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   BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92   

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https://dejure.org/1993,3055
BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92 (https://dejure.org/1993,3055)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1993 - 4 StR 624/92 (https://dejure.org/1993,3055)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92 (https://dejure.org/1993,3055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schluss von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz - Billigung des Eintritts des Taterfolgs als Voraussetzung für das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 237
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92
    Der bedingte Tötungsvorsatz setzt jedoch weiter voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges, den er als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, auch billigt (BGH NStZ 1981, 22, 23; 1984, 19m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92
    Daß der Angeklagte den Tötungserfolg als möglich vorausgesehen und dennoch ernsthaft, nicht nur vage, darauf vertraut hat, er werde nicht eintreten, und daß er deshalb in bezug auf den bedingten Tötungserfolg nur (bewußt) fahrlässig gehandelt hat (vgl. BGH NStZ 1984, 19; vgl. auch Schwarz, Anmerkung zum Senatsurteil vom 7. November 1991 - 4 stR 451/91, JR 1993, 31), wird hier durch die besonderen Umstände hinreichend belegt:.
  • BGH, 27.06.1986 - 2 StR 312/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92
    Deshalb bedarf der Schluß von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz im Hinblick auf die gegenüber der Tötung eines anderen Menschen bestehende hohe Hemmschwelle einer eingehenden Prüfung anhand aller Umstände des Einzelfalles (vgl. z.B. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 2, 3, 5, 12 und 13).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92
    Deshalb bedarf der Schluß von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz im Hinblick auf die gegenüber der Tötung eines anderen Menschen bestehende hohe Hemmschwelle einer eingehenden Prüfung anhand aller Umstände des Einzelfalles (vgl. z.B. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 2, 3, 5, 12 und 13).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92
    Deshalb bedarf der Schluß von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz im Hinblick auf die gegenüber der Tötung eines anderen Menschen bestehende hohe Hemmschwelle einer eingehenden Prüfung anhand aller Umstände des Einzelfalles (vgl. z.B. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 2, 3, 5, 12 und 13).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92
    Deshalb bedarf der Schluß von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz im Hinblick auf die gegenüber der Tötung eines anderen Menschen bestehende hohe Hemmschwelle einer eingehenden Prüfung anhand aller Umstände des Einzelfalles (vgl. z.B. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 2, 3, 5, 12 und 13).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 72/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92
    Deshalb bedarf der Schluß von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz im Hinblick auf die gegenüber der Tötung eines anderen Menschen bestehende hohe Hemmschwelle einer eingehenden Prüfung anhand aller Umstände des Einzelfalles (vgl. z.B. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 2, 3, 5, 12 und 13).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 171/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92
    Deshalb bedarf der Schluß von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz im Hinblick auf die gegenüber der Tötung eines anderen Menschen bestehende hohe Hemmschwelle einer eingehenden Prüfung anhand aller Umstände des Einzelfalles (vgl. z.B. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 2, 3, 5, 12 und 13).
  • BGH, 12.05.1992 - 4 StR 181/92

    Tötungsvorsatz - Vorsatz - Totschlag - Durchbrechen einer Polizeisperre

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich zwar von den Fällen der Polizeiflucht, in denen in der Regel ein Tötungsvorsatz zu verneinen ist (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 28 m.w.N.), insoweit, als sich das Tatopfer hier angesichts der gefahrenen Geschwindigkeit, der gefährlichen Fahrmanöver und der Gefahr des Überfahrenwerdens durch das überholte oder durch das entgegenkommende Fahrzeug kaum ohne Schaden außer Gefahr bringen konnte.
  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Aufnahme von Lichtbildern); Verletzung der

    Dies vermag zwar den von dem Schwurgericht zutreffend bejahten Körperverletzungsvorsatz zu begründen, belegt für sich jedoch noch nicht auch einen bedingten Tötungsvorsatz (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; weitere Nachweise bei Schroth NStZ 1990, 324; zur Einzelkritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht -

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; zur Kritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
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