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   BGH, 29.11.1994 - 4 StR 632/94   

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https://dejure.org/1994,4627
BGH, 29.11.1994 - 4 StR 632/94 (https://dejure.org/1994,4627)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1994 - 4 StR 632/94 (https://dejure.org/1994,4627)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1994 - 4 StR 632/94 (https://dejure.org/1994,4627)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 29.11.1994 - 4 StR 632/94
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHSt 31, 145, 148) hat der Angeklagte an dem beim Verkauf des Rauschgifts erhaltenen Geld kein Eigentum erworben.
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17

    Recht auf ein faires Verfahren (Tatprovokation bei Einsatz einer polizeilichen

    Der sichergestellte Geldbetrag in Höhe von 52.500 Euro steht daher derjenigen Polizeibehörde zu, die ihn zur Verfügung gestellt hat, und ist an diese herauszugeben (BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148; Beschlüsse vom 29. November 1994 - 4 StR 632/94, BGHR StGB § 73 Anspruch 3; und vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03, StraFo 2004, 215).
  • BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03

    Verfall (kein Erlangtes bei fehlender Erwerbsmöglichkeit: nichtiges

    Dies hat der Bundesgerichtshof für das bei Rauschgiftgeschäften bezahlte Geld entschieden (BGHSt 31, 145, 148; BGHR StGB § 73 Anspruch 3).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95

    Eigentum am Geld - Scheinkäufer der Polizei - Übergabe an den Straftäter -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 31, 145, 148; Beschluß des 4. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 29. November 1994, 4 StR 632/94) haben die Angeklagten an diesem beim Verkauf des Rauschgiftes erhaltenen Geld kein Eigentum erworben.
  • OLG Stuttgart, 26.04.2000 - 4 Ws 65/00

    Erweiterter Verfall im selbständigen Verfahren nach Tod des Täters

    Dies ist vorliegend der Fall, da der verstorbene Beschuldigte deshalb kein Eigentum an dem durch den Verkauf von Betäubungsmitteln erhaltenen Bargeld erworben hat, weil sowohl das Verpflichtungs- als auch das Erfüllungsgeschäft nach § 134 BGB nichtig sind (BGHSt 31, 145 ff; BGHR StGB § 73, Anspruch 3).
  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08

    Begriff des "Erlangen" im Sinne von § 73 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 73a

    Anders als in den von der Revision des Angeklagten J. für ihre gegenteilige Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen (BGH BGHR StGB § 73 Anspruch 3; NStZ 2004, 554) ist hier das von den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellte Kaufgeld nicht sichergestellt worden.
  • BGH, 26.05.1995 - 4 StR 266/95

    Scheinaufkauf - Scheinaufkäufer - Verdeckter Ermittler - Polizei -

    Vielmehr steht es nach wie vor der Polizei zu, an die es herauszugeben ist (Senatsbeschluß vom 29. November 1994 - 4 StR 632/94; Körner BtMG 4. Aufl. § 33 Rdn. 61 m.w.N.).
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