Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2020 - 4 StR 663/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,18565
BGH, 18.06.2020 - 4 StR 663/19 (https://dejure.org/2020,18565)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2020 - 4 StR 663/19 (https://dejure.org/2020,18565)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - 4 StR 663/19 (https://dejure.org/2020,18565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,18565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBeamtVG LSA, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG, § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Vorteilsannahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Vorteilsannahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ruhestandsbeamter: Verlust der Pension bei Verurteilung ist Strafzumessungsrelevant

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Angeklagter ist Beamter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Ruhestandsbeamte - und die Bemessung der Freiheitsstrafe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.2017 - 3 StR 544/17

    Gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts als bestimmende

    Auszug aus BGH, 18.06.2020 - 4 StR 663/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen dazu als bestimmende Strafzumessungsgründe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) insbesondere auch gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts, auch bei Ruhestandsbeamten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 544/17, StraFo 2018, 78 mwN).
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    (1) In ständiger Rechtsprechung differenziert der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang regelmäßig zwischen - eher gewichtigen - Folgen, die sich rechtlich zwingend aus der strafgerichtlichen Verurteilung ergeben, etwa dem bei Rechtskraft des Strafurteils kraft Gesetzes eintretenden Verlust der Beamtenstellung (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 527/87, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 10; BGH, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 StR 663/19, juris Rn. 4) und solchen eher minderen Gewichts, die nur als (abstrakt) mögliche Konsequenz aus dem Strafurteil drohen, vor allem dann, wenn ihr Eintreten von einer weiteren, nicht in die Kompetenz des Tatrichters fallenden gerichtlichen (Ermessens-)Entscheidung abhängt.
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 348/21

    Berücksichtigung des Verlusts der wirtschaftlichen Basis i.R. der

    Zu solchen zählen als bestimmende Strafzumessungsgründe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) insbesondere auch gesetzlich angeordnete Folgen des Beamtenrechts; dies gilt grundsätzlich auch für Ruhestandsbeamte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2020 - 4 StR 663/19; vom 14. Dezember 2017 - 3 StR 544/17, StraFo 2018, 78 jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht