Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7112
BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97 (https://dejure.org/1998,7112)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1998 - 4 StR 634/97 (https://dejure.org/1998,7112)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 4 StR 634/97 (https://dejure.org/1998,7112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umdeutung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts - Verhinderungsgründe einer Richterin an Unterschrift eines Urteils - Recht eines Richters zum Ausschöpfen der Frist für Ausfertigen eines Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 46
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Auszug aus BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beschwerdeführer zu der von ihm erhobenen Verfahrensrüge nach §§ 338 Nr. 7, 275 Abs. 1 Satz 2 StPO substantiiert und schlüssig dargelegt hat, der Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden beruhe auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen (vgl. BGHSt 31, 212, 214; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 57).
  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen

    Auszug aus BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97
    Die von der Revision auch in ihrer Gegenerklärung herangezogene Entscheidung BGHSt 28, 194 betrifft den hier nicht gegebenen Fall, daß ein Beisitzer am Nachmittag des letzten Tages der Urteilsabsetzungsfrist im Gerichtsgebäude nicht erreichbar ist.
  • OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81
    Auszug aus BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97
    Bleibt zweifelhaft, ob die Rechtsmittelbegründung überhaupt bei Gericht eingegangen ist, ist zu Lasten des Rechtsmittelführers zu entscheiden (OLG Hamm NStZ 1982, 43; OLG Düsseldorf MDR 1991, 986; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 261 Rdn. 35; Schlüchter in SK/StPO § 261 Rdn. 81).
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97
    Der Umstand, daß die zweite Beisitzerin nach Verkündung des angegriffenen Urteils an das Amtsgericht Essen versetzt worden ist, ist nicht nur allgemein geeignet, die Richterin von der Unterschrift abzuhalten (BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 1).
  • BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92

    Beisitzer - Urteil - Pflichtgemäßes Ermessen

    Auszug aus BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beschwerdeführer zu der von ihm erhobenen Verfahrensrüge nach §§ 338 Nr. 7, 275 Abs. 1 Satz 2 StPO substantiiert und schlüssig dargelegt hat, der Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden beruhe auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen (vgl. BGHSt 31, 212, 214; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 57).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1991 - 2 Ws 673/90
    Auszug aus BGH, 10.02.1998 - 4 StR 634/97
    Bleibt zweifelhaft, ob die Rechtsmittelbegründung überhaupt bei Gericht eingegangen ist, ist zu Lasten des Rechtsmittelführers zu entscheiden (OLG Hamm NStZ 1982, 43; OLG Düsseldorf MDR 1991, 986; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 261 Rdn. 35; Schlüchter in SK/StPO § 261 Rdn. 81).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Doch liegt hier angesichts der Entfernung zwischen dem Sitz des Gerichts in Cottbus und dem neuen Dienstort des Richters in Potsdam auf der Hand, daß dieser auch - was genügt - tatsächlich verhindert war, seine Unterschrift rechtzeitig auf der erst am letzten Tag der Frist des § 275 Abs. 1 StPO zur Geschäftsstelle gelangten Urteilsurkunde anzubringen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 46).
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

    Der Wechsel des Dienstortes von Lüneburg nach Celle ist allgemein geeignet gewesen, den Richter von der Unterschrift abzuhalten (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 1; BGH NStZ-RR 1999, 46).
  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 331/10

    Absoluter Revisionsgrund der unbeachteten Urteilsabsetzungsfrist (tatsächliche

    Zwar kann die Versetzung an ein anderes Gericht - wie hier die Versetzung an das Amtsgericht Bad Arolsen - im Einzelfall der Unterzeichnung des Urteils entgegenstehen (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 1 und 3; BGH NStZ-RR 1999, 46; 2003, 288 (B) sowie Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 275 Rn. 23).
  • BGH, 06.11.1998 - 3 StR 511/97

    Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gegen Zahnärztin rechtskräftig

    Bleibt aber zweifelhaft, ob eine Rechtsmittelschrift überhaupt bei Gericht eingegangen ist, muß zu Lasten des Rechtsmittelführers entschieden werden (BGHR StPO § 345 Frist 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.05.2013 - 1 StR 137/13

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Revisionseinlegungsfrist:

    In einem solchen Fall kann nicht zugunsten des Angeklagten von einer Revisionseinlegung ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 1998 - 4 StR 634/97, BGHR StPO § 345 Frist 1; und vom 6. November 1998 - 3 StR 511/97, BGH NStZ 1999, 372).
  • BGH, 04.03.2008 - 4 StR 60/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Revisionseinlegungsfrist

    Dies geht zu Lasten des Rechtsmittelführers (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 46 m.N.).
  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 95/11

    Serienstraftaten (Teilfreispruch); Verfall (entgegenstehende Ansprüche

    bb) Bei der Beurteilung, ob ein Richter aus tatsächlichen Gründen daran gehindert ist, das Urteil zu unterschreiben, steht dem Vorsitzenden ein Beurteilungsspielraum zu (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02; Beschluss vom 10. Februar 1998 - 4 StR 634/97, NStZ-RR 1999, 46; Urteil vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht