Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3850
BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94 (https://dejure.org/1995,3850)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1995 - 4 StR 711/94 (https://dejure.org/1995,3850)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 4 StR 711/94 (https://dejure.org/1995,3850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1222
  • MDR 1995, 426
  • NStZ 1996, 124
  • FamRZ 1995, 418
  • WM 1995, 816
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung Gesetzeseinheit in Form der Spezialität vor (BGHSt 33, 142, 146/147), wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen - wie hier - die Vollziehung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs vorbereiten soll (BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4 m.w.N.).

    Auch bei der Strafzumessung (nur) wegen versuchter Vergewaltigung ist die besondere Intensität, mit der der Angeklagte zur Erreichung seines Zieles vorgegangen ist, zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 33, 142, 147).

  • BGH, 22.09.1988 - 1 StR 532/88

    Möglichkeit der Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94
    Im Hinblick darauf ist auszuschließen, daß das Landgericht bei zutreffender rechtlicher Einordnung des Tatgeschehens im Sinne der oben genannten höchstrichterlichen Rechtsprechung auf eine mildere Strafe erkannt hätte (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung Gesetzeseinheit in Form der Spezialität vor (BGHSt 33, 142, 146/147), wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen - wie hier - die Vollziehung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs vorbereiten soll (BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94
    Diese Rechtsprechung könnte allerdings mit Rücksicht auf die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 20. Oktober 1992 (BGHSt 39, 100, 108/109) Bedenken begegnen, weil die an sich gegebene Erfüllung des Tatbestandes des § 178 StGB, der keineswegs bei jeder versuchten Vergewaltigung vorliegen muß, im Schuldspruch nicht zum Ausdruck kommt.
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 341/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Konkurrenzen - Vorbereitungshandlung -

    Auszug aus BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94
    Im übrigen ist anerkannt, wie der Senat in seinemBeschluß vom 19. Juli 1994 - 4 StR 341/94 - bereits ausgeführt hat, daß die Verletzung des wegen Gesetzeseinheit nicht zur Anwendung kommenden § 178 StGB in Fällen der vorliegenden Art bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden kann.
  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97

    Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher

    Zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Gesetzes besteht Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen der Vorbereitung des Beischlafs dient und keinen eigenständigen rechtlichen Unwert besitzt (BGHSt 33, 142 ff; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5, 6).
  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 449/96

    Annahme einer fortdauernden konkludenten Androhung von Gewalt - Verbindung von

    Nach der Rechtsprechung tritt jedoch die in diesem Verhalten liegende sexuelle Nötigung hinter § 177 StGB als der spezielleren Norm zurück (BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 5 und 6; vgl. zur Abgrenzung zwischen den genannten Vorschriften allgemein BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4 und 7).

    Das Landgericht hätte das an sich als sexuelle Nötigung zu qualifizierende Verhalten als Tatmodalität strafschärfend berücksichtigen dürfen (BGH, Beschl. vom 19. Juli 1994 - 4 StR 341/94 - BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 6, 7).

  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 132/98

    Freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung

    Nach den Feststellungen handelte es sich bei dem Vorgehen des Angeklagten um ein typisches Verhalten zur Ermöglichung des angestrebten Geschlechtsverkehrs, so daß Gesetzeseinheit in Form der Spezialität des zur Tatzeit geltenden § 177 StGB besteht (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4 und 6, auch 1, 2 und 5).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 129/97

    Alleinige Maßgeblichkeit des im Urteil festgestellten Sachverhaltes für die

    Der 4. Strafsenat hat allerdings in einem Fall, in dem die gleiche Handlung zu beurteilen war, gegenteilig entschieden (BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 6).
  • BGH, 25.05.2021 - 5 StR 133/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Der Beschluss des Landgerichts vom 29. März 2021, mit dem die Revision des Angeklagten gemäß § 346 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen worden war, ist damit gegenstandlos (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 1995 - 4 StR 711/94).
  • BGH, 04.04.1995 - 5 StR 90/95

    Sexuelle Nötigung - Oralverkehr - Versuch - Typische Vorbereitungshandlung -

    Die Annahme von Tateinheit zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung ist rechtsfehlerfrei damit begründet, daß der dem Beischlaf vorangegangene Oralverkehr keine hierfür "typische Vorbereitungshandlung" ist, bei welcher Konsumtion in Betracht käme (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 4; Laufhütte in LK 11. Aufl., § 177 Rdn. 20; jeweils m.w.N.; bedenklich weitgehend für einen Einzelfall demgegenüber BGH, Beschluß vom 19. Januar 1995 - 4 StR 711/94 -).
  • BayObLG, 07.06.2019 - 202 ObOWi 839/19

    Wiedereinsetzung von Amts wegen in Wiedereinsetzungsfrist zur Begründung der

    Dies war deshalb in Ziffer II. des Beschlusstenors zur Klarstellung auszusprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.1995 - 4 StR 711/94 bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht