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   BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07   

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https://dejure.org/2008,6045
BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07 (https://dejure.org/2008,6045)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2008 - 4 StR 666/07 (https://dejure.org/2008,6045)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07 (https://dejure.org/2008,6045)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 54 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 337 StPO
    Zäsurwirkung auch bei Möglichkeit zu gesonderter Geldstrafe; Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Pflicht zur Kompensation nur bei nicht geringen Verfahrensverzögerungen; Beruhen; milde Strafe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfall der Zäsurwirkung der auf eine Geldstrafe lautenden Vorverurteilung aufgrund einer gesonderten Geldstrafenerkennung durch das Gericht des Vorprozesses; Anforderungen an die revisionsrechtliche Relevanz einer durch eine späte Terminsanberaumung eingetretenen ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Kompensation durch bloßes Feststellen der Verzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91
    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07
    Die Möglichkeit, nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert auf eine Geldstrafe zu erkennen, wovon das Landgericht Gebrauch gemacht hat, führt nicht dazu, dass die Zäsurwirkung der auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung entfällt (vgl. BGHSt 32, 190, 194; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07
    Die Möglichkeit, nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert auf eine Geldstrafe zu erkennen, wovon das Landgericht Gebrauch gemacht hat, führt nicht dazu, dass die Zäsurwirkung der auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung entfällt (vgl. BGHSt 32, 190, 194; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07
    Das Verfahren musste deshalb mit besonderer Beschleunigung betrieben werden (vgl. BVerfG StV 2003, 30 und 2006, 87, 88).
  • BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07

    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07
    Der Senat kann unter diesen Umständen und insbesondere mit Blick auf die insgesamt milde Gesamtstrafe deshalb ausschließen, dass die Strafkammer dem Angeklagten zur Kompensation der eingetretenen Verfahrensverzögerung über die bloße Feststellung des Rechtsverstoßes hinaus eine weitergehende Entschädigung zugebilligt hätte, indem sie - der Rechtslage bei Urteilserlass entsprechend - von den an sich verwirkten Strafen einen bezifferten Abschlag vorgenommen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - Rdn. 56; BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07 - Rdn. 23).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07
    Der Senat kann unter diesen Umständen und insbesondere mit Blick auf die insgesamt milde Gesamtstrafe deshalb ausschließen, dass die Strafkammer dem Angeklagten zur Kompensation der eingetretenen Verfahrensverzögerung über die bloße Feststellung des Rechtsverstoßes hinaus eine weitergehende Entschädigung zugebilligt hätte, indem sie - der Rechtslage bei Urteilserlass entsprechend - von den an sich verwirkten Strafen einen bezifferten Abschlag vorgenommen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - Rdn. 56; BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07 - Rdn. 23).
  • BGH, 24.01.2006 - 4 StR 456/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (ausdrückliche Kompensation bei der

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07
    Soweit sich die Strafkammer wegen der Bearbeitung von aus ihrer Sicht vordringlicheren Strafsachen an einer früheren Terminierung gehindert sah, vermag dieser ersichtlich nicht nur vorübergehend bestehende Engpass in der Verhandlungskapazität die eingetretene Verfahrensverzögerung nicht zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2006 - 4 StR 456/05 = wistra 2006, 226).
  • BVerfG, 13.09.2002 - 2 BvR 1375/02

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Aufrechterhaltung eines Haftbefehls trotz

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - 4 StR 666/07
    Das Verfahren musste deshalb mit besonderer Beschleunigung betrieben werden (vgl. BVerfG StV 2003, 30 und 2006, 87, 88).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Bei diesen Gegebenheiten ist zu berücksichtigen, dass zur Kompensation der eingetretenen Verfahrensverzögerung die bloße ausdrückliche Feststellung des Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausreichen kann und ein darüber hinaus gehender Ausgleich nach der "Vollstreckungslösung" nicht in jedem Fall geboten ist (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 866; BGH, Beschl. vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07).
  • BGH, 16.08.2018 - 5 StR 348/18

    Irrtumsfeststellung beim Betrug (normativ geprägtes Vorstellungsbild; Verzicht

    Indessen wäre für den gegenteiligen - bei noch nicht vollständig abgeschlossener Vollstreckung - Fall die Zäsurwirkung der auf die Geldstrafe lautenden Vorverurteilung nicht entfallen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. April 1991 - 5 StR 156/91 -, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 9; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 198/10 - BGH, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184; Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07 -, juris Rdnr. 3; und vom 29. November 2017 - 3 StR 507/17 -, juris).
  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung einer zum Erlass reifen, zur

    Aus den Vermerken der Strafkammervorsitzenden ergibt sich, dass der Terminierung der Sache in angemessener Frist nicht nur ein vorübergehend bestehender Engpass in der Verhandlungskapazität entgegenstand (vgl. hierzu BVerfG StV 2003, 30; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 267/08

    Doppelverwertungsverbot; (besonders) schwere Brandstiftung (Entwidmung eines

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass bei nicht gravierenden Verfahrensverzögerungen unter Umständen bereits die Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK eine ausreichende Kompensation darstellen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07 und vom 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08).
  • BGH, 03.04.2008 - 4 StR 89/08

    Konkurrenzen zwischen einfacher Körperverletzung und besonders schwerer

    Der danach nicht nur vorübergehend bestehende Engpass in der Verhandlungskapazität vermag die seit dem 8. Dezember 2006 bis zum Beginn der Hauptverhandlung in dieser Sache eingetretene Verfahrensverzögerung nicht zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2006 - 4 StR 456/05 = wistra 2006, 226 und Senatsbeschluss vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07).
  • BGH, 13.06.2008 - 2 StR 200/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation nur durch Feststellung

    Der Senat kann unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung auch, dass die Strafkammer strafmildernd nicht nur gewertet hat, dass die Tat bereits über sieben Jahre zurücklag, sondern auch ausdrücklich, "dass das Verfahren längere Zeit in Anspruch genommen hat, bis es zur Hauptverhandlung kam", ausschließen, dass der Tatrichter dem Angeklagten zur Kompensation der eingetretenen Verfahrensverzögerung über die bloße Feststellung des Rechtsverstoßes hinaus eine weitergehende Entschädigung zugebilligt hätte (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07).
  • KG, 30.08.2012 - 121 Ss 171/12

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; selbstständige Anfechtbarkeit einer

    Für die neue Entscheidung ist auf Folgendes hinzuweisen: Sollte das Landgericht überhaupt eine entschädigungspflichtige, weil rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung feststellen, hätte es eine Kompensation in Gestalt eines Ausspruchs über die Vollstreckung eines bezifferten Teils der Strafe in besonderer Weise sorgfältig zu begründen (vgl. zu den Maßstäben etwa BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07 - [juris]).
  • OLG Naumburg, 23.11.2011 - 2 Ss 162/11

    Revision im Verfahren wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit

    Zur Kompensation des verzögerungsbedingten Verfahrensunrechts hält der Senat die Feststellung des Konventionsverstoßes für ausreichend (vgl. BGH NStZ 2008, 478; Beschluss vom 21. Februar 2008, 4 StR 666/07 ; NJW 2011, 3314, 3315).
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 3 Ss 562/08

    Zur Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Ausbleiben des Angeklagten in der

    Bei dieser Sachlage kann der Senat ausschließen, dass die Kammer dem Angeklagten zur Kompensation der Verfahrensverzögerung über die bloße Feststellung dieses Rechtsverstoßes hinaus eine weitergehende Entschädigung zugebilligt hätte (vgl. hierzu: BGH 2. Strafsenat Beschluss v. 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08; BGH 4. Strafsenat Beschluss v. 21. Februar 2008 - 4 StR 666/07).
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