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   BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96   

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https://dejure.org/1997,7696
BGH, 24.04.1997 - 4 StR 687/96 (https://dejure.org/1997,7696)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - 4 StR 687/96 (https://dejure.org/1997,7696)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - 4 StR 687/96 (https://dejure.org/1997,7696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermöglichung eines verschwenderischen Lebenswandels als alleinige Motivation für das Begehen eines Raubes - Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigung und wegen der Schwere der Schuld - Anforderungen an die Bemessung der Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer

    Ermöglichung eines verschwenderischen Lebenswandels als alleinige Intention für die Begehung eines Raubes - Begründung der Unterbringungsanordnung durch das Gericht - Gefahr einer bloß gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

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  • BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89

    Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder

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  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

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  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    c) Danach stellt sich die hier beanstandete Erwägung ("verwerflichste Tatalternative") als bloße Leerformel dar (vgl. BGH NStZ 1987, 405; BGH, Urteil vom 24. April 1997 - 4 StR 687/96 - und Beschluß vom 23. Oktober 1997 - 4 StR 485/97).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher

    Die Erwägungen ("äußerst widerwärtig und brutal"; "ausnehmend rücksichtslos und gewalttätig" "schamlos") erscheinen danach nicht frei von moralisierender Wertung und begründen deshalb gegenüber dem Angeklagten die Gefahr einer gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung (BGH NStZ 1987, 405; Senatsurteil vom 24. April 1997 - 4 StR 687/96).
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