung auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern nicht in Betracht (vgl. BGH Beschluss vom 14.9.2004 4 StR 62/04 juris) und deshalb auch keine Vorlage zum Bundesgerichtshof (vgl. BGH Beschluss vom 28.7.1998 4 StR 166/98 juris).
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