Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.06.2005

Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05   

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https://dejure.org/2005,9865
BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05 (https://dejure.org/2005,9865)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2005 - 4 StR 64/05 (https://dejure.org/2005,9865)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2005 - 4 StR 64/05 (https://dejure.org/2005,9865)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verkauf von Diebesgut durch dessen Versteigerung im Internet; Voraussetzungen des Tatbestandes der Hehlerei in der Begehungsform des Ankaufens; Anforderungen an die Feststellung der Mindestzahl der zu Grunde liegenden Erwerbsakte in der Urteilsbegründung

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259 Abs. 1
    "Ankaufen" und Konkurrenzen bei mehreren Erwerbern und mehreren Waren

  • rechtsportal.de

    StGB § 259 Abs. 1
    "Ankaufen" und Konkurrenzen bei mehreren Erwerbern und mehreren Waren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76

    Pfandschein - § 259 StGB, Sich-Verschaffen

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05
    Der Tatbestand der Hehlerei in der hier vorliegenden Begehungsform des Ankaufens, das lediglich einen Unterfall des Sichverschaffens darstellt (vgl. Lauer in MünchKomm-StGB § 259 Rdn. 78 m.N.), setzt vielmehr nur voraus, daß der Hehler die Sache zu eigener tatsächlicher Herrschaft und Verfügungsgewalt vom Vortäter dergestalt erwirbt, daß dieser jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (BGHSt 27, 160, 163).
  • BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90
    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05
    Demgemäß hat die Angeklagte den Tatbestand der (gewerbsmäßigen) Hehlerei nicht erst durch die Verkäufe jeweils eines oder mehrerer der von den Vortätern erworbenen Kraftfahrzeugteile verwirklicht, sondern durch deren Ankauf (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05
    Überträgt der Vortäter - wie hier - die Sache an eine Mehrheit von Personen, so genügt es, wenn diese untereinander Mitverfügungsbefugnis erlangen (BGHSt 35, 172, 175).
  • BGH, 05.05.1998 - 5 StR 157/98

    Änderung des Schuldspruches nach teilweise erfolgreicher Revision

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05
    Erwirbt ein Hehler jeweils mehrere aus einer oder aus verschiedenen Vortaten stammende Sachen in einem Akt, liegt nur eine Hehlerei vor (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Mai 1998 - 5 StR 157/98; Lauer aaO Rdn. 120 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 64/05
    Wenn sich die Verteilung des festgestellten Gesamtschadens (Wert der verkauften und der bei Durchsuchungen bei den Angeklagten sichergestellten Kraftfahrzeugteile (UA 18/22)) auf die einzelnen Erwerbsakte einer genauen Feststellung entzog, hätte eine Zuordnung im Wege der Schätzung erfolgen müssen (vgl. BGH NJW 2002, 1810; BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten, Betrug und Steuerhinterziehung 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2005 - 4 StR 64/05   

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https://dejure.org/2005,31892
BGH, 02.06.2005 - 4 StR 64/05 (https://dejure.org/2005,31892)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - 4 StR 64/05 (https://dejure.org/2005,31892)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 4 StR 64/05 (https://dejure.org/2005,31892)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 236
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

    Die Tat ist vollendet, wenn der Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache begründet und der Vortäter die Möglichkeit verloren hat, auf sie einzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18, juris Rn. 11, NStZ-RR 2019, 14, 15; Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236; Senat, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 175; Beschluss vom 19. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163).
  • BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Absetzen nur bei Absatzerfolg: Verhältnis zum Ankaufen,

    Erwirbt aber ein Hehler einheitlich mehrere aus einer oder verschiedenen Vortaten stammende Sachen, liegt nur eine Hehlerei vor (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236).
  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18

    Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes

    a) Zwar ist das Tatbestandsmerkmal des Ankaufens als Unterfall des Sichverschaffens erst dann vollständig verwirklicht, wenn der ankaufende Täter eigene Verfügungsgewalt über die Sache erwirbt und der Vortäter dadurch jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236; Urteil vom 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90, BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 4; Beschluss vom 19. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163).
  • BGH, 07.11.2018 - 4 StR 395/18

    Hehlerei (Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt als Voraussetzung des

    aa) Sowohl das Sichverschaffen im Sinne von § 259 Abs. 1 StGB als auch das Ankaufen - als Unterfall des Sicherverschaffens - setzen die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt durch den Hehler voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236; vom 29. März 1977 - 1 StR 646/76, BGHSt 27, 160, 163; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 259 Rn. 10 f.; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 259 Rn. 78 und 100).
  • BGH, 07.09.2010 - 4 StR 393/10

    Handlungseinheit bei der gewerbsmäßigen Hehlerei; Auffangrechtserwerb

    Erwirbt der Täter jeweils mehrere aus einer oder aus verschiedenen Vortaten stammende Sachen in einem Akt, liegt nur eine Hehlerei vor (Senat, NStZ-RR 2005, 236; BGH, Beschluss vom 05. Mai 1998 - 5 StR 157/98; vgl. auch BGH, wistra 2003, 99, 100 entsprechend zur Absatzhilfe).
  • BGH, 13.09.2018 - 5 StR 216/18

    Einheitliche Hehlereitat bei Erwerb von aus verschiedenen Vortaten stammenden

    Denn es liegt nur eine Hehlereitat vor, wenn ein Hehler aus verschiedenen Vortaten stammende Sachen in einem Akt erwirbt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 64/05, NStZ-RR 2005, 236).
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