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   BGH, 23.03.1995 - 4 StR 641/94   

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https://dejure.org/1995,4385
BGH, 23.03.1995 - 4 StR 641/94 (https://dejure.org/1995,4385)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1995 - 4 StR 641/94 (https://dejure.org/1995,4385)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1995 - 4 StR 641/94 (https://dejure.org/1995,4385)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 641/94
    Nach ständiger Rechtsprechung ist regelmäßig die Wiedereinbeziehung eines gemäß § 154 a StPO ausgeschiedenen Vorwurfs von Amts wegen geboten, wenn das Gericht den Angeklagten von dem Tatvorwurf, auf den die Strafverfolgung beschränkt worden war, freisprechen will (vgl. BGHSt 32, 84, 85, 86 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BGH NStZ 1982, 517, 518; 1985, 515; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 154 a Rdn. 47; Schoreit in KK-StPO 3. Aufl. § 154 a Rdn. 19; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 154 a Rdn. 24, 27, jeweils m.w.N.).

    Die Feststellungen, die den Freispruch vom Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung tragen, bleiben bestehen (vgl. BGHSt 32, 84, 86 ff) [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83].

  • BGH, 11.07.1985 - 4 StR 274/85

    Anklageerhebung - Verfahren - Anklage - Freispruch - Kognitionspflicht

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 641/94
    Nach ständiger Rechtsprechung ist regelmäßig die Wiedereinbeziehung eines gemäß § 154 a StPO ausgeschiedenen Vorwurfs von Amts wegen geboten, wenn das Gericht den Angeklagten von dem Tatvorwurf, auf den die Strafverfolgung beschränkt worden war, freisprechen will (vgl. BGHSt 32, 84, 85, 86 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BGH NStZ 1982, 517, 518; 1985, 515; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 154 a Rdn. 47; Schoreit in KK-StPO 3. Aufl. § 154 a Rdn. 19; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 154 a Rdn. 24, 27, jeweils m.w.N.).

    Das Landgericht hätte daher, statt auf Freispruch zu erkennen, auch ohne Antrag der Staatsanwaltschaft den Vorwurf von Verkehrsstraftaten in das Verfahren wieder einbeziehen müssen, um die Tat unter allen rechtlichen Gesichtspunkten erschöpfend beurteilen zu können (vgl. BGH NStZ 1985, 515;Urteil vom 20. Februar 1985 - 2 StR 633/84).

  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 633/84

    Vorliegen von Schuldunfähigkeit im Zeitpunkt der Tötungshandlungen - Hervorrufen

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 641/94
    Das Landgericht hätte daher, statt auf Freispruch zu erkennen, auch ohne Antrag der Staatsanwaltschaft den Vorwurf von Verkehrsstraftaten in das Verfahren wieder einbeziehen müssen, um die Tat unter allen rechtlichen Gesichtspunkten erschöpfend beurteilen zu können (vgl. BGH NStZ 1985, 515;Urteil vom 20. Februar 1985 - 2 StR 633/84).
  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82

    Revisionsrechtliche Verfahrensrüge wegen Ablehnungsgesuchs gegen einen Schöffen -

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 641/94
    Nach ständiger Rechtsprechung ist regelmäßig die Wiedereinbeziehung eines gemäß § 154 a StPO ausgeschiedenen Vorwurfs von Amts wegen geboten, wenn das Gericht den Angeklagten von dem Tatvorwurf, auf den die Strafverfolgung beschränkt worden war, freisprechen will (vgl. BGHSt 32, 84, 85, 86 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]; BGH NStZ 1982, 517, 518; 1985, 515; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 154 a Rdn. 47; Schoreit in KK-StPO 3. Aufl. § 154 a Rdn. 19; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 154 a Rdn. 24, 27, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 47/14

    Inverkehrbringen verbotener Arzneimittel (synthetische Cannabinoide als

    Um eine umfassende Nachprüfung zu ermöglichen, war der ausgeschiedene Tatteil gemäß § 154a Abs. 3 Satz 1 StPO durch den Senat wiedereinzubeziehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. November 2012 - 2 StR 190/12; Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 641/94, BGHR StPO § 154a Beschränkung 3).
  • BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95

    Mitangeklagter - Angelastete Tat - Absperren der Tür - Gewaltanwendung - Sexuelle

    Im übrigen muß die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer Gelegenheit haben, gegebenenfalls auch die durch die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung ausgenommenen Tatvorwürfe (vgl. SA Bd. II Bl. 358 oben) gemäß § 154 a Abs. 3 StPO wieder in das Verfahren einzubeziehen (vgl. BGHSt 32, 84, 85 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]/86;Senatsurteil vom 23. März 1995 - 4 StR 641/94).
  • BGH, 04.04.2002 - 3 StR 405/01

    Wiedereinbeziehung einer ausgeschiedenen Gesetzesverletzung; Geiselnahme im

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wiedereinbeziehung eines gemäß § 154 a StPO ausgeschiedenen Vorwurfs von Amts wegen regelmäßig geboten, wenn das Gericht den Angeklagten von dem Tatvorwurf, auf den die Strafverfolgung beschränkt worden war, freisprechen will (vgl. BGHR StPO § 154 a Beschränkung 3 m. w. N.).
  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 370/95

    Revision - Verfahrensrüge - Gesetzesverletzung - Beschränkungsbeschluß -

    aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, 84, 85 f; BGH NStZ 1982, 517, 518; 1985, 515; NJW 1989, 2481; BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 641/94) und den im Schrifttum hierzu vertretenen Ansichten (Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 154a Rdn. 47; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 154a Rdn. 24, 27, jeweils m.w.N.) stellt es einen Verstoß gegen Verfahrensrecht dar, wenn der Tatrichter es unterlassen hat, die gebotene Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile oder Gesetzesverletzungen durch Beschluß nach § 154a Abs. 3 Satz 1 StPO anzuordnen; dieser Rechtsfehler kann dementsprechend auch nur mit der Verfahrensrüge beanstandet werden.
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