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   BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16   

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BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16 (https://dejure.org/2017,5890)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2017 - 4 StR 629/16 (https://dejure.org/2017,5890)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16 (https://dejure.org/2017,5890)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 242 StGB, § 267 StGB, § 16 Abs 5 S 2 FZV
    Diebstahl fremder Kfz-Kennzeichen und deren mehrfache Benutzung: Konkurrenzrechtliche Beurteilung

  • verkehrslexikon.de

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung der mehrfachen Benutzung gestohlener Kfz-Kennzeichen

  • rewis.io

    Diebstahl fremder Kfz-Kennzeichen und deren mehrfache Benutzung: Konkurrenzrechtliche Beurteilung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Diebstahl fremder Kfz-Kennzeichen und deren mehrfache Benutzung: Konkurrenzrechtliche Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Auszüge)

    Gestohlene Kennzeichen am Auto verklammern alle möglichen Straftaten bei der Fahrt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rote Nummernschilder falsch angebracht? Keine Urkunde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rote Kennzeichen - und ihre unberechtigte Nutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nutzung gestohlener amtlicher Kennzeichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 205
  • NStZ-RR 2017, 289
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16
    b) Hat der Täter schon beim Anbringen der gestohlenen amtlichen Kennzeichen den Vorsatz, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, stellen der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde sowie ihre Herstellung eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349, vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, und vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26, 27).

    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, auf der Fahrt begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße zu einer Tat im materiell-rechtlichen Sinne verklammert werden (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 und vom 21. Mai 2015, aaO, sowie vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871).

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16
    a) Der Diebstahl der beiden Kennzeichen und deren zeitnahes Anbringen an eigenen Fahrzeugen des Angeklagten stellen hier jeweils eine natürliche Handlungseinheit dar (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871).

    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, auf der Fahrt begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße zu einer Tat im materiell-rechtlichen Sinne verklammert werden (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 und vom 21. Mai 2015, aaO, sowie vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871).

  • BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16

    Urkundenfälschung (Gebrauchmachen; Mehrfachgebrauch); Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16
    b) Hat der Täter schon beim Anbringen der gestohlenen amtlichen Kennzeichen den Vorsatz, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, stellen der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde sowie ihre Herstellung eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349, vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, und vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26, 27).
  • BGH, 07.05.2014 - 4 StR 95/14

    Urkundenfälschung (mehrfaches Gebrauchen einer verfälschten Urkunde:

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16
    b) Hat der Täter schon beim Anbringen der gestohlenen amtlichen Kennzeichen den Vorsatz, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, stellen der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde sowie ihre Herstellung eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349, vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702, und vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26, 27).
  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 49/87

    Unberechtigte Verwendung eines roten Kennzeichens

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16
    Selbst bei einer - nach § 16 Abs. 5 Satz 2 FZV nicht vorgeschriebenen - festen Verbindung mit einem solchen Kennzeichen stellt das Fahrzeug keine (zusammengesetzte) Urkunde dar (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1987 - 4 StR 49/87, BGHSt 34, 375, 376 (noch zu § 28 StVZO); Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 437/13, Rn. 15).
  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 437/13

    Zeugnisverweigerungsrecht der Verlobten (Beurteilungsspielraum des Richters

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16
    Selbst bei einer - nach § 16 Abs. 5 Satz 2 FZV nicht vorgeschriebenen - festen Verbindung mit einem solchen Kennzeichen stellt das Fahrzeug keine (zusammengesetzte) Urkunde dar (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1987 - 4 StR 49/87, BGHSt 34, 375, 376 (noch zu § 28 StVZO); Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 437/13, Rn. 15).
  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher

    Dass diese Verbindung durch das gemeinsame subjektive Element zur Annahme einer natürlichen Handlungseinheit führen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 und vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124), hat das Landgericht nicht ersichtlich in den Blick genommen.

    Es hat aber übersehen, dass dann, wenn der Täter schon beim Anbringen der Kennzeichen den Vorsatz hat, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde sowie ihre Herstellung eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung darstellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 164/15, DAR 2015, 702; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26, 27 und vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).

  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    und 2. der Urteilsgründe trotz der kurzzeitigen Fahrtunterbrechung als einheitliches Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 3. Alternative StGB in Tateinheit mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272), übersehen, dass auch der mehrfache selbständige Gebrauch einer unechten Urkunde mit dem Herstellen der unechten Urkunde eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit eine materiellrechtliche Tat bilden, wenn der mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26; vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).
  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19

    Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des

    Hat der Täter schon beim Anbringen gefälschter amtlicher Kennzeichen den Vorsatz, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, stellt der - gegebenenfalls mehrfache - Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit nur eine Urkundenfälschung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, juris Rn. 6, NStZ 2018, 205 mwN).
  • BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher

    Diese einheitliche Urkundenfälschung steht hier nicht nur mit dem zugleich und ebenfalls nur einheitlich verwirklichten vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, sondern auch ? insoweit im Wege der natürlichen Handlungseinheit ? mit den dabei begangenen Betrugstaten und den beiden in Unterbrechung von ein und derselben Fahrt ausgeführten beiden Computerbetrugstaten (Fälle 70 und 73 der Urteilsgründe) in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, NStZ 2018, 205 Rn. 5; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Rn. 5 und 6 mwN).
  • BGH, 30.01.2019 - 4 StR 385/18

    Urkundenfälschung (Brief- und Paketmarken)

    Hat der Täter schon beim Herstellen der unechten Urkunde den Vorsatz, diese - gegebenenfalls auch mehrfach - zu verwenden und geschieht dies in der Folge auch, so verbinden sich die darin liegenden mehrfachen Verwirklichungen des Tatbestandes des § 267 Abs. 1 StGB zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit, sodass im Ergebnis nur eine Urkundenfälschung vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, NStZ 2018, 205; Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16; NStZ-RR 2017, 26 f.; Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 95/14, wistra 2014, 349; weitere Nachweise bei Erb in MünchKomm-StGB, 3. Aufl., § 267 Rn. 217).
  • BGH, 19.08.2021 - 4 StR 137/21

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfall im Straßenverkehr); Diebstahl

    a) Der Diebstahl des Kennzeichens und dessen Anbringen am eigenen Fahrzeug der Angeklagten stellen eine natürliche Handlungseinheit dar, wenn ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Tun erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13; vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 279/20

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen; Tateinheit zwischen mehrfachem selbständigen

    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße, die nicht schwerer wiegen, zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16 und vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, jeweils mwN).
  • BGH, 18.07.2023 - 4 StR 42/23

    Konkurrenzrechtliche Wertung von Taten; Anordnung einer lebenslangen Sperre für

    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer, während der Fahrzeugnutzungen begangener Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat zudem zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße, die nicht schwerer wiegen, zu einer Tat im materiell-rechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20 Rn. 5; Beschluss vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16 Rn. 5; jeweils mwN).
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