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   BGH, 18.02.1966 - 4 StR 637/65   

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BGH, 18.02.1966 - 4 StR 637/65 (https://dejure.org/1966,627)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1966 - 4 StR 637/65 (https://dejure.org/1966,627)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1966 - 4 StR 637/65 (https://dejure.org/1966,627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Frage des Vorsitzes i. S. v. § 66 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei Verhinderung des eigentlich Vorsitzenden und der sämtlichen ständigen Mitglieder der Kammer als dessen Vertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 40
  • NJW 1966, 941
  • MDR 1966, 521
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.1959 - 1 StR 646/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1966 - 4 StR 637/65
    Für einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof in NJW 1959, 1141 ausgesprochen, daß der Dienstälteste der von einer anderen Kammer bestellten regelmäßigen Vertreter den Vorsitz übernehmen kann.
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BGH, 18.02.1966 - 4 StR 637/65
    Das Bedürfnis nach reibungslosem Ablauf des Rechtsfindungsverfahrens (vgl. BVerfGE 2, 380, 403) [BVerfG 01.07.1953 - 1 BvL 23/51], nach rascher Justiz sowie bester und sorgfältigster Bearbeitung der einzelnen Sachen ist nicht minder dem rechtsstaatlichen Grundsatz verhaftet.
  • BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64

    Vertreter des Vorsitzenden einer Kammer als ständiges Mitglied dieser Kammer -

    Auszug aus BGH, 18.02.1966 - 4 StR 637/65
    § 66 Abs. 1 GVG sieht zwar bei Verhinderung des Vorsitzenden dessen Vertretung nur durch ständige Mitglieder der Kammer vor (BGHSt 20, 61, 62 [BGH 13.10.1964 - 1 StR 312/64] und die dort angeführten Nachweise).
  • RG, 11.05.1931 - II 216/31

    Dürfen tagebuchähnliche Aufzeichnungen des Angeklagten zum Beweise ihres Inhalts

    Auszug aus BGH, 18.02.1966 - 4 StR 637/65
    Zuvor hatte schon das Reichsgericht entschieden, daß auch ein gemäß § 67 GVG zeitweilig bestellter Vertreter den Vorsitz dann ausüben darf, wenn er dienstälter als der regelmäßige Vertreter ist (RG Urt. v. 11. Mai 1931 - II 216/31 - ebenso Löwe/Rosenberg/Schäfer 21. Aufl. Anm. 3 a zu § 66 GVG).
  • RG, 04.05.1921 - 80/21

    Ist die Unkenntnis des Inhalts der Prozeßakten ein Hinderungsgrund für die

    Auszug aus BGH, 18.02.1966 - 4 StR 637/65
    Er war infolgedessen an der Führung des Vorsitzes in dieser Sache tatsächlich verhindert; denn unter Verhinderung im Sinne des § 67 GVG ist jede rechtliche und tatsächliche Unmöglichkeit des Tätigwerdens eines Richters zu verstehen (RGSt 56, 63 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Andererseits wäre ein gewisses Maß an Unbestimmtheit auch bei rein verfassungsrechtlicher Betrachtung unbedenklich (BVerfGE 82, 286, 301; BGHSt 21, 40, 43; BGH NJW 1965, 875, 876).

    Er enthält zugleich den Auftrag darauf hinzuwirken, daß die Arbeit im Spruchkörper geordnet, stetig und sinnvoll abläuft und daß dabei auch den Besonderheiten jeder Sache Rechnung getragen wird (BGHSt 21, 40, 43; 250, 254; BGH NJW 1965, 875, 876).

  • BGH, 01.07.1966 - 4 StR 1/66

    Mindestens 24 Massenerschiessungen von Juden, Zigeunern, partisanenverdächtigen

    Wie der Bundesgerichtshof schon wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BGH L/M Nr. 26 zu § 63 GVG; BGHSt 21, 40), ist das Erfordernis des gesetzlichen Richters nicht die einzige Folge, die sich aus dem Verlangen nach Rechtssicherheit als einem Element der Rechtsstaatlichkeit ergibt.

    Daher müssen hier die gleichen Erwägungen Platz greifen, die den Senat veranlasst haben, die Vorschrift des § 67 GVG als mit der verfassungsmässigen Garantie des gesetzlichen Richters vereinbar anzusehen und zu behandeln (BGHSt 21, 40).

    Wegen dieser Verhinderung war der nach ihm dienstälteste Richter, also Landgerichtsrat Was., zur Verhandlungsführung berufen, der den damit verbundenen Anforderungen auch gerecht werden konnte, weil er die hierfür erforderliche Aktenkenntnis besass, die er in seiner Eigenschaft als - bisheriger - Berichterstatter erworben hatte (vgl. RGSt. 56, 63; BGHSt 21, 40).

  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 537/08

    Göttinger Urteil wegen vierfachen Mordes rechtskräftig

    a) Diese Auffassung liegt der älteren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - wie selbstverständlich - zugrunde (vgl. BGHSt 21, 40, 43; 108, 111; 131, 133; 25, 54, 55).
  • OLG Hamm, 11.08.2016 - 3 Ws 304/16

    Rietberger Mordprozess - Untersuchungshaft dauert fort

    Unter Verhinderung als Voraussetzung für den Vertretungsfall ist jede tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit zu verstehen, an der Hauptverhandlung oder einer sonstigen richterlichen Aufgabe mitzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 1966 - 4 StR 637/65 -, juris, Rdnr. 8 = BGHSt 21, 40 [für § 67 GVG], Beschluss vom 5. April 1989 - 2 StR 38/89 - juris, Rdnr. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 21f GVG, Rdnr. 4; L-R/Breidling , 26. Auflage, § 21f GVG, Rdnr. 19; SK-StPO/Velten, 4. Auflage, § 21e GVG, Rdnr. 25).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2016 - 3 A 10151/16

    Nichtigkeitsrüge in Disziplinarverfahren; Besetzung des Disziplinarsenats;

    Unter der Verhinderung eines Richters ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit zu verstehen, an der Hauptverhandlung oder einer sonstigen richterlichen Aufgabe mitzuwirken (BGH, Urteil vom 18. Februar 1966 - 4 StR 637/65 - , BGHSt 21, 40 [42]; Beschluss vom 5. April 1989 - 2 StR 39/89 -, juris).
  • BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verhaftungsaktion in Zusammenhang mit dem

    Daß dies mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgesprochen (vgl BVerfGE 31, 145 (163f); ferner auch BVerfGE 25, 336 (346); BGHSt 21, 40 (43f) und 21, 108 (110f)).
  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 39/89

    Vorübergehende Verhinderung - Vertreter aus einer anderen Kammer -

    Unter Verhinderung als Voraussetzung für den Vertretungsfall ist jede tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit zu verstehen, an der Hauptverhandlung oder einer sonstigen richterlichen Aufgabe mitzuwirken (BGHSt 21, 40 [42]; Kissel GVG § 21e Rdn. 128).
  • BGH, 03.02.1967 - 4 StR 468/66

    Rechtsmittel

    Dies genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Annahme einer Verhinderung i.S. der 63 Abs. 1, 66 Abs. 1 und 67 GVG (vgl. Urteile vom 6. April 1951 - 2 StR 53/51 - und vom 19. April 1951 - 4 StR 77/51 - bei Dallinger in MDR 1951, 539; Urteil vom 13. Dezember 1955 - 1 StR 354/55 - in LM Nr. 4 zu 67 GVG; Urteil vom 20. Oktober 1964 - 5 StR 365/64 - BGHSt 21, 40, 42) [BGH 18.02.1966 - 4 StR 637/65].
  • DGH Hessen, 08.04.1980 - DGH 2/79

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit; Überlastung eines Richters mit einem

    Die Kompetenz zur Feststellung des Verhinderungsfalls gibt auch dem Präsidenten die Möglichkeit, gegebenenfalls durch die Feststellung der Verhinderung eines Richters lediglich zum Vorsitz den Weg für die Übernahme des Vorsitzes für einen anderen Richter zu eröffnen, der aufgrund besonderer Umstände in dem fraglichen Zeitpunkt allein die erforderliche Aktenkenntnis zur Verhandlungsführung besitzt (vgl. die Konstellationen in RGSt 56, 63 und BGHSt 21, 40 = NJW 1966, 941).
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