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   BGH, 06.03.2008 - 4 StR 669/07   

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BGH, 06.03.2008 - 4 StR 669/07 (https://dejure.org/2008,848)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2008 - 4 StR 669/07 (https://dejure.org/2008,848)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2008 - 4 StR 669/07 (https://dejure.org/2008,848)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 222 StGB
    Garantenstellung und Garantenpflicht des Mitarbeiters einer Kfz-Werkstatt in Bezug auf Gefahren, die aus technischen Mängeln eines seiner Kontrolle unterliegenden Fahrzeugs bei dessen Betrieb erwachsen; fahrlässige Tötung (Abgrenzung von Unterlassen und Tun; Beleg der ...

  • lexetius.com

    StGB §§ 13, 222

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Garantenstellung des Mitarbeiters einer Kfz-Werkstatt für das Leben und die Gesundheit der Werkstattkunden - fahrlässige Tötung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Garantenstellung und Garantenpflicht eines Mitarbeiters einer Kfz-Werkstatt in Bezug auf aus technischen Mängeln eines seiner Kontrolle unterliegenden Fahrzeugs bei dessen Betrieb erwachsenen Gefahren; Verantwortlichkeit eines mit der Reperatur eines KFZ beauftragten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kfz-Werkstatt - Garantenstellung der Mitarbeiter für Fahrzeugmängel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kfz-Werkstatt - Garantenstellung und Garantenpflicht der Mitarbeiter

  • Judicialis

    StGB § 13; ; StGB § 222

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 13 § 222
    Garantenstellung und Garantenpflicht von Mitarbeitern einer Kfz-Werkstatt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Firmenchefs wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls mit einem Lkw des Unternehmens bestätigt, Verurteilung eines Kfz-Werkstattmitarbeiters aber aufgehoben

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrechtliche Mitverantwortung des Mitarbeiters in Kfz-Werkstatt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Chef haftet für Unfall mit verkehrsunsicherem Lkw

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Übernahme von Beschützer- und Überwachungsgarantenstellungen (Prof. Dr. Dr. Kristian Kühl)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 222 StGB; § 13 StGB
    Garantenstellung und Garantenpflicht des Werkstattleiters eines Transportunternehmens (Akad. Rat Dr. Michael Lindemann, Düsseldorf; ZJS 2008, 404)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Garantenstellung und Kausalität zur fahrlässigen Tötung bei Nichtaufklärung eines Vorgesetzten über Fahrzeugmängel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 159
  • NJW 2008, 1897
  • NStZ 2008, 391
  • NZV 2008, 360
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 4 StR 669/07
    Zur Garantenstellung und Garantenpflicht des Mitarbeiters einer Kfz-Werkstatt in Bezug auf Gefahren, die aus technischen Mängeln eines seiner Kontrolle unterliegenden Fahrzeugs bei dessen Betrieb erwachsen (im Anschluss an BGHSt 47, 224).

    Die arbeitsvertragliche Übernahme der Wartungspflicht begründete deshalb zugleich auch eine Schutzfunktion gegenüber allen Verkehrsteilnehmern, die in den durch unzureichende Wartung begründeten Gefahrenbereich der seiner Aufsicht unterliegenden Firmenfahrzeuge geraten würden (vgl. dazu auch Senatsurteil BGHSt 47, 224, 229).

  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Vielmehr muss sich die alternative Bewertung, der gleiche Erfolg wäre auch bei Vornahme der gebotenen Handlung eingetreten, aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichtet haben, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57, BGHSt 11, 1; vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85, NStZ 1986, 217; vom 25. April 2001 - 1 StR 130/01; vom 6. März 2008 - 4 StR 669/07, BGHSt 52, 159, 164; Urteile vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 126 f.; vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 1; vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO, mwN).
  • BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09

    Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall: Freispruch aufgehoben

    Vielmehr muss sich dies aufgrund bestimmter Tatsachen so verdichten, dass die Überzeugung vom Gegenteil mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vernünftigerweise ausgeschlossen ist (BGH, Beschl. vom 25. September 1957 - 4 StR 354/57 - (BGHSt 11, 1); Beschl. vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85 - Urt. vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89 - (BGHSt 37, 106, 126 f.); Urt. vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99 - (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 1); Beschl. vom 6. März 2008 - 4 StR 669/07 - (BGHSt 52, 159, 164)).
  • LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17

    Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur

    Dabei kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob man bei der Beurteilung der hypothetischen Kausalität auf das Verhalten des bekannten, konkret handelnden Dritten abstellt - hier des Angeklagten D - (vgl. dazu BGHSt 52, 159; NJW 2000, 2757) oder auf einen pflichtgemäß auf Gefahrenhinweise reagierenden Bauleiter (vgl. MüKoStGB/Freund, StGB, 3, Auflage 2017, § 13 Rn. 218-224; Schönke/Schröder/Stree/Bosch, 30. Auflage 2018, § 13, Rn. 62).
  • BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08

    Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen

    Denn für die Begründung von Sorgfaltspflichten genügt regelmäßig bereits die tatsächliche Übernahme eines entsprechenden Pflichtenkreises (vgl. BGHSt 47, 224, 229; Kühl, Anm. zu BGH NJW 2008, 1897, 1899; Fischer StGB 55. Aufl. § 222 Rdn. 12).
  • LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23

    Schule, Lehrer, Gesundheitsdaten, Aufsichtspflicht, Schulausflug, Klassenfahrt,

    Hängt die Erfolgsverhinderung vom Handeln eines Dritten ab (psychisch vermittelte Kausalverläufe), darf die Feststellung, wie sich der Dritte bei Vornahme der gebotenen Handlung verhalten hätte, nicht zur Spekulation geraten, sondern ist - soweit möglich - aufzuklären (Bosch, in: Schönke/Schröder, 30. Aufl. 2019, StGB § 13 Rn. 62; so im Ergebnis auch: BGH, Beschluss vom 06.03.2008, Az. 4 StR 669/07, Rn. 12 zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 09.11.2023 - 3 ORs 60/23

    Fahrlässige Tötung; Unterlassung; ärztlicher Behandlungsfehler; Anästhesie

    Das Landgericht hat die bei der hier gegebenen Begehungsweise durch Unterlassen notwendige Prüfung der fakultativen Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Beschl. v. 06.03.2008 - 4 StR 669/07 - juris a.E.) nicht erkennbar vorgenommen.
  • OLG Zweibrücken, 20.04.2018 - 1 OLG 2 Ss 79/17

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen der Startdurchsage: Beurteilung der

    "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ist nichts anderes als die überkommene Beschreibung des für die richterliche Überzeugung erforderlichen Beweismaßes (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2010, Az. 1 StR 272/09, sog. "Eissporthallen-Fall", sowie Beschlüsse vom 25. September 1957, Az. 4 StR 354/57, 29. November 1985, Az. 2 StR 596/85, 6. März 2008, Az. 4 StR 669/07; Urteil vom 19. April 2000, Az. 3 StR 442/99; jeweils zitiert nach juris).
  • LG Detmold, 19.11.2010 - 12 O 326/08

    Regressansprüche eines Haftpflichtversicherers gegen einen nicht vorsätzlich

    Der Beklagte zu 2) genügte jedoch grundsätzlich seiner Pflicht aus der Garantenstellung, wenn er die Firmenleitung von dem Bremsproblem unterrichtete, da er damit die an ihn delegierte Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters an diesen zurückgab (vgl. BGH, Beschl. v. 06.03.2008, Az 4 StR 669/07, Bl. 882 ff.).
  • OLG Dresden, 02.05.2018 - 2 Ws 137/18

    Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Leipzig im sogenannten

    Dies indes wäre - neben weiteren Voraussetzungen - erforderlich für einen Schuldspruch (vgl. u.a. BGHSt 11, 1 ff.; BGHSt 33, 61 ff.; BGHSt 52, 159 ff.).
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