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   BGH, 17.12.1985 - 4 StR 638/85   

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https://dejure.org/1985,7132
BGH, 17.12.1985 - 4 StR 638/85 (https://dejure.org/1985,7132)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1985 - 4 StR 638/85 (https://dejure.org/1985,7132)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 638/85 (https://dejure.org/1985,7132)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Voraussetzungen zur Änderung eines Schuldspruchs bei Fehlen eines Rechtsfehlers - Änderung eines Schuldspruchs bei späterer Erkenntnis des Vorliegens einer Zueignungsabsicht

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.1968 - 4 StR 495/67
    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - 4 StR 638/85
    Damit ist aber die für § 249 StGB erforderliche Zueignungsabsicht gegeben (vgl. BGHSt 22, 45, 46).
  • BGH, 24.08.1978 - 4 StR 449/78

    Zueignungsabsicht im Fall eines nach der Wegnahme verunfallten Pkw - Brechen

    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - 4 StR 638/85
    Die Entscheidung des Senats vom 24. August 1978 - 4 StR 449/78 -, auf die sich der Generalbundesanwalt beruft, betrifft einen anderen Sachverhalt: Dort hatten der Angeklagte und sein Mittäter von vornherein nur vor, mit den zu entwendenden Pkw eine Spazierfahrt zu machen; es konnte nicht festgestellt werden, wo sie das Fahrzeug schließlich stehenlassen wollten.
  • BGH, 04.07.1985 - 4 StR 344/85

    Verwerfung einer unzulässigen Revision

    Auszug aus BGH, 17.12.1985 - 4 StR 638/85
    Er folgt damit dem hierfür maßgeblichen Antrag des Generalbundesanwalts, über die Revisionen der Angeklagten durch Beschluß zu entscheiden und die Rechtsmittel zu verwerfen, da sie im Sinne der Genannten Bestimmung unbegründet sind (vgl. Beschluß des Senats vom 4. Juli 1985 - 4 StR 344/85).
  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Denn dieser Zusatz im Antrag des Generalbundesanwalts und die Begründung hierzu ändern nichts an dem angestrebten Ergebnis der Verwerfung der Revisionen durch Beschluß des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1985 - 4 StR 344/85 -, v. 17. Dezember 1985 - 4 StR 638/85 - und v. 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92).
  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 575/92

    Zerstörung von Münzfernsprechern der Deutschen Bundespost und Zueignung des

    Er folgt dem hierfür maßgeblichen Antrag des Generalbundesanwalts, über die Revisionen durch Beschluß zu entscheiden und die Rechtsmittel zu verwerfen, da sie im Sinne der genannten Bestimmung unbegründet sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1985 - 4 StR 344/85 - und vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 638/85).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 290/21

    Bemessen der Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung

    Er folgt darin dem hierfür maßgeblichen Antrag des Generalbundesanwalts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1985 - 4 StR 344/85; vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 638/85).
  • BGH, 29.09.2010 - 4 StR 435/10

    Antrag eines Generalbundesanwalts auf Ergänzung und Klarstellung der

    Ungeachtet dieses weiter gehenden Antrags ist der Senat nicht gehindert, die uneingeschränkte Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO durch - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - Beschluss auszusprechen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 1985 - 4 StR 344/85 und vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 638/85).
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