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   BGH, 20.04.1999 - 4 StR 639/98   

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https://dejure.org/1999,5471
BGH, 20.04.1999 - 4 StR 639/98 (https://dejure.org/1999,5471)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1999 - 4 StR 639/98 (https://dejure.org/1999,5471)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1999 - 4 StR 639/98 (https://dejure.org/1999,5471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 6 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 176 StGB; § 169 GVG;
    Unschädliches Schreibversehen; Öffentlichkeit; Aufforderung an die Zuhörer, den Saal zu verlassen; Sexueller Mißbrauch von Kindern;

  • Wolters Kluwer

    Revision aufgrund der Rüge der Verletzung von formellem und materiellem Recht; Rüge der Verletzung derÖffentlichkeit der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; GVG § 169; ; GVG § 171 a ff; ; GVG § 171 b Abs. 1; ; GVG § 172 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 169; StPO § 338 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 426
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93

    Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess

    Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 4 StR 639/98
    Folgt ein Zuhörer einer vom Vorsitzenden mit sachbezogener Begründung ausgesprochenen "Bitte", den Sitzungssaal zu verlassen, freiwillig, so liegt darin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes noch kein die Revision begründender Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 1 = NJW 1989, 465 sowie hierzu Schneiders StV 1990, 91; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 2 NStZ 1993, 450).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Auszug aus BGH, 20.04.1999 - 4 StR 639/98
    Folgt ein Zuhörer einer vom Vorsitzenden mit sachbezogener Begründung ausgesprochenen "Bitte", den Sitzungssaal zu verlassen, freiwillig, so liegt darin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes noch kein die Revision begründender Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 1 = NJW 1989, 465 sowie hierzu Schneiders StV 1990, 91; BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 2 NStZ 1993, 450).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Folgt der Zuhörer einer ersichtlich aus verständigem Grunde ausgesprochenen und nicht als Anordnung zu verstehenden bloßen Bitte des Vorsitzenden freiwillig, so liegt darin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch kein die Revision begründender Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 566/87, NStZ 1988, 467, 468, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Zuhörer 1; Beschluss vom 20. April 1999 - 4 StR 639/98, NStZ 1999, 426).

    Es ist ihm in einem ihm insoweit zweifelhaft erscheinenden Fall auch zuzumuten, sich durch Rückfrage zu vergewissern, ob der Vorsitzende etwa doch eine, lediglich in eine höfliche Form gekleidete Anordnung getroffen hat (BGH, Urteil vom 11. Mai 1988 - 3 StR 566/87 Rn. 12, NStZ 1988, 467, 468; Beschluss vom 20. April 1999 - 4 StR 639/98, NStZ 1999, 426).

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