Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1999 - 4 StR 671/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6971
BGH, 02.02.1999 - 4 StR 671/98 (https://dejure.org/1999,6971)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1999 - 4 StR 671/98 (https://dejure.org/1999,6971)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - 4 StR 671/98 (https://dejure.org/1999,6971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 4 StR 671/98
    Will sich das Gericht dem Ergebnis eines hierzu eingeholten Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen anschließen, müssen in den Urteilsgründen zumindest die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergegeben werden (BGHSt 12, 311, 314; 34, 29, 31; Kleinknecht/MeyerGoßner StPO 43. Aufl. § 267 Rdn. 13).

    Die Ausführungen zur Rückrechnung begründen zudem die Besorgnis, daß das Landgericht nicht - wie im Rahmen der Beurteilung der Schuldfähigkeit geboten - von einem stündlichen Abbauwert von 0, 1‰ ausgegangen ist ( vgl. BGHSt 34, 29, 32), sondern einen solchen von 0, 2‰ zugrundegelegt hat.

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 4 StR 671/98
    Will sich das Gericht dem Ergebnis eines hierzu eingeholten Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen anschließen, müssen in den Urteilsgründen zumindest die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergegeben werden (BGHSt 12, 311, 314; 34, 29, 31; Kleinknecht/MeyerGoßner StPO 43. Aufl. § 267 Rdn. 13).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 4 StR 671/98
    Bei Blutalkoholgutachten sind demgemäß die Berechnungsgrundlagen so wiederzugeben, daß das Revisionsgericht überprüfen kann, ob der Tatrichter von einem zutreffenden maximalen Blutalkoholwert ausgegangen ist (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11, 12; BGH NStZ 1986, 114 und 311).
  • BGH, 14.11.1990 - 2 StR 500/90

    Mangelnde Mitteilung der Anknüpfungstatsachen einer verneinten Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 4 StR 671/98
    Bei Blutalkoholgutachten sind demgemäß die Berechnungsgrundlagen so wiederzugeben, daß das Revisionsgericht überprüfen kann, ob der Tatrichter von einem zutreffenden maximalen Blutalkoholwert ausgegangen ist (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11, 12; BGH NStZ 1986, 114 und 311).
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 579/85

    Darlegungspflicht des Tatgerichts bei Anschluss an das Ergebnis eines

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 4 StR 671/98
    Bei Blutalkoholgutachten sind demgemäß die Berechnungsgrundlagen so wiederzugeben, daß das Revisionsgericht überprüfen kann, ob der Tatrichter von einem zutreffenden maximalen Blutalkoholwert ausgegangen ist (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11, 12; BGH NStZ 1986, 114 und 311).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht