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   BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89   

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https://dejure.org/1990,2833
BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89 (https://dejure.org/1990,2833)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1990 - 4 StR 679/89 (https://dejure.org/1990,2833)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 4 StR 679/89 (https://dejure.org/1990,2833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Äquivalenzverhältnisses zwischen gewährtem Vorteil und pflichtwidriger Diensthandlung - Voraussetzungen des Gesamtvorsatzes im Rahmen eines Fortsetzungszusammenhangs - Lösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen Bestechlichkeit und Betrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Auszug aus BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
    Die vom Beschwerdeführer vermißte Beziehung zwischen gewährtem Vorteil und pflichtwidriger Diensthandlung im Sinne von § 332 StGB, das sogenannte Äquivalenzverhältnis (vgl. BGH NStZ 1987, 326), ist sowohl im Fall W. als auch im Fall L. gegeben.

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß das Konkurrenzverhältnis zwischen Bestechlichkeit und Betrug erneut zu prüfen sein wird (vgl. BGH NStZ 1987, 326 mit weit. Nachweisen).

  • BGH, 20.03.1990 - 4 StR 94/90

    Begründung eines Fortsetzungszusammenhangs bei mehrfacher Begehung von Untreue -

    Auszug aus BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
    Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 - und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90).
  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89

    Gemeinschaftliche Überfälle auf Geldboten mit einer Schreckschusspistole -

    Auszug aus BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
    Zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten vgl. BGHSt 24, 268, 271 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 7.
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
    Darin kann eine Unterbrechung des vom Landgericht bejahten Fortsetzungszusammenhangs liegen, weil sich der Angeklagte möglicherweise endgültig zur Aufgabe seines Vorhabens entschlossen hatte und erst, als sich die Erfolglosigkeit seiner Bewerbung herausstellte, einen neuen Tatentschluß faßte (vgl. zur Unterbrechung des Fortsetzungszusammenhangs: BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 14 und Gesamtvorsatz, erweiterter 9; BGHR AO § 370 I Fortsetzungszusammenhang 1; Stree in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. vor §§ 52 ff Rdn. 50).
  • BGH, 15.12.1987 - 5 StR 518/87

    Voraussetzung für das Vorliegen einer fortgesetzte Handlung - Bestechung, Betrug

    Auszug aus BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
    Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 - und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90).
  • BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87

    Einkommensteuerhinterziehung - Gesamtvorsatz - Fortgesetzte Handlung -

    Auszug aus BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
    Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 - und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90).
  • BGH, 06.02.1990 - 4 StR 13/90

    Beschwer durch rechtsfehlerhafte Annahme einer fortgesetzten Handlung wegen

    Auszug aus BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
    Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 - und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90).
  • BGH, 28.02.1990 - 3 StR 378/89

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
    Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 - und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90).
  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64

    Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der

    Auszug aus BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
    Der Anwendung des § 332 Abs. 1 StGB steht nicht entgegen, daß das dem Angeklagten zugeflossene Geld aus einem von ihm selbst unter Beteiligung der Vorteilsgeber begangenen Betrug stammte (vgl. BGHSt 20, 1, 3 [BGH 07.07.1964 - 1 StR 174/64]; BGH NStZ 1987, 327 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.10.1988 - 1 StR 439/88
    Auszug aus BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
    Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 - und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

  • BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 20/19

    Pflichtwidrige Diensthandlung bei Bestechung und Bestechlichkeit (Amtsträger;

    Dieser fiel dem Angeklagten H. - anders als die Revision meint - auch nicht etwa als "unmittelbare Frucht seiner pflichtwidrigen Diensthandlung von selbst und ohne weiteres Zutun' zu (vgl. dazu BGH, Urteile vom 8. Mai 1951 - 1 StR 91/51, BGHSt 1, 182; vom 28. Oktober 1986 - 5 StR 244/86, NStZ 1987, 326, 327; vom 10. Mai 1990 - 4 StR 679/89; vom 27. November 2009 - 2 StR 104/09, BGHSt 54, 202, 215).
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme;

    Es reicht vielmehr aus, wenn sich das Einverständnis der Beteiligten darauf bezieht, daß der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin tätig geworden ist oder werden soll und die einvernehmlich ins Auge gefaßte Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar und festgelegt ist (BGHSt 32, 290, 291; 39, 45, 46 f.; BGH NStZ 2001, 425, 426; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2, 3 und 4; zur Abgrenzung vgl. BGH NStZ 1984, 24 f.; 1999, 561 f.; 2000, 319 f.).
  • BGH, 07.07.2005 - 4 StR 549/04

    Vorteil im Sinne der Bestechungstatbestände (Vorteilsannahme; Vereinbarung der

    Nach beiden Bestimmungen ist damit erforderlich, daß der Vorteil dem Empfänger mit Blick auf seine dienstliche Tätigkeit zugute kommen soll, daß er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der Beteiligten seinen Grund gerade in der Dienstausübung hat (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 15, 239 ff.; 39, 45, 46; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3, 4; BGH NStZ 1994, 488, 489; NJW 2004, 3569, 3571).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

    Insofern handelt es sich um ähnliche Verhältnisse wie bei der periodischen Abrechnung des Kassenarztes (BGHSt 36, 320 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH Beschluß vom 16. Januar 1990 - 4 StR 631/89; vgl. auch BGH Beschluß vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90 - und Urteil vom 10. Mai 1990 - 4 StR 679/89).
  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

    Erforderlich ist nämlich jedenfalls, daß der Vorteil dem Empfänger um einer bestimmten geschehenen oder künftigen Diensthandlung willen zugute kommen soll (Lackner aaO), daß er nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der beiden Beteiligten seinen Grund gerade in der Diensthandlung hat (BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht, Besonderer Teil, Teilband 2, 7. Aufl. § 78 Rdn. 15) oder daß er "Äquivalent" (Rudolphi aaO) oder "Entgelt" (BGH NStZ 1987, 326, 327) für die Diensthandlung ist.
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

    Schon der lange Zeitraum von mehreren Jahren läßt es, wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, aus tatsächlichen Gründen schwer vorstellbar erscheinen, daß ein Täter zu Beginn der Handlungskette konkrete Vorstellungen über Ablauf, Dauer und Umfang der zu verübenden Einzelakte zu bilden vermag und daß dies über bloße Vermutungen und Unterstellungen hinausgehend auch festgestellt werden kann (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 17 bis 20).
  • OLG Hamm, 24.08.2001 - 2 Ss 1238/00

    Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Unrechtsvereinbarung

    (st. Rspr. vgl. BGHSt 15, 88, 97; 239, 242; 352, 355; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 3; BGH NStZ 1987, 326; 2000, 319).
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Dies geschah jedoch auf Grund einer wesentlich veränderten Sachlage, die darauf hindeutet, daß seinem weiteren Handeln ein neuer, den Fortsetzungszusammenhang unterbrechender Tatentschluß zugrundelag (vgl. zur Unterbrechung des Gesamtvorsatzes: BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 14 und Gesamtvorsatz, erweiterter 9; BGHR AO § 370 I Fortsetzungszusammenhang 1; BGH, Urteile vom 10. Mai 1990 - 4 StR 679/89, insoweit in BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 20 nicht abgedruckt, vom 13. September 1990 - 4 StR 253/90).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 229/91

    Erweiterung des Vorsatzes - Gesamtvorsatz - zulässigkeit -

    Er muß den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 10, 13, 19, 20, 30).
  • BGH, 23.05.1991 - 5 StR 9/91

    Gesamtvorsatz - Vorsatz - Tatplan - Tatdurchführung - Tateinheit - (Beihilfe zur)

    Gesamtvorsatz liegt nur vor, wenn er sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt; er muß den späteren Ablauf zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (BGHSt 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 10, 13, 19, 20; vgl. auch BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz, erweiterter 8).
  • LG Hildesheim, 06.08.2009 - 25 KLs 4222 Js 21594/08

    Strafzumessung: Erschütterung der Indizwirkung von Regelbeispielen bei besonders

  • BGH, 07.07.1993 - 3 StR 336/92

    Voraussetzungen des Absehens von der Vereidigung eines Zeugen - Beweiswürdigung

  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 196/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes

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