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   BGH, 27.11.1975 - 4 StR 637/75   

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BGH, 27.11.1975 - 4 StR 637/75 (https://dejure.org/1975,1860)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1975 - 4 StR 637/75 (https://dejure.org/1975,1860)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1975 - 4 StR 637/75 (https://dejure.org/1975,1860)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung des bedingten Vorsatzes eines Tötungsdelikts - Durchbrechung einer Polizeisperre durch einen Kraftfahrer

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1957 - 4 StR 554/57
    Auszug aus BGH, 27.11.1975 - 4 StR 637/75
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das vom Täter geführte Fahrzeug keine fremde Sache im Sinne dieser Bestimmung (BGHSt 11, 148 [BGH 18.12.1957 - 4 StR 554/57] ; 12, 282 [BGH 09.01.1959 - 4 StR 490/58] ; VRS 42, 97).
  • BGH, 09.01.1959 - 4 StR 490/58

    Fahrzeugführer - Verkehrswidriges Verhalten - Eigentümer des Fahrzeugs

    Auszug aus BGH, 27.11.1975 - 4 StR 637/75
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das vom Täter geführte Fahrzeug keine fremde Sache im Sinne dieser Bestimmung (BGHSt 11, 148 [BGH 18.12.1957 - 4 StR 554/57] ; 12, 282 [BGH 09.01.1959 - 4 StR 490/58] ; VRS 42, 97).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus BGH, 27.11.1975 - 4 StR 637/75
    Dazu sei ferner bemerkt, daß das absichtliche Rammen eines anderen Fahrzeugs unter die Nummern 1 und 2 des § 315 b Abs. 1 StGB fällt, nicht unter Nr. 3 (BGHSt 21, 301 [BGH 01.09.1967 - 4 StR 340/67] ).
  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 127/71

    Verkehrsunfall - Wartepflicht - Unerlaubte Benutzung eines Kfz - Kfz-Schaden -

    Auszug aus BGH, 27.11.1975 - 4 StR 637/75
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das vom Täter geführte Fahrzeug keine fremde Sache im Sinne dieser Bestimmung (BGHSt 11, 148 [BGH 18.12.1957 - 4 StR 554/57] ; 12, 282 [BGH 09.01.1959 - 4 StR 490/58] ; VRS 42, 97).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Wieder andere Entscheidungen verlangen "eine eingehende Prüfung anhand aller Umstände des Einzelfalles" (BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 477/00, StV 2001, 572; ähnlich bereits BGH, Beschluss vom 27. November 1975 - 4 StR 637/75, VRS 50, 94, 95).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Dies erhellt ohne weiteres aus der Rechtsprechung etwa zu den sogenannten Polizeifluchtfällen (vgl. BGHSt 22, 67; BGH VRS 50, 94; dazu auch Senatsbeschluß vom 12. Januar 1995 - 4 StR 742/94, NZV 1995, 196).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    An dieser Auffassung hat der Senat, was die Strafkammer übersieht, auch nach der Neufassung der Straßenverkehrsdelikte durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl I S. 921) festgehalten (VRS 42, 97; Beschluß vom 27. November 1975 - 4 StR 637/75; vgl. auch BGHSt 23, 261, 263).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Dies muß jedoch nicht immer so sein (BGH VRS 50, 94, 95; 59, 183, 184; BGH bei Holtz MDR 1982, 808 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1982 - 4 StR 511/82 - und vom 7. Juni 1983 - 4 StR 51/83 - vgl. ferner die Rechtsprechungsübersichten bei Hürxthal DRiZ 1981, 103 zu Nr. 4, DRiZ 1982, 386 zu Nr. 5 und DRiZ 1983, 183 zu Nr. 3).
  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94

    Einheitlicher Tatentschluß - Verschiedene Gefahrenlagen - Natürliche

    Der Senat hatte bereits in der Entscheidung VRS 50, 94, 95, der eine "Flucht unter allen Umständen" zugrunde lag, in einem Hinweis an den neuen Tatrichter bemerkt, nach den Feststellungen habe "der Angeklagte den Tatbestand des § 315 b StGB zweimal verwirklicht, einmal durch Gefährdung des Polizeibeamten, das zweite Mal durch absichtliches Rammen des verfolgenden Polizeifahrzeugs"; er hat damit in den sogenannten "Polizeifluchtfällen" die Annahme einer einzigen Tat auch nicht grundsätzlich bestätigt.
  • BGH, 21.11.1995 - 4 StR 628/95

    Kraftfahrer - Polizeisperre - Gefährdung der Polizeibeamten - Bedingter

    Der Senat hat bereits wiederholt (vgl. BGH VRS 50, 94, 95; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 28 m.w.N.) auf die Erfahrung hingewiesen, daß es in den Fällen, in denen Kraftfahrer eine Polizeisperre durchbrechen, um zu fliehen, den bedrohten Beamten meist gelingt, sich außer Gefahr zu bringen, und daß die Täter im allgemeinen mit einer derartigen Reaktion der Beamten rechnen.
  • BayObLG, 29.01.1988 - RReg. 3 St 247/87

    Gewalt; Fußgänger; Polizeifahrzeug; Weiterfahrt; Verhindern; Nötigung

    Der Anwendung des § 240 StGB steht jedoch entgegen, daß das betreffende Verhalten des Angeklagten zugleich ein Vergehen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Abs. 1 StGB darstellte und § 240 StGB insoweit von dieser Strafbestimmung als der lex specialis verdrängt wird (BGH VRS 35, 174; 50, 94; Dreher/Tröndle StGB 43. Aufl. § 113 Rdn. 1).
  • BGH, 12.05.1992 - 4 StR 181/92

    Tötungsvorsatz - Vorsatz - Totschlag - Durchbrechen einer Polizeisperre

    Der Senat hat wiederholt (Beschluß vom 10. August 1972 - 4 StR 303/72 -, bei Hürxthal DRiZ 1975, 184; Beschluß vom 27. November 1975 - 4 StR 637/75 -, VRS 50, 94; zuletzt: Beschluß vom 9. Februar 1978 - 4 StR 675/77 -, bei Hürxthal DRiZ 1978, 277, 278) auf die Erfahrung hingewiesen, daß es in den Fällen, in denen Kraftfahrer eine Polizeisperre durchbrechen, um zu fliehen, den bedrohten Beamten - wie auch hier vier der sechs Beamten - meist gelingt, sich außer Gefahr zu bringen, und daß die Täter im allgemeinen mit einer derartigen Reaktion der Beamten rechnen.
  • BGH, 21.10.1982 - 4 StR 511/82

    Verurteilung wegen Diebstahls - Verurteilung wegen versuchten Mordes in

    Dem werden die formelhaften Ausführungen des angefochtenen Urteils, mit denen das Landgericht den bedingten Tötungsvorsatz dartut (vgl. dazu auch BGH VRS 50, 94, 95), nicht gerecht.
  • BGH, 20.09.1983 - 4 StR 590/83

    Überprüfungpflicht eines strafbefreienden Rücktritts bei Nichtvornahme weiterer

    Dies muß jedoch nicht immer so sein (BGH VRS 50, 94, 95; 59, 183, 184; BGH bei Holtz MDR 1982, 808 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH, Urteile vom 21. Oktober 1982 - 4 StR 511/82 - und vom 7. Juni 1983 - 4 StR 51/83 - vgl. ferner die Rechtsprechungsübersichten bei Hürxthal DRiZ 1981, 103 zu Nr. 4, DRiZ 1982, 386 zu Nr. 5 und DRiZ 1983, 183 zu Nr. 3).
  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 675/77

    Durchbrechen einer Polizeisperre in Tötungsabsicht - Unmögliche Kontrolle über

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