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   BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96   

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https://dejure.org/1997,4473
BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96 (https://dejure.org/1997,4473)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1997 - 4 StR 629/96 (https://dejure.org/1997,4473)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - 4 StR 629/96 (https://dejure.org/1997,4473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Unterbringungsanordnung - Zuordnung der psychischen Störung des Angeklagten zu einem der in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführten Merkmale - Wiedergabe der wesentlichen Erkenntnisse des Sachverständigengutachtens im Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StPO § 267

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt unter anderem neben einer auf einem länger andauernden, nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt beruhenden Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit voraus, daß die unterzubringende Person eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der sich die Störung manifestiert; auch muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (BGHSt 34, 22, 27; BGH, Beschluß vom 26. April 1996 - 3 StR 113/96).

    Dies gilt namentlich im Hinblick auf die vom Angeklagten in der Vergangenheit begangenen Straftaten und den ursächlichen Zusammenhang zwischen der psychischen Störung des Angeklagten und den von ihm begangenen und noch zu erwartenden (erheblichen) rechtswidrigen Taten (vgl. BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 4, 15).

  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96

    Rechtswidrige Handlung - Rechtfertigungsgrund

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt unter anderem neben einer auf einem länger andauernden, nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt beruhenden Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit voraus, daß die unterzubringende Person eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der sich die Störung manifestiert; auch muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (BGHSt 34, 22, 27; BGH, Beschluß vom 26. April 1996 - 3 StR 113/96).
  • BGH, 22.10.1996 - 4 StR 506/96

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung - Anordnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96
    Zur Begründung bezieht es sich auf das Gutachten der Sachverständigen Dupont-Christ, dessen Inhalt ebensowenig näher mitgeteilt wird wie die Zuordnung der psychischen Störung des Angeklagten zu einem der in den §§ 20, 21 StGB aufgeführten Merkmale (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 28; § 63 Schuldunfähigkeit 4, Zustand 14; BGH, Urteil vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96 - und Beschluß vom 22. Oktober 1996 - 4 StR 506/96).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96
    Dies gilt namentlich im Hinblick auf die vom Angeklagten in der Vergangenheit begangenen Straftaten und den ursächlichen Zusammenhang zwischen der psychischen Störung des Angeklagten und den von ihm begangenen und noch zu erwartenden (erheblichen) rechtswidrigen Taten (vgl. BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 4, 15).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96
    Dies gilt namentlich im Hinblick auf die vom Angeklagten in der Vergangenheit begangenen Straftaten und den ursächlichen Zusammenhang zwischen der psychischen Störung des Angeklagten und den von ihm begangenen und noch zu erwartenden (erheblichen) rechtswidrigen Taten (vgl. BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 4, 15).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96
    Dies gilt insbesondere für ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit, wenn es sich - wie hier - nach der Art der anomalen psychischen Verfassung des Angeklagten keineswegs von selbst versteht, welche der in den §§ 20, 21 StGB genannten Voraussetzungen vorliegen sollen und ob nach den im Gutachten vermittelten Tatsachen die beim Angeklagten festgestellten Störungen den Schweregrad erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit erreichen (vgl. hierzu BGHSt 37, 397, 401 f.; Dreher/Tröndle a.a.O. § 20 Rdn. 11 ff.; § 21 Rdn. 4).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96

    Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96
    Folgt der Tatrichter dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen, so müssen regelmäßig die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 7, 238, 240; BGH, Beschluß vom 7. Mai 1996 - 1 StR 170/96 = NStZ-RR 1996, 258; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 26 f.).
  • BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96

    Liste der angewendeten Vorschriften stimmt nicht mit der dem

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96
    Zur Begründung bezieht es sich auf das Gutachten der Sachverständigen Dupont-Christ, dessen Inhalt ebensowenig näher mitgeteilt wird wie die Zuordnung der psychischen Störung des Angeklagten zu einem der in den §§ 20, 21 StGB aufgeführten Merkmale (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 28; § 63 Schuldunfähigkeit 4, Zustand 14; BGH, Urteil vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96 - und Beschluß vom 22. Oktober 1996 - 4 StR 506/96).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96
    Die wirksam (BGHSt 38, 362, 363) auf die Unterbringungsanordnung beschränkte Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge Erfolg.
  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 134/96

    Anforderugen an die Feststellung der eingeschränkten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96
    Zur Begründung bezieht es sich auf das Gutachten der Sachverständigen Dupont-Christ, dessen Inhalt ebensowenig näher mitgeteilt wird wie die Zuordnung der psychischen Störung des Angeklagten zu einem der in den §§ 20, 21 StGB aufgeführten Merkmale (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 28; § 63 Schuldunfähigkeit 4, Zustand 14; BGH, Urteil vom 25. September 1996 - 3 StR 245/96 - und Beschluß vom 22. Oktober 1996 - 4 StR 506/96).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

    Der Tatrichter muß aber die Ursachen der Störung und deren Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit zweifelsfrei darlegen, damit eine zuverlässige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann (vgl. für die Fälle der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB: BGHR StGB § 63 Zustand 10, 14, 15; BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 668/96 - und vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 283/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl;

    Jedenfalls müssen, wenn der Tatrichter dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ohne Angaben eigener Erwägungen folgt, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.2002 - 4 StR 318/02

    Strafzumessung (verminderte Schuldfähigkeit; Pflicht zur Darlegung der

    Nur dann kann vom Revisionsgericht geprüft werden, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96 und 12. Dezember 2001 - 4 StR 498/01).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer schweren Persönlichkeitsstörung zur

    Daß die Persönlichkeitsstörung bei dem Angeklagten in diesem Sinne einen dauerhaften Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begründet, ist aber nicht ausreichend belegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96 und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, letzterer zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

    Wird - wie in dem angefochtenen Urteil - dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ohne eigene Erwägungen gefolgt (hier: zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten, UA 13/14), so müssen regelmäßig die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 258; Senatsbeschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96; Tröndle StGB 48. Aufl. § 20 Rdn. 26).
  • BGH, 12.12.2001 - 4 StR 498/01

    Unzureichende Ablehnung der Schuldunfähigkeit; Beweiswürdigung (Darlegung der

    Nur dann kann vom Revisionsgericht geprüft werden, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und ob die Schlußfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (BGH, Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96).
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