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   BGH, 11.03.2020 - 4 StR 68/20   

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https://dejure.org/2020,11123
BGH, 11.03.2020 - 4 StR 68/20 (https://dejure.org/2020,11123)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2020 - 4 StR 68/20 (https://dejure.org/2020,11123)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2020 - 4 StR 68/20 (https://dejure.org/2020,11123)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c) EMRK; § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag (Anlastung von Versäumnissen eines Pflichtverteidigers; Nachholung der Revisionsbegründung als reine Formvorschrift im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 346 Abs. 1 StPO, § 346 Abs. 2 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 345 Abs. 2 StPO, Art. 6 Abs. 3 Buchst. c) EMRK, Art. 6 Abs. 1 EMRK, § 143 Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachholung der Revisionsbegründung durch den Pflichtverteidiger als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags infolge von Versäumnissen des Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachholung der Revisionsbegründung durch den Pflichtverteidiger als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de

    StPO § 45 Abs. 2 S. 2; EMRK Art. 6 Abs. 1
    Nachholung der Revisionsbegründung durch den Pflichtverteidiger als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags infolge von Versäumnissen des Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittel: Das "fehlerhafte Rechtsverständnis der Verteidigerin”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 189
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 10.10.2002 - 38830/97

    Rechtssache C. gegen PORTUGAL

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 4 StR 68/20
    Für Behörden und Gerichte besteht eine Verpflichtung zum Eingreifen nur, wenn das Versagen eines Pflichtverteidigers offenkundig ist oder wenn sie davon unterrichtet werden (EGMR, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 38830/97 - Czekalla/Portugal, NJW 2003, 1229; EGMR, Urteil vom 22. März 2007 - 59519/00 ? Staroszczyk/Polen, NJW 2008, 2317).

    Ein derartiges "offenkundiges Versagen' macht nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte "positive Maßnahme seitens der zuständigen Behörden' erforderlich, wozu beispielsweise die Aufforderung an die Pflichtverteidigerin gehört, ihren Schriftsatz zu ergänzen oder zu berichtigen (EGMR, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 38830/97 ? Czekalla/Portugal, NJW 2003, 1229, 1230).

  • EGMR, 01.09.2016 - 24062/13

    Marc Brauer ./. Deutschland: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Art. 6 MRK

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 4 StR 68/20
    dd) Es liegt auch keine Häufung außerordentlicher Umstände vor, die eine darüber hinaus gehende Flexibilität in der Rechtsgewährung fordert, um sicherzustellen, dass der Zugang zum Gericht nicht konventionswidrig eingeschränkt wird (EGMR, Urteil vom 1. September 2016 - 24062/13 - Marc Brauer/Deutschland, NVwZ 2018, 635, 637).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 4 StR 68/20
    aa) Die Verteidigerin hat nicht, wie es ihre Pflicht gewesen wäre (vgl. BVerfG, NJW 1983, 2762, 2765; BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17 Rn. 2), die Revision des Angeklagten form- und fristgerecht begründet und auch beim Stellen des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Nachholung dieser versäumten Handlung unterlassen.
  • EGMR, 22.03.2007 - 59519/00

    STAROSZCZYK v. POLAND

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 4 StR 68/20
    Für Behörden und Gerichte besteht eine Verpflichtung zum Eingreifen nur, wenn das Versagen eines Pflichtverteidigers offenkundig ist oder wenn sie davon unterrichtet werden (EGMR, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 38830/97 - Czekalla/Portugal, NJW 2003, 1229; EGMR, Urteil vom 22. März 2007 - 59519/00 ? Staroszczyk/Polen, NJW 2008, 2317).
  • BGH, 18.01.2018 - 4 StR 610/17

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung bei

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 4 StR 68/20
    aa) Die Verteidigerin hat nicht, wie es ihre Pflicht gewesen wäre (vgl. BVerfG, NJW 1983, 2762, 2765; BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17 Rn. 2), die Revision des Angeklagten form- und fristgerecht begründet und auch beim Stellen des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Nachholung dieser versäumten Handlung unterlassen.
  • EGMR, 21.01.1999 - 26103/95

    VAN GEYSEGHEM c. BELGIQUE

    Auszug aus BGH, 11.03.2020 - 4 StR 68/20
    b) An der Verwerfung des Wiedereinsetzungsgesuchs ist der Senat nicht ausnahmsweise aus dem in Art. 6 Abs. 3 Buchst. c) EMRK gewährleisteten Recht eines Angeklagten auf tatsächliche und wirksame Verteidigung als besonderer Aspekt des nach Art. 6 Abs. 1 EMRK garantierten Rechts auf ein faires Verfahren (EGMR, Slg. 1999-I Nr. 27 - Van Geyseghem/Belgien, NJW 1999, 2353) gehindert.
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Im Rahmen seiner Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB stellt der Bundesgerichtshof auch Maßstäbe zur Bestimmung des Absichtserfordernisses auf (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 4 StR 225/20 -, NJW 2021, S. 1173 ), die er in darauffolgenden Entscheidungen ergänzt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 4 StR 142/20 -, DAR 2021, S. 395; Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 109/20 -, NStZ 2021, S. 189; Beschluss vom 29. April 2021 - 4 StR 165/20 -, juris; Urteil vom 24. Juni 2021 - 4 StR 79/20 -, juris).
  • BGH, 16.12.2020 - 2 StR 299/20

    Recht auf effektive und wirksame Verteidigung (Recht auf ein faires Verfahren:

    Das wird den Senat in die Lage versetzen, über das anhängige Wiedereinsetzungsgesuch und gegebenenfalls über den Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO zu befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 4 StR 68/20).
  • BGH, 20.04.2022 - 1 StR 33/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist (Rückgabe der Sache

    Für Behörden und Gerichte besteht eine Verpflichtung zum Eingreifen nur, wenn das Versagen eines Pflichtverteidigers für die Justiz offenkundig ist oder sie davon unterrichtet wird (EGMR, Urteile vom 10. Oktober 2002 - 38830/97 - Czekalla/Portugal Tz. 59 ff. und vom 22. März 2007 - 59519/00 - Staroszczyk/Polen Tz. 122, 133; BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 4 StR 68/20 Rn. 7).
  • BGH, 08.12.2020 - 5 StR 489/20

    Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrags mangels Glaubhaftmachung

    c) Eine Kostenentscheidung bezüglich des Wiedereinsetzungsantrags ist nur bei Gewährung der Wiedereinsetzung veranlasst (§ 473 Abs. 7 StPO), bei Ablehnung des Antrags aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 6 StR 114/20; vom 1. September 2020 - 2 StR 45/20; vom 10. Juni 2020 - 5 StR 174/20; vom 26. Mai 2020 - 3 StR 595/19; vom 11. März 2020 - 4 StR 68/20; Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Aufl., § 473 Rn. 38; vgl. aber auch BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 307/20; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 233/19; vom 29. November 2017 - 3 StR 499/17).
  • BGH, 04.11.2020 - 2 StR 225/20

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung; keine

    Die Führung der Verteidigung ist allein Sache des Angeklagten und seines Verteidigers und unterliegt nicht der gerichtlichen Überprüfung (BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 4 StR 68/20).
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