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   BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95   

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https://dejure.org/1995,3117
BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95 (https://dejure.org/1995,3117)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1995 - 4 StR 67/95 (https://dejure.org/1995,3117)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1995 - 4 StR 67/95 (https://dejure.org/1995,3117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbares Ansetzten - Versuch - Vorbereitungshandlung - Gefährdung - Raub - Tötungsdelikt - Totschlag - Tateinheit - Schuld - Schuldschwere

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 22, § 52, § 57, § 212, § 249

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 298 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95
    Allerdings hat die Schwurgerichtskammer hierbei einen nach Maßgabe des Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1994 (NStZ 1995, 122 = StV 1995, 20 = MDR 1995, 184) nicht mehr zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt, indem sie auf die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats abgestellt und geprüft hat, ob das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, daß eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach fünfzehn Jahren auch bei günstiger Täterprognose unangemessen wäre (UA 25; BGHSt 39, 121, 122; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 11).
  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 168/93

    Anforderungen an die Annahme der besonderen Schwere der Schuld - Umfang der

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95
    Allerdings hat die Schwurgerichtskammer hierbei einen nach Maßgabe des Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1994 (NStZ 1995, 122 = StV 1995, 20 = MDR 1995, 184) nicht mehr zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt, indem sie auf die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats abgestellt und geprüft hat, ob das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, daß eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach fünfzehn Jahren auch bei günstiger Täterprognose unangemessen wäre (UA 25; BGHSt 39, 121, 122; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 11).
  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub;

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95
    Die Erpressung des den Geldbörsen der Eheleute B. entnommenen Papiergeldes war, als der Angeklagte es einsteckte, zwar vollendet, aber noch nicht beendet, solange der Angeklagte sich noch in unmittelbarer Nähe der Tatopfer in den Geschäftsräumen aufhielt (BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 7; vgl. auch BGHR StGB § 249 Abs. 1 Wegnahme 2; StGB § 252 frische Tat 2).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95
    Allerdings hat die Schwurgerichtskammer hierbei einen nach Maßgabe des Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1994 (NStZ 1995, 122 = StV 1995, 20 = MDR 1995, 184) nicht mehr zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt, indem sie auf die bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats abgestellt und geprüft hat, ob das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, daß eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach fünfzehn Jahren auch bei günstiger Täterprognose unangemessen wäre (UA 25; BGHSt 39, 121, 122; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 11).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 419/88

    Konkurrenzverhältnis zwischen räuberischer Erpressung und dem gefährlichen

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95
    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen jedoch Tateinheit, wenn sie der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und sogleich weitere Strafgesetze verletzen (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 8, 13 m.w.N.).
  • BGH, 21.07.1970 - 1 StR 119/69

    Strafbarkeit wegen Mordes von an NS-Todesurteilen mitwirkenden Richtern -

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95
    Darauf kommt es letztlich aber auch nicht an; denn der Angeklagte hat den Geschäftsinhaber erschossen und den Büroangestellten zu erschießen versucht, obwohl diese ihm nicht den geringsten Anlaß dazu geboten hatten, und sich damit "willkürlich zum Herrn über Leben und Tod aufgeworfen" (vgl. BGH NJW 1971, 571 [BGH 21.07.1970 - 1 StR 119/69]).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87

    Vorsätzliche räuberische Erpressung trotz Begehung in dem Glauben, dass der

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95
    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen jedoch Tateinheit, wenn sie der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und sogleich weitere Strafgesetze verletzen (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 8, 13 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1990 - 5 StR 583/89

    Verwerfung einer Revision - Zeitpunkt der Vollendung eines Raubes

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95
    Die Erpressung des den Geldbörsen der Eheleute B. entnommenen Papiergeldes war, als der Angeklagte es einsteckte, zwar vollendet, aber noch nicht beendet, solange der Angeklagte sich noch in unmittelbarer Nähe der Tatopfer in den Geschäftsräumen aufhielt (BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 7; vgl. auch BGHR StGB § 249 Abs. 1 Wegnahme 2; StGB § 252 frische Tat 2).
  • RG, 22.10.1934 - 3 D 1074/34

    Anfang der Ausführung beim Totschlag.

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95
    Die von Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 22 Rdn. 44 geäußerten Bedenken, der diese vom Reichsgericht in einem vergleichbaren Fall gebilligte Auffassung (RGSt 68, 336; vgl. auch RGSt 68, 339/340) für zu weitgehend hält, teilt der Senat nicht (wie hier auch Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 22 Rdn. 13).
  • RG, 04.10.1934 - 2 D 987/34

    1. Kann schon das Ergreifen einer geladenen und gesicherten Pistole als Anfang

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95
    Die von Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 22 Rdn. 44 geäußerten Bedenken, der diese vom Reichsgericht in einem vergleichbaren Fall gebilligte Auffassung (RGSt 68, 336; vgl. auch RGSt 68, 339/340) für zu weitgehend hält, teilt der Senat nicht (wie hier auch Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 22 Rdn. 13).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Der Täter mißachtet dabei vollständig den personalen Eigenwert eines Opfers und spielt sich aus reiner Willkür zum Herrn über Leben und Tod auf, was als sittlich besonders verwerflich und somit als niedriger Beweggrunde zu qualifizieren ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 13; BGH NJW 1971, 571, 572; Beschl. vom 2. März 1995 - 4 StR 67/95).
  • BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Soweit darüber hinaus das Schwurgericht dem Angeklagten "egozentrische Motive" und ferner "als besonders verwerflich" anlastet, daß er sein Kind tötete, "um dessen Mutter zu treffen" (UA 29), hat es Umstände herangezogen, die bereits Voraussetzungen für die Annahme des mordqualifizierenden Merkmals niedriger Beweggründe waren (vgl. UA 21 oben), Dies begegnet unter dem Gesichtspunkt der entsprechenden Anwendung des § 46 Abs. 3 StGB Bedenken, (BGHSt 42, 226, 228 f., zumal das Landgericht keine Feststellungen getroffen hat, die ein besonders (vgl. BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 19 a.E.) gesteigertes Maß an verwerflicher Gesinnung ergeben.
  • BGH, 06.10.1998 - 4 StR 455/98

    Tateinheit zwischen schwerer räuberischer Erpressung und Mord nach Vollendung

    Handlungen, die nach der rechtlichen Vollendung eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung, aber vor deren tatsächlicher Beendigung vorgenommen werden, begründen jedoch Tateinheit, wenn sie der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht dienen und zugleich weitere Strafgesetze verletzen (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 8, 13 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 67/95).
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