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   BGH, 30.09.2021 - 4 StR 70/21   

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https://dejure.org/2021,43669
BGH, 30.09.2021 - 4 StR 70/21 (https://dejure.org/2021,43669)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2021 - 4 StR 70/21 (https://dejure.org/2021,43669)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2021 - 4 StR 70/21 (https://dejure.org/2021,43669)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 73 Abs. 1 StGB
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit: mangelnde Erforderlichkeit des tatsächlichen Erlangens des erstrebten Vorteils, Förderung fremden Eigennutzes); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (etwas erlangt: Mittel für die Tatdurchführung, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln: Annahme von Mittäterschaft nur bei eigennützigem Handeln

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eigennütziges Handeln der Täter bei ihren festgestellten zur Förderung des Betäubungsmittelhandels entfalteten Tätigkeiten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eigennütziges Handeln der Täter bei ihren festgestellten zur Förderung des Betäubungsmittelhandels entfalteten Tätigkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 382
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 4 StR 70/21
    Da es sich bei dem Erlangen um einen tatsächlichen Vorgang handelt, kommt es auf zivilrechtliche Besitz- oder Eigentumsverhältnisse nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 27. September 2018 ? 4 StR 78/18, wistra 2019, 96 mwN).
  • BGH, 16.03.2016 - 4 StR 42/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens:

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 4 StR 70/21
    Dass der erstrebte Vorteil tatsächlich erlangt wird, ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2016 ? 4 StR 42/16, NStZ-RR 2016, 212, 213 mwN).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 4 StR 70/21
    Die bloße Förderung fremden Eigennutzes genügt dagegen nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 ? 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124, 125 f.; Beschluss vom 12. März 2013 ? 2 StR 16/13, NStZ 2013, 550; vgl. Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 636 mwN).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 4 StR 70/21
    Der Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG erfasst jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 ? GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256 mwN).
  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 4 StR 70/21
    Nicht erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB sind dagegen als Mittel für die Tatdurchführung erhaltene Gegenstände (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 ? 1 StR 127/20, wistra 2021, 314) oder Gegenstände, auf die sich die Tat als Tatobjekte bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2020 ? 5 StR 435/20 Rn. 8).
  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 127/20

    Einziehung von Taterträgen (Zufluss aus der Verwirklichung des Tatbestandes:

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 4 StR 70/21
    Nicht erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB sind dagegen als Mittel für die Tatdurchführung erhaltene Gegenstände (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 ? 1 StR 127/20, wistra 2021, 314) oder Gegenstände, auf die sich die Tat als Tatobjekte bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2020 ? 5 StR 435/20 Rn. 8).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 16/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 4 StR 70/21
    Die bloße Förderung fremden Eigennutzes genügt dagegen nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 ? 5 StR 153/86, BGHSt 34, 124, 125 f.; Beschluss vom 12. März 2013 ? 2 StR 16/13, NStZ 2013, 550; vgl. Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 636 mwN).
  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

    Nicht, jedenfalls nicht durch die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB sind dagegen als Mittel für die Tatdurchführung erhaltene Gegenstände oder Gegenstände, auf die sich die Tat als Tatobjekte bezieht (s. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, NStZ 2021, 668 Rn. 15; vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 15 mwN; vom 30. September 2021 - 4 StR 70/21, juris Rn. 14; SKStGB/Wolters, 9. Aufl., § 73 Rn. 17; zu Sonderkonstellationen im Fall des Erlangens für die Tat etwa BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 17 Rn. 6).
  • BGH, 20.07.2022 - 3 StR 390/21

    Einziehung von im Rahmen unerlaubt betriebener Bankgeschäfte gewährten

    aa) Gegenstände, auf die sich die Tat als Tatobjekte bezieht oder die als Mittel für die Tatdurchführung entgegengenommen wurden, sind nicht durch die Tat im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB erlangt (s. BGH, Urteil vom 15. Juni 2022 - 3 StR 295/21, juris Rn. 12; Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, NStZ 2021, 668 Rn. 15; vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 15 mwN; vom 30. September 2021 - 4 StR 70/21, juris Rn. 14; SKStGB/ Wolters, 9. Aufl., § 73 Rn. 17; Bittmann, NZWiSt 2021, 133, 142; zu Sonderkonstellationen im Fall des Erlangens für die Tat etwa BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 17 Rn. 6).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 507/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Handeltreiben mit

    a) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG ist jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 4 StR 70/21, NStZ-RR 2021, 382; Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 Rn. 26, weitere Nachweise bei Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, 10. Auflage 2022, § 29 BtMG Rn. 225).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2022 - 4 Rv 25 Ss 983/21

    Handel mit Betäubungsmitteln, Täterschaft, Teilnahme, Beweiswürdigung

    Beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt Mittäterschaft in subjektiver Hinsicht eine eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit voraus, die bloße Förderung fremden Eigennutzes genügt nicht (BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 4 StR 70/21, juris Rn. 8).
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