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   BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98   

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https://dejure.org/1999,4744
BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98 (https://dejure.org/1999,4744)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1999 - 4 StR 688/98 (https://dejure.org/1999,4744)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98 (https://dejure.org/1999,4744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § ... 357; ; StPO § 265; ; StPO § 154 Abs. 1; ; StGB a.F. § 249 Abs. 1; ; StGB a.F. § 250 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 2 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b, § 250 Abs. 2 Nr. 1

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98
    Der Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. ist beim Einsatz einer lediglich mit Schreckschußmunition geladenen Gaspistole als Drohmittel aber nur dann erfüllt, wenn - was hier nicht der Fall war - durch Aufsetzen der Pistole mit der Abgabe eines Schusses gedroht wird (BGH, Beschluß vom 19. August 1998 - 3 StR 333/98) oder eine andere konkrete Anwendung des Tatmittels, etwa als Schlagwerkzeug, angedroht wird, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen (vgl. BGH NJW 1998, 2915).

    Das dem Angeklagten zuzurechnende (§ 25 Abs. 2 StGB) Verhalten der Mitangeklagten erfüllt deshalb entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts nicht die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, sondern lediglich die Qualifikation des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (vgl. BGH NJW 1998, 2915; BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1998 - 4 StR 245/98, 19. August 1998 - 3 StR 333/98, 22. Dezember 1998 - 3 StR 516/98 und vom 7. Januar 1999 - 4 StR 686/98).

  • BGH, 19.08.1998 - 3 StR 333/98

    Einordnung eines mit Platzpatronen geladenen Gas- und Schreckschussrevolvers in

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98
    Der Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. ist beim Einsatz einer lediglich mit Schreckschußmunition geladenen Gaspistole als Drohmittel aber nur dann erfüllt, wenn - was hier nicht der Fall war - durch Aufsetzen der Pistole mit der Abgabe eines Schusses gedroht wird (BGH, Beschluß vom 19. August 1998 - 3 StR 333/98) oder eine andere konkrete Anwendung des Tatmittels, etwa als Schlagwerkzeug, angedroht wird, die geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen (vgl. BGH NJW 1998, 2915).

    Das dem Angeklagten zuzurechnende (§ 25 Abs. 2 StGB) Verhalten der Mitangeklagten erfüllt deshalb entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts nicht die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, sondern lediglich die Qualifikation des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (vgl. BGH NJW 1998, 2915; BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1998 - 4 StR 245/98, 19. August 1998 - 3 StR 333/98, 22. Dezember 1998 - 3 StR 516/98 und vom 7. Januar 1999 - 4 StR 686/98).

  • BGH, 22.12.1998 - 3 StR 516/98

    Beisichführen einer Waffe (ungeladene Gaspistole); Verwenden einer Waffe

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98
    Das dem Angeklagten zuzurechnende (§ 25 Abs. 2 StGB) Verhalten der Mitangeklagten erfüllt deshalb entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts nicht die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, sondern lediglich die Qualifikation des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (vgl. BGH NJW 1998, 2915; BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1998 - 4 StR 245/98, 19. August 1998 - 3 StR 333/98, 22. Dezember 1998 - 3 StR 516/98 und vom 7. Januar 1999 - 4 StR 686/98).
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98

    Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98
    Dies gilt auch, soweit die Mittäter des Angeklagten die von ihnen mitgeführten Kabelbinder einsetzten, um dem Tatopfer die Hände zu fesseln (vgl. BGH, Beschluß vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98).
  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98

    Schreckschusspistole keine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98
    Das dem Angeklagten zuzurechnende (§ 25 Abs. 2 StGB) Verhalten der Mitangeklagten erfüllt deshalb entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts nicht die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, sondern lediglich die Qualifikation des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (vgl. BGH NJW 1998, 2915; BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1998 - 4 StR 245/98, 19. August 1998 - 3 StR 333/98, 22. Dezember 1998 - 3 StR 516/98 und vom 7. Januar 1999 - 4 StR 686/98).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98
    Da sich das Verfahren nunmehr nur noch gegen einen erwachsenen Angeklagten richtet, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück (BGHSt 35, 267).
  • BGH, 10.12.1991 - 1 StR 620/91

    Verwertung von eingestellten Taten bei der Strafzumessung - Vertrauensverletzung

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98
    Soweit der Angeklagte mit einer Verfahrensrüge beanstandet, daß das Landgericht den der abgeurteilten Tat vorausgegangenen Versuch, das Tatopfer zu berauben, der von der Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 1 StPO ausgeschieden worden war, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten verwertet hat, kann dahinstehen, ob nach der hier gegebenen Gestaltung des Verfahrens, wie der Generalbundesanwalt meint, ein entsprechender Hinweis nach § 265 StPO entbehrlich war (vgl. hierzu BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1), weil das Rechtsmittel zum Strafausspruch schon mit der Sachbeschwerde Erfolg hat:.
  • BGH, 23.06.1998 - 4 StR 245/98

    Verwenden einer geladenen Schreckschußpistole bei einem Überfall - Objektive

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98
    Das dem Angeklagten zuzurechnende (§ 25 Abs. 2 StGB) Verhalten der Mitangeklagten erfüllt deshalb entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts nicht die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, sondern lediglich die Qualifikation des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (vgl. BGH NJW 1998, 2915; BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1998 - 4 StR 245/98, 19. August 1998 - 3 StR 333/98, 22. Dezember 1998 - 3 StR 516/98 und vom 7. Januar 1999 - 4 StR 686/98).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Wird jemand nur mit Klebeband ohne weitere Folgen an einen Stuhl gefesselt oder werden ihm die Hände mit Kabelbinder zusammengebunden, wird die Benutzung des Fesselungsmittels konkret kaum geeignet sein, erhebliche Verletzungen zu bewirken (vgl. BGH StV 1999, 91; Beschl. vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98).
  • BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02

    Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges;

    cc) Bei der Einordnung von Fesselungsmitteln hat der Bundesgerichtshof gleichfalls auf die Art der Verwendung abgestellt (BGH, Beschluß vom 4. September 1999 - 2 StR 390/98 = StV 1999, 91; "sie sind zwar verwendet worden, waren aber in der konkreten Art ihrer Verwendung keine gefährlichen Werkzeuge": Beschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 546/98 - kurzzeitige Drosselung mit einem Gürtel: Beschluß vom 27. Juni 2001 - 3 StR 64/01 -, Hände mit Kabelbinder gefesselt: Beschluß vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98-).
  • BGH, 23.11.2000 - 4 StR 460/00

    Schwere räuberische Erpressung; Schwerer Raub mit gefährlichen Werkzeugen;

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB setzt beim Einsatz einer geladenen Schreckschußpistole voraus, daß der Täter durch Aufsetzen auf Kopf oder Körper mit der Abgabe eines Schusses droht (BGH, Beschluß vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98 mit weiteren Nachweisen; Boetticher/Sander NStZ 1999, 292, 293/294).
  • BGH, 04.03.1999 - 4 StR 2/99

    Milderes Gesetz; Scheinwaffe; Schwerer Raub

    Dies gilt auch, soweit der Mittäter des Angeklagten die mitgeführten Kabelbänder einsetzte, um dem Tatopfer Hände und Füße zu fesseln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 1998 - 2 StR 398/98 und vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98).
  • BGH, 14.04.1999 - 1 StR 642/98

    Schwerer Raub; Lex mitior; Milderes Gesetz; Anderes gefährliches Werkzeug; Waffe;

    Dem tritt der Senat bei (vgl. auch BGH StV 1998, 486; 1999, 92; Beschl. vom 12. Januar 1999 - 4 StR 688/98).
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