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   BGH, 28.11.1995 - 4 StR 642/95   

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https://dejure.org/1995,4013
BGH, 28.11.1995 - 4 StR 642/95 (https://dejure.org/1995,4013)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1995 - 4 StR 642/95 (https://dejure.org/1995,4013)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1995 - 4 StR 642/95 (https://dejure.org/1995,4013)
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Schüsse auf das Gesäß

§ 211, § 15 StGB, dolus eventualis, Vorsatzfeststellung, 'Hemmschwelle', Denkzettel;

Rücktritt, § 24 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Totschlag - Vorsatz - Bedingter Vorsatz - Großkalibrige Waffe - Denkzettel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 7
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 4 StR 642/95
    Zwar liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen gegen das Opfer nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß es zu Tode kommen könnte, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH aaO.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 4 StR 642/95
    Diese formelhafte Wendung vermag das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht zu begründen (vgl. BGH NStZ 1984, 19).
  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil beim

    b) Diese Grundsätze gelten auch in Fallkonstellationen, in denen ein Angeklagter mit einer scharfen Schusswaffe auf sein Tatopfer schießt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 1995 - 4 StR 642/95, StV 1997, 7; Urteil vom 8. Juni 1993 - 5 StR 88/93, NStZ 1993, 488 f.).

    Zwar kann der auf einen Menschen abgegebene Schuss mit einer scharfen Waffe wegen der außergewöhnlich großen Lebensgefährlichkeit den Schluss auf bedingten Tötungsvorsatz nahe legen (BGH, a.a.O., StV 1997, 7).

    Der hier festgestellte Handlungsantrieb des Angeklagten, seinem Tatopfer die eigene Wehrhaftigkeit vor Augen zu führen, es in seine Schranken zu verweisen und ihm für die ausgesprochene Todesdrohung einen "Denkzettel' zu verpassen, ist im Rahmen der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 275/02, NStZ-RR 2003, 39, 40; Beschluss vom 16. Juli 1996 - 4 StR 326/96, StV 1997, 7, 8; Urteil vom 9. September 1986 - 5 StR 98/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 4).

  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17

    Vorsatz (Maßstab des bedingten Tötungsvorsatzes; richterliche Würdigung äußerst

    Bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung, die insbesondere anzunehmen ist, wenn - wie hier - der Täter auf das Tatopfer mit einer scharfen Schusswaffe schießt (BGH, Beschluss vom 28. November 1995 - 4 StR 642/95, StV 1997, 7; Urteil vom 8. Juni 1993 - 5 StR 88/93, NStZ 1993, 488 f.), liegt es zwar nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und dass er, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (Senat, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).
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