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   BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99   

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https://dejure.org/2000,7695
BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99 (https://dejure.org/2000,7695)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2000 - 4 StR 652/99 (https://dejure.org/2000,7695)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 4 StR 652/99 (https://dejure.org/2000,7695)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unterschlagung - Diebstahl - Körperverletzung - Versuch - Tateinheit - Tatmehrheit - Konkurrenzen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StGB § 241

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1, § 240, § 241
    Verhältnis versuchte Nötigung - Bedrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99
    Da das Landgericht lediglich zu Gunsten der Angeklagten davon ausgegangen ist, daß Gewaltanwendung und Drohungen nicht auch einer Wegnahme der von den Angeklagten mitgenommenen Sachen dienten, mußte es vielmehr - wiederum unter Anwendung des Zweifelssatzes - zu Gunsten der Angeklagten von dem diesem günstigeren Konkurrenzverhältnis der Tateinheit ausgehen (vgl. BGH NStZ 1983, 364 f.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 400/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Rechtliches Verhältnis zwischen Totschlag und

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99
    Da das Landgericht lediglich zu Gunsten der Angeklagten davon ausgegangen ist, daß Gewaltanwendung und Drohungen nicht auch einer Wegnahme der von den Angeklagten mitgenommenen Sachen dienten, mußte es vielmehr - wiederum unter Anwendung des Zweifelssatzes - zu Gunsten der Angeklagten von dem diesem günstigeren Konkurrenzverhältnis der Tateinheit ausgehen (vgl. BGH NStZ 1983, 364 f.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4).
  • BGH, 08.07.1987 - 3 StR 206/87

    Anwendbarkeit des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" bei Unklarheit

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99
    Da das Landgericht lediglich zu Gunsten der Angeklagten davon ausgegangen ist, daß Gewaltanwendung und Drohungen nicht auch einer Wegnahme der von den Angeklagten mitgenommenen Sachen dienten, mußte es vielmehr - wiederum unter Anwendung des Zweifelssatzes - zu Gunsten der Angeklagten von dem diesem günstigeren Konkurrenzverhältnis der Tateinheit ausgehen (vgl. BGH NStZ 1983, 364 f.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4).
  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89

    Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99
    Im Fall III 4 der Urteilsgründe hat das Landgericht ohne Rechtsfehler eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung angenommen; die tateinheitliche Verurteilung wegen Bedrohung kann dagegen nicht bestehen bleiben, weil § 241 StGB auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurücktritt (BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83

    Kausalität zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 652/99
    Da das Landgericht lediglich zu Gunsten der Angeklagten davon ausgegangen ist, daß Gewaltanwendung und Drohungen nicht auch einer Wegnahme der von den Angeklagten mitgenommenen Sachen dienten, mußte es vielmehr - wiederum unter Anwendung des Zweifelssatzes - zu Gunsten der Angeklagten von dem diesem günstigeren Konkurrenzverhältnis der Tateinheit ausgehen (vgl. BGH NStZ 1983, 364 f.; BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1, 2 und 4).
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