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   BGH, 16.02.1990 - 4 StR 663/89   

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BGH, 16.02.1990 - 4 StR 663/89 (https://dejure.org/1990,5688)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1990 - 4 StR 663/89 (https://dejure.org/1990,5688)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89 (https://dejure.org/1990,5688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Fristversäumnis des Verteidigers bei nicht rechtzeitig gewährter Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 16.02.1990 - 4 StR 663/89
    Das berechtigt grundsätzlich nicht dazu, Wiedereinsetzung zu verlangen (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens);

    Ob dieses Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 7; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92 Rn. 4; vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89; vom 12. April 1989 - 4 StR 71/89 Rn. 2 f.; vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4 und vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83 Rn. 2; vgl. auch: BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3 und vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2), kann indes offenbleiben.
  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05

    (Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren

    Zudem kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren Verfahrensrüge grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision - wie hier - mit Verfahrensrügen und mit der Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 5, 9, 10, 12).
  • BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05

    Rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Verfahren (Fürsorgepflicht);

    Das berechtigt grundsätzlich nicht dazu, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verlangen (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5).
  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des

    Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen hat der Bundesgerichtshof ausnahmsweise zugelassen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung Akteneinsicht nicht gewährt wurde und eine Verfahrensrüge nachgeschoben werden soll, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden kann (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10).
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Heilung unzulässiger

    Dies gilt schon deswegen, weil es sich um einen von ihm selbst gestellten Antrag handelt und zudem auch keine Bemühungen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 5; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 7; vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97, BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12 und vom 15. Februar 2011 - 4 StR 36/11 Rn. 2) um vollständige Akteneinsicht angestellt bzw. dargelegt worden sind.
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Nur bei besonderen Verfahrenslagen, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerläßlich erscheint, kommen Ausnahmen von diesem Grundsatz in Betracht, etwa wenn der Angeklagte durch äußere Umstände gehindert worden ist, die Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist geltend zu machen (BGHSt 14, 330; 31, 161 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 116/82]; BGH NStZ 1981, 110; 1983, 34; 132; BGH bei Dallinger MDR 1966, 25) , oder wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts an der rechtzeitigen Revisionsbegründung gehindert worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5, 7) oder wenn Begründungsmängel auf im Einflußbereich des Gerichts liegende Ursachen zurückzuführen sind (BGHR aaO Verfahrensrüge 6; BGH StV 1983, 225).
  • BGH, 06.10.2004 - 2 StR 372/04

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende

    Eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zur Nachholung von Verfahrensrügen wegen fehlender Akteneinsicht kommt, wie bereits jetzt erkennbar, schon deshalb nicht in Betracht, weil sich der Verteidiger nicht in ausreichendem Maße darum bemüht hat (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7 und 12; BGH NStZ 2000, 326).
  • BGH, 07.05.2008 - 1 StR 203/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der Revision

    Dies berechtigt grundsätzlich nicht dazu, Wiedereinsetzung zu verlangen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7; StPO § 345 Abs. 2 Begründungsschrift 5; Senatsbeschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • OLG Hamm, 18.08.2020 - 1 Ws 325/20

    Besetzungseinwand, notwendiger Tatsachenvortrag, Pflicht zur Ausschöpfung der

    Gerade im Hinblick auf § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. für den Fall der Revision und der bei Anbringung der Verfahrensrüge noch nicht gewährten Akteneinsicht BGH, Beschluss vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89 -, juris) entbindet auch das bereits erfolgte Anbringen des Besetzungseinwandes den Angeklagten bzw. seine Verteidiger nicht davon, etwaige - wie hier - nach diesem Zeitpunkt, aber vor Ablauf der Frist aus § 222b Abs. 1 Satz 1 StPO ihm zur Kenntnis gelangende Umstände, die für den Besetzungseinwand i.S.d. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO relevant sind, (ungeachtet des insoweit nicht einschlägigen § 222b Abs. 1 Satz 3 StPO) noch vorzubringen.
  • BGH, 03.04.2002 - 2 StR 75/02

    Widereinsetzung in den vorigen Stand (Nachholung einzelner Verfahrensrügen bei

    Zwar kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10, 12).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93

    Berufliche Stellung - Arzt - Strafschärfung - Innere Beziehung

  • BGH, 24.01.1996 - 2 StR 647/95

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung einer

  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 152/93

    Wiedereinsetzung zum Zwecke der Nachholung oder Nachbesserung einer Rüge der

  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 50/93

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung zum Zweck der Nachholung oder Nachbesserung

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