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BGH, 15.12.1998 - 4 StR 629/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Billigkeit des Absehens von Zahlung der Auslagen; Verteilung von Nebenklägerauslagen
- Judicialis
StPO § 464 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 464 Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 472 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 472 Abs. 1 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 261
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91
Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung …
Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 4 StR 629/98
Dabei sind die Umstände des Einzelfalles umfassend gegeneinander abzuwägen (BGHSt 38, 93, 95; vgl. auch Rieß/Hilger NStZ 1987, 204, 207), insbesondere, ob und inwieweit den Verletzten ein Mitverschulden trifft oder ob der Angeklagte überhaupt einen vernünftigen Anlaß für einen Anschluß gegeben hat (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 472 Rdn. 9). - BGH, 23.01.1979 - 5 StR 748/78
Einschränkung einer Vereidigung im Strafverfahren - Anforderungen an eine …
Auszug aus BGH, 15.12.1998 - 4 StR 629/98
Ebensowenig kann dem Nebenkläger im Rahmen der Gesamtabwägung vorgeworfen werden, er habe die Nebenklage nur "aus prozeßfremden Motiven persönlicher Haßbefriedigung" (UA 19) angestrengt; denn ein Nebenkläger ist nicht, wie die Staatsanwaltschaft, zur Objektivität verpflichtet, sondern nimmt sein persönliches Genugtuungsinteresse wahr (BGHSt 28, 272, 273).
- VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine …
Nur im stets zu begründenden Ausnahmefall kann nach umfassender Abwägung aller Einzelfallumstände aus Billigkeitsgründen hiervon abgesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 1998, NStZ 1999, 261;. - LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10
Arzt hat Todesfolgen nicht beabsichtigt
Dabei sind die Umstände des Einzelfalles umfassend gegeneinander abzuwägen, insbesondere ob und inwieweit den Verletzten ein Mitverschulden trifft oder ob der Angeklagte überhaupt einen vernünftigen Anlass für einen Anschluss gegeben hat (KG Berlin, NStZ-RR 1999, 223-224;BGH NStZ 1999, 261 [BGH 15.12.1998 - 4 StR 629/98]-262). - LG Nürnberg-Fürth, 30.06.2014 - JK I Qs 39/14
Kostentragungspflicht des Verurteilten bei Nebenklage
Dieser Umstand ist im Rahmen des § 472 Abs. 1 S. 2 StPO zu berücksichtigen (vgl. BGH , NStZ 1999, 261) und rechtfertigt es nach Auffassung der Kammer im Rahmen der gebotenen Abwägung des Einzelfalls, dass der Nebenkläger seine Kosten selbst trägt.