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   BGH, 11.03.1993 - 4 StR 70/93   

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https://dejure.org/1993,9555
BGH, 11.03.1993 - 4 StR 70/93 (https://dejure.org/1993,9555)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1993 - 4 StR 70/93 (https://dejure.org/1993,9555)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1993 - 4 StR 70/93 (https://dejure.org/1993,9555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Aufklärungsgebots eines Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - 4 StR 70/93
    Nach dem Vortrag der Revision, der insgesamt noch den gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an eine ordnungsgemäß ausgeführte Verfahrensrüge zu stellenden Anforderungen genügt und durch die Urteilsgründe ergänzt wird (UA 4), die der Senat aufgrund der zugleich erhobenen Sachrüge zur Kenntnis genommen hat (vgl. BGHSt 36, 384, 385), enthielt die in der Hauptverhandlung verlesene Auskunft aus dem Bundeszentralregister keine Eintragung, was darauf beruht habe, daß das Geburtsdatum des Angeklagten fälschlich mit 17.01.
  • BGH, 04.03.1987 - 3 StR 623/86

    Strafzumessung - Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - 4 StR 70/93
    Die aufgrund der Rüge zulässige Überprüfung der Sachakte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Strafzumessung 1) ergibt folgendes: Die Anklageschrift (und auch noch der Eröffnungsbeschluß) enthielt hinsichtlich des Angeklagten ein falsches Geburtsdatum.
  • BGH, 30.08.1988 - 1 StR 357/88

    Aufklärungsrüge bei unterlassener Vernehmung eines wichtigen Zeugen

    Auszug aus BGH, 11.03.1993 - 4 StR 70/93
    Bei der gegebenen Aktenlage bedurfte es auch nicht eines Antrags oder einer Anregung der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung, um dem Gericht die Kenntnis derjenigen Umstände zu verschaffen, die zu weiterer Aufklärung Anlaß gaben (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 1).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09

    Voraussetzungen der Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); gefährliche

    Denn das Aufklärungsgebot richtet sich an das Gericht; das Verhalten der Verfahrensbeteiligten ist deshalb grundsätzlich ohne Einfluss auf die dem Gericht aus diesem Gebot erwachsenden Pflichten (Senatsurteil vom 11. März 1993 - 4 StR 70/93, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 5).
  • OLG Jena, 29.03.2007 - 1 Ss 12/07

    Beweis

    Denn das Aufklärungsgebot richtet sich an das Gericht; das Verhalten der Verfahrensbeteiligten ist deshalb grundsätzlich ohne Einfluss auf die dem Gericht aus dem Aufklärungsgebot erwachsenen Pflichten (BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 5; KK-Herdegen, aaO, § 244 Rn. 20).
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