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   BGH, 19.12.1995 - 4 StR 657/95   

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BGH, 19.12.1995 - 4 StR 657/95 (https://dejure.org/1995,5532)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1995 - 4 StR 657/95 (https://dejure.org/1995,5532)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 657/95 (https://dejure.org/1995,5532)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 657/95
    Zwar ist grundsätzlich anerkannt, daß die Begehungsformen des Forderns und des Annehmens von Vorteilen selbständig nebeneinander stehen (vgl. BGHSt 11, 345; BGH NStZ 1995, 92).

    Von einer tatbestandlichen Handlungseinheit ist aber auszugehen, wenn die Annahme auf eine Unrechtsvereinbarung zurückgeht, die den zu leistenden Vorteil - wie hier durch jede einzelne Forderung - genau festlegt (vgl. BGH NStZ 1995, 92).

    In den 7 Fällen (Nrn. 87, 88, 92, 97, 98, 99 und 100, UA 58 bis 60, Spalte 1), in denen auf jede Provisionsanforderung eine selbständige Auszahlung an den Angeklagten Dr. L. erfolgte, ist jede Abrede zusammen mit der sie auffüllenden Vorteilsannahme als eine Tat anzusehen, die jeweils mit der gleichzeitig verwirklichten Untreue in Tateinheit steht (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93 - insoweit in NStZ 1995, 92 nicht abgedruckt).

  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 657/95
    Zwar ist grundsätzlich anerkannt, daß die Begehungsformen des Forderns und des Annehmens von Vorteilen selbständig nebeneinander stehen (vgl. BGHSt 11, 345; BGH NStZ 1995, 92).
  • BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93

    Aufhebung einer wegen Beihilfe zu mehreren Sexualstraftaten verhängten

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 657/95
    Abzustellen ist daher nicht auf die Zahl der Haupttaten, sondern auf die diesen jeweils genau zuzuordnenden konkret festgestellten Beihilfebeiträge (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 9 = NStZ 1993, 584; BGH bei Holtz MDR 1980, 272; BGH, Beschluß vom 19. April 1984 - 4 StR 205/84 = StV 1984, 329).
  • BGH, 13.05.1992 - 2 StR 74/92

    Begründung von Tateinheit zwischen Vollendung und Beendigung

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 657/95
    In den übrigen 55 Fällen wurden durch 19 Zahlungen jeweils mehrere Forderungen zusammen erfüllt, die dadurch zu 19 Fällen der einheitlichen Bestechlichkeit, jeweils in Tateinheit mit Untreue, verbunden werden (vgl. BGH aaO; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 5).
  • BGH, 19.04.1984 - 4 StR 205/84

    Betrug durch Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen - Beihilfe zum

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 657/95
    Abzustellen ist daher nicht auf die Zahl der Haupttaten, sondern auf die diesen jeweils genau zuzuordnenden konkret festgestellten Beihilfebeiträge (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 9 = NStZ 1993, 584; BGH bei Holtz MDR 1980, 272; BGH, Beschluß vom 19. April 1984 - 4 StR 205/84 = StV 1984, 329).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Abzustellen ist daher nicht auf die Anzahl der Haupttaten, sondern auf die diesen jeweils genau zuzuordnenden, konkret festgestellten Beihilfebeiträge (st. Rspr.; BGH StV 1984, 329; NStZ 1993, 584; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 657/95).
  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 342/99

    Bestechlichkeit; Unterlassen einer Diensthandlung; Amtsträger; Tatidentität;

    Bei diese Sachlage bilden die einzelnen Verträge gegenüber der "Grundvereinbarung" jedenfalls materiellrechtlich selbständige Taten (BGH NStZ 1995, 92; BGHR StGB vor § 1 Serienstraftaten Bestechlichkeit 1; BGH, Urteil vom 13. November 1997 - 1 StR 323197 = NStZ-RR 1998, 269 und Beschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 657/95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 13 A 3570/99
    Auch der Senat kommt aufgrund eigener Würdigung nach Auswertung des vorliegenden Aktenmaterials - insbesondere des gegen den Kläger und einen weiteren Angeklagten ergangenen Strafurteils des Landgerichts Dortmund vom 27. Februar 1995 (Kls 3 Js 325/91), das im Schuldspruch geändert wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 1995 (4 StR 657/95) - zu dem Schluss, dass sich der Kläger eines Verhaltens schuldig gemacht hatte, aus dem sich seine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergab.
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