Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.01.2011

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10   

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https://dejure.org/2011,6205
BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10 (https://dejure.org/2011,6205)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - 4 StR 650/10 (https://dejure.org/2011,6205)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 4 StR 650/10 (https://dejure.org/2011,6205)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 StGB, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 GG
    Sicherungsverwahrung: Anordnungsvoraussetzungen bis zur gesetzlichen Neuregelung

  • Wolters Kluwer

    Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. darf nur unter Berücksichtigung des Beginns der Anlasstat nach Rechtskraft der zweiten Vorverurteilung angeordnet werden; Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. unter Berücksichtigung des ...

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Anordnungsvoraussetzungen bis zur gesetzlichen Neuregelung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Anordnungsvoraussetzungen bis zur gesetzlichen Neuregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. unter Berücksichtigung des Beginns der Anlasstat nach Rechtskraft der zweiten Vorverurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 574
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08

    (Versuchte) Vergewaltigung einer Prostituierten; Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10
    Vortaten und Vorverurteilungen müssen in der Reihenfolge "Tat - Urteil - Tat - Urteil" begangen worden sein (BGH, Beschlüsse vom 4. September 2008 - 4 StR 378/08 und vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 481/08, NStZ-RR 2009, 137).

    Ob die dort geforderten Voraussetzungen gegeben sind, bedarf keiner Entscheidung, da das Revisionsgericht die dem Tatrichter nach diesen Vorschriften obliegende Ermessensentscheidung nicht ersetzen kann (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 481/08, NStZ-RR 2009, 137).

  • BGH, 04.09.2008 - 4 StR 378/08

    Anforderungen an das Urteil bezüglich der Darstellung der Vortrafen

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10
    Vortaten und Vorverurteilungen müssen in der Reihenfolge "Tat - Urteil - Tat - Urteil" begangen worden sein (BGH, Beschlüsse vom 4. September 2008 - 4 StR 378/08 und vom 17. Dezember 2008 - 2 StR 481/08, NStZ-RR 2009, 137).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10
    a) Das nunmehr zur Entscheidung berufene Schwurgericht wird zu beachten haben, dass § 66 StGB vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a.) für mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar erklärt worden ist.
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10
    Der Täter muss, um die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB a.F. zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zweimal missachtet haben (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 12, und vom 25. März 1992 - 2 StR 527/91, BGHSt 38, 258, 259).
  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10
    Die Entscheidung über die Maßregel hat der Senat im Blick auf das vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 9. November 2010 (5 StR 394/10 u.a., NJW 2011, 240; zum Abdruck in BGHSt bestimmt) eingeleitete Anfrageverfahren zurückgestellt.
  • BGH, 25.03.1992 - 2 StR 527/91

    Voraussetzung für Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10
    Der Täter muss, um die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB a.F. zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zweimal missachtet haben (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 12, und vom 25. März 1992 - 2 StR 527/91, BGHSt 38, 258, 259).
  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 114/08

    Formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung bei einheitlicher Strafe in

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10
    Nach deutschem Strafrecht (§ 66 Abs. 4 Satz 5 StGB n.F.; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 4 StR 114/08, StV 2008, 518, 519) wäre die damals abgeurteilte Tat des Angeklagten nach § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 in Verbindung mit § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB zu beurteilen gewesen.
  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 16/11

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

    Im Gegensatz dazu hatte das Bundesverfassungsgericht nach der Fassung der Weitergeltungsanordnung (Ziff. III. 1. in Verbindung mit Ziff. II. 1. Buchst. b des Tenors des Urteils vom 4. Mai 2011) die weitere Anwendung des § 66b Abs. 1 StGB a.F. nach Maßgabe der Gründe seines Urteils angeordnet und diese damit an sich nur von einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (Rn. 172) abhängig gemacht (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 StR 650/10).
  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 381/16

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenbestimmung bei der (versuchten) schweren

    Betreffend die Vortaten, die Vorverurteilungen und die Anlasstat muss die Reihenfolge "Vortat - Vorverurteilung - Vortat - Vorverurteilung - Anlasstat' eingehalten sein; denn es ist maßgebend, dass der Täter die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zweimal missachtete (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 4 StR 650/10, NStZ 2011, 574, 575 zu § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8179
BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10 (https://dejure.org/2011,8179)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - 4 StR 650/10 (https://dejure.org/2011,8179)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10 (https://dejure.org/2011,8179)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 EMRK; Art. 6 EMRK; Art. 7 EMRK; § 66 StGB; § 66b StGB; § 2 Abs. 6 StGB; § 132 Abs. 2 GVG; § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB
    Zurückstellung einer Entscheidung über die Sicherungsverwahrung im Hinblick auf das laufende Anfrageverfahren; Teilentscheidung in der Revision; Rückwirkungsverbot

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung einer Entscheidung über die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung bis zur Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zurückstellung einer Entscheidung über die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung bis zur Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Urteil wegen Mord in Drakenstedt aus dem Jahr 1993 bestätigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10
    Daher steht Art. 7 Abs. 1 Satz 2 MRK in seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. zuletzt EGMR, Urteile vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 StGB der rückwirkenden Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Sicherungsverwahrung auf den Angeklagten entgegen; die Erwägungen des Senats in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 in der Sache 4 StR 577/09 (NStZ 2010, 567) gelten entsprechend (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05, NStZ 2006, 276, 277).

    c) Auf die Anfrage des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2010 (5 StR 394/10 u.a.; zum Abdruck in BGHSt bestimmt) hat der Senat mit Beschluss vom 18. Januar 2011 (4 ARs 27/10) an der seine Entscheidung vom 12. Mai 2010 (aaO) tragenden Rechtsauffassung festgehalten.

    d) Zwar wäre der Senat durch die Anfrage des 5. Strafsenats von Rechts wegen nicht gehindert, über die Anordnung der Sicherungsverwahrung in dieser Sache nach seiner den Beschluss vom 12. Mai 2010 (aaO) tragenden Rechtsansicht zu befinden (vgl. zu § 132 Abs. 2 GVG BGH, Beschluss vom 24. August 2000 - 1 StR 349/00, BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03).

    Er hält es aber für angezeigt, die Entscheidung über die im angefochtenen Urteil angeordnete Maßregel bis zu einer Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zurückzustellen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 4 StR 577/09) und derzeit nur über den bereits "entscheidungsreifen" Teil, nämlich den Schuld- und Strafausspruch des angefochtenen Urteils zu befinden.

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10
    Nach Auffassung des Senats begegnet die Maßregelanordnung jedoch durchgreifenden rechtlichen Bedenken; im Blick auf die Anfrage des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2010 (5 StR 394/10 u.a.; zum Abdruck in BGHSt bestimmt) stellt der Senat die Entscheidung insoweit zurück.

    c) Auf die Anfrage des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2010 (5 StR 394/10 u.a.; zum Abdruck in BGHSt bestimmt) hat der Senat mit Beschluss vom 18. Januar 2011 (4 ARs 27/10) an der seine Entscheidung vom 12. Mai 2010 (aaO) tragenden Rechtsauffassung festgehalten.

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10
    Eine solche "horizontale", d.h. denselben Prozessgegenstand betreffende Teilentscheidung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich der Schuld- und Strafausspruch unabhängig von der Maßregelanordnung und diese sich unabhängig vom Schuldspruch und von der Strafzumessung beurteilen lässt (BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, BGHSt 49, 209).
  • BGH, 21.04.2004 - 1 StR 522/03

    Verwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO und

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10
    d) Zwar wäre der Senat durch die Anfrage des 5. Strafsenats von Rechts wegen nicht gehindert, über die Anordnung der Sicherungsverwahrung in dieser Sache nach seiner den Beschluss vom 12. Mai 2010 (aaO) tragenden Rechtsansicht zu befinden (vgl. zu § 132 Abs. 2 GVG BGH, Beschluss vom 24. August 2000 - 1 StR 349/00, BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03).
  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10
    Daher steht Art. 7 Abs. 1 Satz 2 MRK in seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. zuletzt EGMR, Urteile vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 StGB der rückwirkenden Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Sicherungsverwahrung auf den Angeklagten entgegen; die Erwägungen des Senats in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 in der Sache 4 StR 577/09 (NStZ 2010, 567) gelten entsprechend (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05, NStZ 2006, 276, 277).
  • BGH, 18.01.2011 - 4 ARs 27/10

    Anfrageverfahren; rückwirkende Aufhebung der Höchstfrist der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10
    c) Auf die Anfrage des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2010 (5 StR 394/10 u.a.; zum Abdruck in BGHSt bestimmt) hat der Senat mit Beschluss vom 18. Januar 2011 (4 ARs 27/10) an der seine Entscheidung vom 12. Mai 2010 (aaO) tragenden Rechtsauffassung festgehalten.
  • BGH, 24.08.2000 - 1 StR 349/00

    Bande; Bandenraub; Raub; Bindungswirkung von Anfragebeschlüssen; Anrufung des

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10
    d) Zwar wäre der Senat durch die Anfrage des 5. Strafsenats von Rechts wegen nicht gehindert, über die Anordnung der Sicherungsverwahrung in dieser Sache nach seiner den Beschluss vom 12. Mai 2010 (aaO) tragenden Rechtsansicht zu befinden (vgl. zu § 132 Abs. 2 GVG BGH, Beschluss vom 24. August 2000 - 1 StR 349/00, BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03).
  • EGMR, 13.01.2011 - 27360/04

    Schummer ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10
    Daher steht Art. 7 Abs. 1 Satz 2 MRK in seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. zuletzt EGMR, Urteile vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 StGB der rückwirkenden Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Sicherungsverwahrung auf den Angeklagten entgegen; die Erwägungen des Senats in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 in der Sache 4 StR 577/09 (NStZ 2010, 567) gelten entsprechend (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05, NStZ 2006, 276, 277).
  • EGMR, 13.01.2011 - 17792/07

    Kallweit ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10
    Daher steht Art. 7 Abs. 1 Satz 2 MRK in seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. zuletzt EGMR, Urteile vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 StGB der rückwirkenden Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Sicherungsverwahrung auf den Angeklagten entgegen; die Erwägungen des Senats in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 in der Sache 4 StR 577/09 (NStZ 2010, 567) gelten entsprechend (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05, NStZ 2006, 276, 277).
  • EGMR, 13.01.2011 - 20008/07

    Mautes ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10
    Daher steht Art. 7 Abs. 1 Satz 2 MRK in seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. zuletzt EGMR, Urteile vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 StGB der rückwirkenden Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Sicherungsverwahrung auf den Angeklagten entgegen; die Erwägungen des Senats in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 in der Sache 4 StR 577/09 (NStZ 2010, 567) gelten entsprechend (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05, NStZ 2006, 276, 277).
  • EGMR, 13.01.2011 - 6587/04

    Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit durch die nachträgliche

  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14

    Anfrage- und Vorlageverfahren zu den Maßstäben der Adhäsionsentscheidung

    a) Eine Teilerledigung, die zur Herbeiführung von Teilrechtskraft führt, ist nur dann zulässig, wenn der rechtskräftige ebenso wie der nichtrechtskräftige Urteilsteil von dem übrigen Urteilsinhalt losgelöst, selbständig geprüft und rechtlich beurteilt werden kann; die Grenzen bestimmen sich nach denselben Grundsätzen, nach denen sich die Wirksamkeit der Teilanfechtung beurteilt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, BGHSt 49, 209, 211; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10; LR/Franke, 26. Aufl., § 353 Rn. 5; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 353 Rn. 6; KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 353 Rn. 10, jeweils mwN).

    b) Im vorliegenden Fall gebieten auch schwerwiegende Interessen des Revisionsführers ein Abweichen von der gesetzlichen Regel einer einheitlichen Entscheidung durch das Revisionsgericht (vgl. §§ 353, 354 StPO) durch "horizontale" Teilentscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, BGHSt 49, 209, 212 f.; Beschluss vom 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10; Senat, Beschlüsse vom 19. November 2004 - 2 StR 431/04, vom 20. August 2004 - 2 StR 434/03 und 2 StR 211/04).

  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 16/11

    Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens zur Anordnung der nachträglichen

    Er hält es jedenfalls für angezeigt, die Entscheidung über die angefochtene Ablehnung der Anordnung der Maßregel bis zu einer Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zurückzustellen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2010 - 4 StR 577/09 - und vom 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10).
  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 616/10

    Hinweispflicht bei der Sicherungsverwahrung (Ermessensgrundsätze)

    Ergänzend zum Antrag des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist auch auf der Grundlage der Regelung des § 66 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, für welche sich die Frage einer konventionswidrigen Rückwirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 577/09, NStZ 2010, 567; v. 20. Januar 2011 - 4 StR 650/10) hier nicht stellt.
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