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   BGH, 17.03.2009 - 4 StR 662/08   

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https://dejure.org/2009,8650
BGH, 17.03.2009 - 4 StR 662/08 (https://dejure.org/2009,8650)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2009 - 4 StR 662/08 (https://dejure.org/2009,8650)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08 (https://dejure.org/2009,8650)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d, Abs. 1 EMRK; § 261 StPO; § 55 StPO
    Lückenhafte Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen bei Verurteilung auf Grund der Aussagen von [möglicherweise] tatbeteiligten Zeugen; Beachtung des Konfrontationsrechts des Angeklagten bei Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts; Aufklärungshilfe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts im Hinblick auf eine eigene Entlastung des Aussagenden

  • Judicialis

    BtMG § 31

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31
    Anforderungen an die Beweiswürdigung und die Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts im Hinblick auf eine eigene Entlastung des Aussagenden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 212
  • StV 2009, 346
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 386/08

    Verhältnis von Verfall von Wertersatz und erweitertem Verfall (Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 4 StR 662/08
    Für den Fall einer erneuten Verurteilung weist der Senat darauf hin, dass die dem angeordneten Verfall zugrunde liegende Feststellung, das Geld sei aus der Begehung der (abgeurteilten) Straftaten erlangt, schon deshalb der näheren Begründung bedarf, weil die Sicherstellung des Geldes erst mehrere Monate nach der letzten Tat erfolgte (zur Abgrenzung und zu den Voraussetzungen eines möglicherweise in Betracht kommenden Verfalls von Wertersatz: BGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 4 StR 386/08).
  • BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08

    Beweiswürdigung (Betäubungsmittelstraftaten; Aufklärungshilfe)

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 4 StR 662/08
    Dies gilt umso mehr, wenn sich nicht von selbst versteht, auf welchen eigenen Wahrnehmungen der Auskunftsperson die Feststellungen zu zentralen Einzelheiten des Hergangs der Taten beruhen (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08 m.w.N.).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

    Auszug aus BGH, 17.03.2009 - 4 StR 662/08
    Kann der Angeklagte aber sein durch Art. 6 Abs. 3 lit. d MRK garantiertes Recht, Fragen an den Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen, nicht ausüben, weil diesem ein weitgehendes oder umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden wird, muss dieser Umstand schon deshalb bei der Beweiswürdigung bedacht werden, weil die durch die Vernehmung der Verhörsperson eingeführte Aussage bei Fehlen eines kontradiktorischen Verhörs nur beschränkt hinterfragt und vervollständigt werden kann (BGH NStZ 2004, 691, 692 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.04.2012 - 3 RVs 24/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Unterhaltspflichtverletzung

    Zwar darf der Tatrichter bei der Unterhaltsberechnung für Kinder existierende Bedarfstabellen berücksichtigen, diese sind dann jedoch im Detail anzugeben (vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 170 Randnummern 19 u. 21; BayObLG NStZ-RR 2000, 305; BayObLG NStZ-RR 2009, 212; OLG Koblenz BeckRS 2011, 01798).
  • BGH, 17.09.2009 - 4 StR 174/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Abstützung des Urteils auf möglicherweise

    Ist aber - wie hier - eine Würdigung und Bewertung der für die Urteilsfindung maßgebenden Zeugenaussagen erforderlich, weil der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten bestreitet, genügt es nicht, im Rahmen der Beweiswürdigung pauschal darauf zu verweisen, dass ein Zeuge ein Tatgeschehen, soweit es seinen Wahrnehmungen unterlegen war, "entsprechend den getroffenen Feststellungen" geschildert habe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 1999 - 4 StR 271/99 = StraFo 1999, 384 und vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08 Rdn. 7).

    Vielmehr ist es in einem Fall wie dem vorliegenden erforderlich, neben dem näheren Inhalt der den Angeklagten belastenden Aussagen auch die Umstände ihrer Entstehung darzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2009 aaO).

  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Dabei hat es auch den im Hinblick auf Art. 6 Abs. 3 lit. d MRK - die belastenden Angaben waren nur mittelbar über zwei Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt worden - erhöhten Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung genügt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2004 - 5 StR 71/04, BGH NStZ 2004, 691, 692; vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 212; vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Dafür ist es in einem Fall wie dem vorliegenden mit unterschiedlichen Angaben tatbeteiligter Personen erforderlich, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der den Angeklagten belastenden Aussage sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08 Rn. 7 und vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08 Rn. 7).
  • BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der nicht geringen

    Ist der Zeuge bereits wegen Beteiligung an derselben Tat verurteilt worden, muss die Beweiswürdigung erkennen lassen, ob sich der Betreffende eine Strafmilderung als Aufklärungsgehilfe verdient hat oder nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 212).
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 146/09

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Widersprüchlichkeit der Begründung)

    In einem Fall, in dem ein Angeklagter zwar nicht allein, aber doch überwiegend durch die Angaben eines selbst tatbeteiligten Zeugen überführt werden soll, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und - auch soweit es die Feststellungen zum Schuldumfang betrifft - in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1990, 99; 1992, 98; BGH, Beschluss vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08).
  • OLG Braunschweig, 18.05.2022 - 1 Ss 42/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage; Keine Aussage gegen

    Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2009 (4 StR 662/08, juris), auf die sich die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer schriftlichen Stellungnahme bezogen hat.
  • OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15

    Betäubungsmitteldelikt: Eigennützigkeit des Handeltreibens; Erwerb von

    Ist ein geständiger Mitbeschuldigter, auf dessen belastender Aussage die Überführung des Angeklagten entscheidend gestützt wird, bereits wegen Beteiligung an derselben Straftat verurteilt worden, muss die Beweiswürdigung deshalb erkennen lassen, ob sich der Betreffende eine Strafmilderung als Aufklärungsgehilfe verdient hat ( BGH NStZ-RR 2003, 245 ; NStZ 2004, 691 ; NStZ-RR 2009, 212; OLG Koblenz StV 2007, 71 ; NStZ 2008, 359).
  • BGH, 26.09.2012 - 5 StR 402/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (mangelnde Aussagekonstanz bei Angaben des

    Dazu hätte die Strafkammer die Entstehung und den Inhalt der den Angeklagten belastenden Angaben sowie deren Entwicklung näher darlegen und bewerten müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 19, vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 212, und vom 4. August 2004 - 5 StR 267/04).
  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 445/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Dabei kann es geboten sein, die Umstände der Entstehung und den näheren Inhalt der den Angeklagten belastenden Aussage sowie deren Entwicklung darzustellen und zu bewerten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08; vom 14. Mai 2008 - 2 StR 147/08; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183), um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob die Überzeugungsbildung des Tatgerichts auf rational-nachvollziehbaren Erwägungen beruht.
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 171/13

    Beweiswürdigung (Anforderungen an die Urteilsbegründung bei gegensätzlichen

  • OLG München, 17.02.2010 - 5St RR (I) 5/10

    Richtigkeit der Beweiswürdigung eines Gerichts bei wesentlichem Abstellen auf die

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