Rechtsprechung
BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 357 StPO; § 240 StGB; § 22 StGB; § 241 StGB; § 246 StGB
Bedrohung; Versuch der Nötigung; Konkurrenzen; Unterschlagung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterschlagung - Diebstahl - Körperverletzung - Versuch - Tateinheit - Tatmehrheit - Konkurrenzen
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StGB § 241
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1, § 240, § 241
Verhältnis versuchte Nötigung - Bedrohung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87
Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99
Da das Landgericht lediglich zu Gunsten der Angeklagten davon ausgegangen ist, daß Gewaltanwendung und Drohungen nicht auch einer Wegnahme der von den Angeklagten mitgenommenen Sachen dienten, mußte es vielmehr - wiederum unter Anwendung des Zweifelssatzes - zu Gunsten der Angeklagten von dem diesem günstigeren Konkurrenzverhältnis der Tateinheit ausgehen (vgl. BGH NStZ 1983, 364 f.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4). - BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87
Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99
Da das Landgericht lediglich zu Gunsten der Angeklagten davon ausgegangen ist, daß Gewaltanwendung und Drohungen nicht auch einer Wegnahme der von den Angeklagten mitgenommenen Sachen dienten, mußte es vielmehr - wiederum unter Anwendung des Zweifelssatzes - zu Gunsten der Angeklagten von dem diesem günstigeren Konkurrenzverhältnis der Tateinheit ausgehen (vgl. BGH NStZ 1983, 364 f.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4). - BGH, 08.07.1987 - 3 StR 206/87
Anwendbarkeit des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" bei Unklarheit …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99
Da das Landgericht lediglich zu Gunsten der Angeklagten davon ausgegangen ist, daß Gewaltanwendung und Drohungen nicht auch einer Wegnahme der von den Angeklagten mitgenommenen Sachen dienten, mußte es vielmehr - wiederum unter Anwendung des Zweifelssatzes - zu Gunsten der Angeklagten von dem diesem günstigeren Konkurrenzverhältnis der Tateinheit ausgehen (vgl. BGH NStZ 1983, 364 f.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4). - BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89
Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99
Im Fall III 4 der Urteilsgründe hat das Landgericht ohne Rechtsfehler eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung angenommen; die tateinheitliche Verurteilung wegen Bedrohung kann dagegen nicht bestehen bleiben, weil § 241 StGB auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurücktritt (BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2). - BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83
Kausalität zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme als Voraussetzung für eine …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99
Da das Landgericht lediglich zu Gunsten der Angeklagten davon ausgegangen ist, daß Gewaltanwendung und Drohungen nicht auch einer Wegnahme der von den Angeklagten mitgenommenen Sachen dienten, mußte es vielmehr - wiederum unter Anwendung des Zweifelssatzes - zu Gunsten der Angeklagten von dem diesem günstigeren Konkurrenzverhältnis der Tateinheit ausgehen (vgl. BGH NStZ 1983, 364 f.;… BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4).