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   BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96   

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https://dejure.org/1997,3391
BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96 (https://dejure.org/1997,3391)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1997 - 4 StR 648/96 (https://dejure.org/1997,3391)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96 (https://dejure.org/1997,3391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestandes der vollendeten sexuellen Nötigung - Sexuelle Nötigung bei Gewaltanwendung nach Scheitern des Versuchs der Nötigungshandlung - Gewaltsames Entkleiden als sexuelle Handlung an dem Körper einer anderen Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 178, 184c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 292
  • StV 1997, 523
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.04.1990 - 3 StR 87/90

    Sexuelle Nötigung - Sexuelle Handlung - Niederwerfen des Opfers - Herunterreißen

    Auszug aus BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96
    Auch das gewaltsame Entfernen der Kleidung stellt für sich allein grundsätzlich noch keine sexuelle Handlung an dem Körper des Tatopfers dar (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3; BGH NStZ 1992, 433; 1993, 78).

    Etwas anderes gilt, wenn das gewaltsame Entblößen seinerseits mit einer vom Tatopfer zu duldenden sexuellen Handlung verbunden ist (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3; BGH NStZ 1993, 78) oder wenn sich der Täter nach vorausgegangener Gewaltanwendung durch ein mit körperlichen Drohungen verbundenes geduldetes Herunterreißen der Kleidung geschlechtliche Erregung verschaffen will (BGH NStZ 1993, 78, 79 m.N.).

  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96
    Auch das gewaltsame Entfernen der Kleidung stellt für sich allein grundsätzlich noch keine sexuelle Handlung an dem Körper des Tatopfers dar (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3; BGH NStZ 1992, 433; 1993, 78).

    Etwas anderes gilt, wenn das gewaltsame Entblößen seinerseits mit einer vom Tatopfer zu duldenden sexuellen Handlung verbunden ist (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3; BGH NStZ 1993, 78) oder wenn sich der Täter nach vorausgegangener Gewaltanwendung durch ein mit körperlichen Drohungen verbundenes geduldetes Herunterreißen der Kleidung geschlechtliche Erregung verschaffen will (BGH NStZ 1993, 78, 79 m.N.).

  • BGH, 08.08.1989 - 1 StR 381/89

    Strafrechtliche Beurteilung einer Freiheitsberaubung als Mittel und Zweck zur

    Auszug aus BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96
    Diese stünde, wie das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, mit der gefährlichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung in Tateinheit, die hier nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt, weil sie wesentlich über das hinausgeht, was zur Verwirklichung der sexuellen Nötigung gehört (BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 4 m.w.N.).
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 346/88

    Sexuelle Handlung - Umarmung - Küssen - Entkleiden - Penis - Geöffnete Hose -

    Auszug aus BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96
    Zudem stellte der Versuch des Angeklagten M., die Zeugin "zu begrabschen", zwar eine grobe Zudringlichkeit dar, war aber selbst noch keine sexuelle Handlung (vgl. BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2 m.N.).
  • BGH, 24.09.1987 - 4 StR 419/87

    Strafbarkeit wegen Versuchs der sexuellen Nötigung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96
    Diese stünde, wie das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen hat, mit der gefährlichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung in Tateinheit, die hier nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt, weil sie wesentlich über das hinausgeht, was zur Verwirklichung der sexuellen Nötigung gehört (BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92

    Nötigung - Duldung sexueller Handlungen - Körperliche Berührung - Einwirkung auf

    Auszug aus BGH, 13.02.1997 - 4 StR 648/96
    Auch das gewaltsame Entfernen der Kleidung stellt für sich allein grundsätzlich noch keine sexuelle Handlung an dem Körper des Tatopfers dar (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3; BGH NStZ 1992, 433; 1993, 78).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 511/15

    Misshandlung Schutzbefohlener (Begriff des Quälens; Begriff der rohen

    All dies reicht indes zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 StGB nicht aus, weil diese Handlungen nicht die sexuellen Handlungen waren, sondern lediglich Mittel zu deren Vornahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 - 4 StR 354/06, NStZ 2007, 217, 218, insbesondere zum Festhalten und Drücken des Kopfes in Richtung Geschlechtsteil, und vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292, insbesondere zum gewaltsamen Entkleiden; ferner SSW-StGB/Wolters, 2. Aufl., § 177 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 10.03.2015 - 5 StR 521/14

    Vornahme sexueller Handlungen an widerstandsunfähiger Person (Entblößung des

    Da bei äußerlich eindeutigen Handlungen nach ständiger Rechtsprechung die subjektive Zielrichtung des Täters für die Einordnung als sexuelle Handlung keine Bedeutung hat (vgl. BGH, aaO), kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob die Entkleidung der Geschädigten dem Tatplan des Angeklagten entsprechend dazu diente, sich schon hierdurch geschlechtliche Erregung zu verschaffen (vgl. Laufhütte/Roggenbuck in LK, StGB, 12. Aufl., § 184g Rn. 5 f.; MüKo-StGB/Hörnle, 2. Aufl., § 184g Rn. 6 mwN; MüKo-StGB/Renzikowski, aaO, § 177 Rn. 55; offengelassen von BGH, Urteil vom 4. August 2004 - 5 StR 134/04, NStZ 2005, 90, 91; aA noch BGH, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 7/20

    Sexuelle Nötigung (Begriff der sexuellen Handlung; keine Verurteilung wegen

    Das ist hier bei dem mit einem Auseinanderdrücken der Beine verbundenen Herunterziehen der Hose der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ 2015, 457; MüKo-StGB/Hörnle, 3. Aufl., § 184h Rn. 6; aA noch BGH, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN).
  • BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06

    Vollendete besonders schwere sexuelle Nötigung; Aufhebungsumfang bei

    Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfasst nur sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten "am" Opfer bzw. solche, die das Opfer "am" Täter oder einem Dritten vornimmt, was jeweils einen unmittelbaren Körperkontakt voraussetzt (vgl. BGH NStZ 1992, 433 m.w.N.; NStZ 1996, 31, 32; NStZ-RR 1997, 292; BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 5; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 48 m.w.N.).
  • BGH, 19.06.2019 - 4 StR 185/19

    Rücktritt (Rücktritt vom beendetem Versuch)

    bb) Danach ist die Annahme eines beendeten Versuchs schon deshalb nicht belegt, weil die Urteilsgründe nicht erkennen lassen, welches Vorstellungsbild der Angeklagte nach dem von der Strafkammer noch nicht als sexuelle Handlung gewerteten Entkleiden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - 5 StR 431/16, Rn. 5; Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN) der Nebenklägerin hatte.
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02

    Aufklärungspflicht (Aufdrängen einer Vernehmung; Ablehnungsgründe; Aussage gegen

    a) Die sexuelle Nötigung gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist erst mit der Ausführung der durch Gewalt erzwungenen sexuellen Handlung vollendet; Gewalthandlungen, die nur ihrer Vorbereitung dienen, reichen zur Vollendung nicht aus (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 292).
  • BGH, 08.11.2016 - 5 StR 431/16

    Gewaltsames Entblößen der Kleidung für sich allein keine sexuelle Handlung am

    Etwas anderes gilt, wenn das gewaltsame Entblößen seinerseits mit einer vom Tatopfer zu duldenden sexuellen Handlung verbunden ist oder wenn sich der Täter nach vorausgegangener Gewaltanwendung durch ein mit körperlichen Berührungen verbundenes geduldetes Herunterreißen der Kleidung geschlechtliche Erregung verschaffen will (vgl. etwa, BGH, Beschlüsse vom 17. September 1992 - 4 StR 416/92; vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN).
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