Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2000 - 4 StR 655/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6709
BGH, 16.03.2000 - 4 StR 655/99 (https://dejure.org/2000,6709)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2000 - 4 StR 655/99 (https://dejure.org/2000,6709)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2000 - 4 StR 655/99 (https://dejure.org/2000,6709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 92 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 Nr. 1 AuslG; § 92 a Abs. 3 AuslG i.V.m. § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG
    Versuchtes gewerbsmäßiges Einschleusen eines Ausländers

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beihilfe - Vorteilsannahme - Ausländergesetz - Ausländer - Einschleusen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StPO § 265; ; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 1; ; AuslG § 92 Abs. 3; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 a Abs. 2 Nr. 1
    Gewerbsmäßigkeit bei § 92 a Abs. 2 Nr. 1 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98

    (Teilnahme beim) Einschleusen von Ausländern; Schlepperorganisation;

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 655/99
    Zwar begegnet die Annahme einer Versuchsstrafbarkeit nach §§ 92 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB keinen rechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BGHR AuslG § 92 a Hilfe 1 = NStZ 1999, 409).
  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 702/97
    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 655/99
    Gewerbsmäßiges Handeln im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn der Täter sich durch die wiederholte Anstiftung oder Hilfeleistung zu den in § 92 a Abs. 1 AuslG genannten Straftaten eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will (vgl. BGHR AuslG § 92 b Einschleusen 1; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, AuslG - Stand November 1999 - § 92 a Rdnr. 10).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 122/99

    Begriff des wiederholten Handelns bei § 92a Abs. 1 Nr. 2 AuslG

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 655/99
    Eine solche liegt nur vor, wenn bereits bei einer vorausgegangenen Schleusung zu einer der in § 92 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 6 oder Abs. 2 AuslG bezeichneten Handlungen angestiftet oder Hilfe geleistet worden ist (vgl. BGH NStZ 1999, 466).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht