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   BGH, 28.05.1998 - 4 StR 669/97   

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https://dejure.org/1998,4086
BGH, 28.05.1998 - 4 StR 669/97 (https://dejure.org/1998,4086)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1998 - 4 StR 669/97 (https://dejure.org/1998,4086)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - 4 StR 669/97 (https://dejure.org/1998,4086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeugung in der DDR-Justiz - Berücksichtigung anderer Rechtssysteme und Auslegungsmethoden - Voraussetzungen der Rechtsbeugung bei Richtern der DDR - Sinn und Zweck der schriftlichen Urteilsgründe - Anforderungen an Schöffenaufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 339

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 362
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93

    Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 669/97
    Auch ist zu beachten, daß es bei der Auslegung von Normen auf die Auslegungsmethoden der DDR, nicht auf die der Bundesrepublik Deutschland ankommt (BGHSt 40, 30, 40 f.; 40, 169, 178 f. [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93]).

    Desweiteren kommen schwere Menschenrechtsverletzungen im Hinblick auf die Art und Weise der Durchführung des Verfahrens in Betracht (BGHSt 40, 30, 43).

  • BGH, 30.11.1995 - 4 StR 777/94

    Verurteilung wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie wegen

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 669/97
    Darunter fiel nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichts auch die Androhung der Selbsttötung (OG, Urteil vom 2. Mai 1980 - 1 OSB 12/80; vgl. auch BGHR StGB § 336 DDR-Recht 20).

    Die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten war nach Art und Höhe in der Rechtspraxis der DDR üblich und entsprach den in § 39 StGB-DDR geregelten "Grundsätzen der Anwendung der Freiheitsstrafe" (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 65, 69) [BGH 30.11.1995 - 4 StR 777/94].

  • BGH, 27.09.1990 - 1 StR 449/90

    Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Versorgung mit

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 669/97
    Sie dienen dagegen nicht der Dokumentation all dessen, was in der Hauptverhandlung ausgesagt oder verlesen worden ist (BGHR StPO § 267 Darstellung 1).
  • EuGH, 12.07.1979 - 60/78
    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 669/97
    Dabei war nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichts eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit nicht als "meßbarer Erfolg" zu verstehen; vielmehr genügte es, wenn der Täter die staatlichen Organe in "eine Zwangslage zwischen zwei schwerwiegende Alternativen zu bringen sucht und damit ihren Entscheidungsspielraum einengt" (OG, Urteil vom 4. Oktober 1978, - 1 OSB 60/78; vgl. auch OG Information 1980, 9).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 669/97
    Auch ist zu beachten, daß es bei der Auslegung von Normen auf die Auslegungsmethoden der DDR, nicht auf die der Bundesrepublik Deutschland ankommt (BGHSt 40, 30, 40 f.; 40, 169, 178 f. [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93]).
  • BGH, 10.12.1998 - 5 StR 322/98

    BGH hebt Freisprüche im Havemann-Prozeß auf

    Solche Maßnahmen erfüllen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich noch nicht den Tatbestand der Rechtsbeugung (vgl. BGHSt 40, 30, 40 f.; BGH NStZ-RR 1998, 361; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 669/97 -, insoweit nicht abgedruckt in BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 1; BGH, Urteil vom 9. Juli 1998 - 4 StR 599/97 -, vgl. zu dieser Entscheidung NJ 1998, 602).

    Dieses System der justizinternen Abstimmung hat das Landgericht im Urteil (UA S. 17 ff.) detailliert beschrieben; das steht im Einklang mit den inzwischen allgemeinkundigen Erkenntnissen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 40, 30; BGH NStZ-RR 1998, 361; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 669/97 -, insoweit nicht abgedruckt in BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 1; BGH, Urteil vom 9. Juli 1998 - 4 StR 599/97 -, vgl. zu dieser Entscheidung NJ 1998, 602).

  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 263/98

    Verjährung aufgrund Tatbegehung "an einem nicht mehr genau feststellbaren Tag";

    Die gebotene geschlossene Sachverhaltsdarstellung kann nicht dadurch ersetzt werden, daß in die Urteilsurkunde Ablichtungen von Schriftstücken aufgenommen werden, aus denen sich der festgestellte Sachverhalt ergibt (BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 669/97).
  • BGH, 07.07.1998 - 4 StR 252/98

    Wiedergabe nur des Ergebnisses der Hauptverhandlung durch die schriftlichen

    Die schriftlichen Urteilsgründe dienen nicht der Dokumentation all dessen, was in der Hauptverhandlung ausgesagt oder verlesen wurde, sondern sie sollen das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben, wie es sich nach der Beratung darstellt, und lediglich die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen (vgl. BGHR StPO § 267 Darstellung 1; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 669/97; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 267 Rdn. 12).
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