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   BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94   

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https://dejure.org/1995,4383
BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94 (https://dejure.org/1995,4383)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1995 - 4 StR 698/94 (https://dejure.org/1995,4383)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 4 StR 698/94 (https://dejure.org/1995,4383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatzeit-BAK - Alkohol - Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Verminderte Schuldfähigkeit - Rausch - Rauschzustand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 485/86

    Vorraussetzungen für die Minderung einer Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94
    Da der Sachverhalt weithin nicht aufgeklärt werden konnte, begegnet die Erwägung des Landgerichts, daß die im einzelnen von ihm erörterten Umstände möglicherweise vorgelegen und eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bewirkt haben, keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 1).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94
    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin hat die Strafkammer nicht die wissenschaftlichen Erkenntnisse der gehörten Sachverständigen (eines Psychiaters und einer Toxikologin) angezweifelt, sondern sie ist - unter Berücksichtigung der Äußerungen der Gutachter - aufgrund einer eigenen Gesamtwürdigung aller Umstände (vgl. BGHSt 36, 286, 290, 291) [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89]zu dem Ergebnis gekommen, daß Zweifel an der vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten bestehen.
  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94
    Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 3, 169, 173, 174; 8, 113, 124; BGH, Urteil vom 21. Februar 1995 - 5 StR 759/94; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 26 ff).
  • BGH, 21.02.1995 - 5 StR 759/94

    Symptomzusammenhang - Hang - Gefährlichkeit - Unterbringung - Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94
    Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 3, 169, 173, 174; 8, 113, 124; BGH, Urteil vom 21. Februar 1995 - 5 StR 759/94; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 26 ff).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94
    Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 3, 169, 173, 174; 8, 113, 124; BGH, Urteil vom 21. Februar 1995 - 5 StR 759/94; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 26 ff).
  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81

    Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers

    Auszug aus BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94
    Kann er die sichere Überzeugung davon, daß eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auszuschließen ist, nachvollziehbar nicht gewinnen, so ist dies grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGHR aaO.; BGH bei Holtz MDR 1984, 796 [BGH 15.02.1984 - IVb ZB 701/81]).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Die letzte Verantwortung für die Beurteilung der Schuldfähigkeit liegt beim Tatrichter (BGH, Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 698/94).
  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro

    aa) Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1999 - 4 StR 329/99, NStZ 2000, 24, 25; Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 StR 698/94, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 124).
  • BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04

    Aufklärungsrüge; (erhebliche) Verminderung bzw. Beeinträchtigung der

    Das Landgericht durfte daher - "nach eingehender Prüfung" - die Indizwirkung der gemessenen hohen Blutalkoholkonzentration als entkräftet ansehen, ohne den ihm insoweit zustehenden Beurteilungsspielraum (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13) zu überschreiten.
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

    Kann er die sichere Überzeugung davon, dass eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auszuschließen ist, nachvollziehbar nicht gewinnen, so ist dies grundsätzlich hinzunehmen (BGH, U.v. 18.5.1995 - 4 StR 698/94 - juris Rn. 10).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Ungeachtet des dem Tatrichter insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13 a.E.; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1998 4 StR 606/98 = BA 1999, 179, 180 und vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 = BA 1999, 303, insoweit in NStZ 1999, 501 nicht mitabgedruckt), war es dem Landgericht zwar nicht verwehrt, die hochgradige Alkoholgewöhnung des Angeklagten und seine genaue, auch die Motivationslage einschließende Erinnerung für die Annahme uneingeschränkter Steuerungsfähigkeit heranzuziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 m.w.N.).
  • BGH, 15.04.1999 - 4 StR 93/99

    Mord; Besondere Schwere der Schuld; Strafaussetzung zur Bewährung bei

    Doch kann der Senat aufgrund der Erwägungen zur objektiven und subjektiven Alkoholisierung beim Angeklagten und zu den weiteren psychodiagnostischen Kriterien, mit denen das Landgericht - sachverständig beraten - im Rahmen seines Beurteilungsspielraums (vgl. BGHSt 43, 66, 77-1 BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13 a.E., BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - 4 StR 606/98) eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB verneint hat, ausschließen, daß das Landgericht zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, wenn es eine um 0, 4 0/00 höhere Tatzeit-Blutalkoholkonzentration angenommen hätte.
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 606/98

    Natürliche Handlungseinheit (Äußerlicher Anschein eines abgeschlossenen

    Dabei begegnet es keinen Bedenken, daß das - sachverständig beratene - Landgericht im Rahmen seines Beurteilungsspielraums (vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13 a.E.; Maatz BA 1996, 233, 243 und StV 1998, 279, 282 f.) die motorische Unauffälligkeit und Körperbeherrschung des Angeklagten als Indiz für ein vollständig erhaltenes Hemmungsvermögen herangezogen hat (Senatsurteil vom 26. November 1998 - 4 StR 406/98 m.w.N.).
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