Rechtsprechung
BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Anklage - Ermittlungsergebnisse - Einzeltaten - Urteilsbegründung - Strafausspruch - Schuld - Rechtskraft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1995, 287
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
Die Frage zureichender Mindestfeststellungen wäre daher vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), wonach die Annahme einer fortgesetzten Handlung auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 494;Beschlüsse vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 - undvom 21. September 1994 - 3 StR 390/94), nicht anders zu beantworten gewesen. - BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte …
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
Ergänzend bemerkt der Senat, daß das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, soweit dieses im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgende Handlungen - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerungen - erfaßt, diese im Wege der Bewertungseinheit zu einer Tat verbinden kann (BGHSt 30, 28, 31; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94). - BGH, 21.09.1994 - 3 StR 390/94
Fortgesetzte Handlung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Einzeltaten - …
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
Die Frage zureichender Mindestfeststellungen wäre daher vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), wonach die Annahme einer fortgesetzten Handlung auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 494;Beschlüsse vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 - undvom 21. September 1994 - 3 StR 390/94), nicht anders zu beantworten gewesen.
- BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90
Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter …
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
Hierzu bedarf es zur Bestimmung des Schuldumfangs genauer Angaben, pauschalierende Feststellungen ("durchschnittlich", "mittlerer Wirkstoffgehalt") genügen nicht (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 8). - BGH, 12.08.1994 - 4 StR 217/94
Verwerfung der Revision als unbegründet
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
Die Frage zureichender Mindestfeststellungen wäre daher vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), wonach die Annahme einer fortgesetzten Handlung auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 494;Beschlüsse vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 - undvom 21. September 1994 - 3 StR 390/94), nicht anders zu beantworten gewesen. - BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93
Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
Ihnen ist auch nicht zu entnehmen, von welchem Wirkstoffgehalt die Kammer ausgeht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93). - BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
Ergänzend bemerkt der Senat, daß das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, soweit dieses im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgende Handlungen - wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerungen - erfaßt, diese im Wege der Bewertungseinheit zu einer Tat verbinden kann (BGHSt 30, 28, 31; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94). - BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
Die Frage zureichender Mindestfeststellungen wäre daher vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), wonach die Annahme einer fortgesetzten Handlung auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Regel nicht mehr in Betracht kommt (vgl. auch BGH NStZ 1994, 494;Beschlüsse vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 - undvom 21. September 1994 - 3 StR 390/94), nicht anders zu beantworten gewesen. - BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis …
Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
Zwar wird im Anklagesatz der Anklageschrift vom 15. Juni 1994 nur ausgeführt: "Mit auf fortgesetzte Tatbegehung gerichtetem Vorsatz führte er größere Mengen an Heroin und Kokain aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland ein, führte hier mit dem Rauschgift - mehreren hundert Gramm - insbesondere auf der Bielefelder Szene gewinnbringenden Handel, wobei er sich hierzu auch anderer Personen - Drogenabhängiger - als Verteiler bediente." Dieser mangelhafte Anklagesatz hat jedoch nicht die Einstellung des Verfahrens zur Folge, weil der Angeklagte wenigstens aus dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift ausreichend entnehmen konnte, welche bestimmten Taten ihm vorgeworfen wurden (BGHSt 5, 226, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53];… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 200 Rdn. 26).
- BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05
Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten …
Auch wenn der Anklagesatz hier lückenhaft ist (dazu unter 3.), erfüllt die Anklage die Umgrenzungsfunktion noch hinreichend, da der Angeklagte die einzelnen Tatvorwürfe dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen entnehmen konnte (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 12). - BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02
Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben
Insoweit darf auch auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes zurückgegriffen werden (vgl. BGHSt 46, 130, 134; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 12 - jew. m. w. N.; BGH NStZ 2001, 656, 657). - BGH, 17.02.2021 - 5 StR 426/20
Mindestanforderungen an die Urteilsgründe bei der Verurteilung wegen …
Die Tat muss sich von anderen gleichartigen, die der Angeklagte begangen haben kann, genügend unterscheiden lassen (…BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1993 - 3 StR 188/93, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 4 mwN; vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 700/94, StV 1995, 287).
- BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00
Aufklärungsrüge; Verfahrenshindernis ne bis in idem; Faires Verfahren; …
Der ergänzende Hinweis im wesentlichen Ermittlungsergebnis - auf welches zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes zurückgegriffen werden darf (BGHSt 46, 130, 134; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 - Tat 12; jeweils m.w.N.) -, der Angeklagte habe spätestens im Januar 1996 mit dem Verkauf von Betäubungsmitteln begonnen, trägt zur näheren Konkretisierung des hier maßgeblichen Anklagepunktes 54 nicht bei; ersichtlich ist mit dieser Zeitangabe der Beginn der ersten weiteren 53 Taten gemeint. - BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94
Gleichartigkeit - Gleichartige Serienstraftaten - Unbestimmtheit der …
Damit ist die Anklage hinsichtlich der Tatzeiten hinreichend bestimmt (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 700/94 - S. 3) und hat auch alle abgeurteilten Fälle umfaßt. - OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 5 Ss 355/97 In seiner von der Revision zitierten Entscheidung (BGH StV 1995, 287 ) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil aufgehoben, weil das Landgericht noch nicht einmal eine Mindestzahl der Einzelfälle festgestellt hatte, von einen nicht näher konkretisierten "längeren Zeitraum" sowie einer "beträchtlichen Menge" Rauschgift ausging.
- BGH, 19.08.1997 - 1 StR 327/97 Darüber hinaus sind die Ausführungen im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen (§ 200 Abs. 2 Satz 1 StPO ) ergänzend heranzuziehen (BGH StV 1995, 287 m.w.Nachw.).