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   BGH, 05.06.1952 - 4 StR 635/51   

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BGH, 05.06.1952 - 4 StR 635/51 (https://dejure.org/1952,1695)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1952 - 4 StR 635/51 (https://dejure.org/1952,1695)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1952 - 4 StR 635/51 (https://dejure.org/1952,1695)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 892
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.07.2002 - 3 StR 165/02

    Totschlag - Gefährliche Körperverletzung - Tateinheit - Versuch - Einziehung

    Gemäß § 74 Abs. 1 StGB können als Tatwerkzeuge zwar nicht nur solche Gegenstände eingezogen werden, die zur eigentlichen Begehung der Tat Verwendung finden bzw. nach der Planung des Täters hierzu bestimmt sind; der Einziehung unterliegt vielmehr alles, was die Tat vom Stadium der Vorbereitung bis zur Beendigung (vgl. BGH NJW 1952, 892 Ls.; BGH bei Dallinger MDR 1970, 559) überhaupt ermöglicht und zu ihrer Durchführung dient oder hierzu erforderlich ist (BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4).
  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 343/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Als Tatmittel können nach § 74 Abs. 1 StGB Gegenstände eingezogen werden, die zur Förderung des deliktischen Vorhabens bei der Vorbereitung oder Begehung der Tat bis zu deren Beendigung verwendet wurden oder nach den Vorstellungen des Täters Verwendung finden sollten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 ? 3 StR 165/02, NStZ-RR 2002, 332, 333; Urteile vom 17. März 1970 ? 1 StR 491/69, bei Dallinger, MDR 1970, 559 f.; vom 5. Juni 1952 ? 4 StR 635/51, NJW 1952, 892 (Ls); Lohse in LK-StGB, 13. Aufl., § 74 Rn. 15).
  • BGH, 19.06.1957 - 4 StR 157/57
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  • BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55

    Rechtsmittel

    Dagegen führt die Revision im Strafausspruch, mit Ausnehme der rechtsirrtumsfrei begründeten Einziehung des mindestens zu einer der Taten benutzten Kraftrades des Angeklagten (BGH NJW 1952, 892 Nr. 40), zur Aufhebung des Urteils.
  • BGH, 16.12.1954 - 4 StR 547/54

    Rechtsmittel

    Die Voraussetzungen der Einziehung des Wagens gemäss § 40 StGB sind hiernach möglicherweise gegeben, da er zur Begehung vorsätzlicher Verbrechen und Vergehen gebraucht worden ist (vgl BGH Urteil vom 5. Juni 1952 - 4 StR 635/51 = LM StGB § 40 Nr. 3).
  • BGH, 16.06.1959 - 5 StR 70/59

    Rechtsmittel

    Der Diebstahl war, als der Angeklagte auf dem Fahrrad mit der Diebesbeute davonfuhr, zwar rechtlich vollendet, aber nicht tatsächlich beendet (vgl. BGH NJW 1952, 892, 40).
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