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   BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99   

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https://dejure.org/2000,5578
BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99 (https://dejure.org/2000,5578)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2000 - 4 StR 623/99 (https://dejure.org/2000,5578)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 4 StR 623/99 (https://dejure.org/2000,5578)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Revision - Frist - Maßregelanordnung - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Sachverständiger - Gutachten - Gefährlichkeitsprognose

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § ... 346 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 63; ; StGB § 62; ; StGB § 113 Abs. 1; ; StGB § 113 Abs. 2; ; StGB § 240; ; StGB § 267; ; PflVersG § 6; ; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; StVG § 21 Abs. 2 Nr. 2; ; KfzStG § 1 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Gefahr der Begehung weiterer Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99
    Deshalb darf sie - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die einfache Möglichkeit künftiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens besteht (BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 25).
  • BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91

    Zechprellereien keine für Unterbringung erhebliche Taten

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99
    Hierzu hätte es eingedenk des in § 62 StGB normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 17) angesichts der Anlaßtaten, die das Landgericht zutreffend als Vergehen nach § 6 PflVersG (Fälle II 1.1 und 1.2), nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG (Fälle II 3.7 und 3.8), § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG (Fälle II 3.1 bis 3.6) und - im Fall II 2 (Polizeiflucht) - als tateinheitlich begangene Vergehen nach §§ 113 Abs. 1 und 2, 240, 267 StGB, § 6 PflVersG und § 370 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KfzStG gewertet hat, auch deshalb besonders sorgfältiger Darlegung bedurft, weil diese Taten nach den Feststellungen ihrem Gewicht nach dem unteren Bereich strafbaren Verhaltens zuzuordnen sind (vgl. BGH NStZ 1986, 237; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1999 - 4 StR 485/99).
  • BGH, 09.10.1996 - 2 StR 419/96

    Anforderungen an die Feststellung der Schuldunfähigkeit als Rechtfertigung der

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99
    Die zu den rechtswidrigen Taten des Angeklagten getroffenen Feststellungen werden von dem aufgezeigten Rechtsfehler nicht berührt; sie können deshalb bestehen bleiben (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 19).
  • BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Begründung der

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99
    Hierzu hätte es eingedenk des in § 62 StGB normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 17) angesichts der Anlaßtaten, die das Landgericht zutreffend als Vergehen nach § 6 PflVersG (Fälle II 1.1 und 1.2), nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG (Fälle II 3.7 und 3.8), § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG (Fälle II 3.1 bis 3.6) und - im Fall II 2 (Polizeiflucht) - als tateinheitlich begangene Vergehen nach §§ 113 Abs. 1 und 2, 240, 267 StGB, § 6 PflVersG und § 370 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KfzStG gewertet hat, auch deshalb besonders sorgfältiger Darlegung bedurft, weil diese Taten nach den Feststellungen ihrem Gewicht nach dem unteren Bereich strafbaren Verhaltens zuzuordnen sind (vgl. BGH NStZ 1986, 237; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1999 - 4 StR 485/99).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98

    Fehlende Hemmungsfähigkeit bezüglich sexuellem Verhalten gegenüber Kindern -

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99
    Deshalb darf sie - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die einfache Möglichkeit künftiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens besteht (BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 25).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99
    Deshalb darf sie - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die einfache Möglichkeit künftiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens besteht (BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 25).
  • BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85

    Schuldunfähigkeit auf Grund einer Schizophrenie und chronischem Alkoholismus -

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99
    Hierzu hätte es eingedenk des in § 62 StGB normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 17) angesichts der Anlaßtaten, die das Landgericht zutreffend als Vergehen nach § 6 PflVersG (Fälle II 1.1 und 1.2), nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG (Fälle II 3.7 und 3.8), § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG (Fälle II 3.1 bis 3.6) und - im Fall II 2 (Polizeiflucht) - als tateinheitlich begangene Vergehen nach §§ 113 Abs. 1 und 2, 240, 267 StGB, § 6 PflVersG und § 370 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KfzStG gewertet hat, auch deshalb besonders sorgfältiger Darlegung bedurft, weil diese Taten nach den Feststellungen ihrem Gewicht nach dem unteren Bereich strafbaren Verhaltens zuzuordnen sind (vgl. BGH NStZ 1986, 237; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1999 - 4 StR 485/99).
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