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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15   

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BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15 (https://dejure.org/2016,110)
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BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15 (https://dejure.org/2016,110)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StGB; § 251 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 18 StGB; § 403 StPO; § 251 BGB; § 830 BGB
    Raub mit Todesfolge (mittäterschaftliche Begehung: erforderlicher Vorsatz der Mittäter, Leichtfertigkeit bezüglich Todesfolge, sukzessive Mittäterschaft; Unmittelbarkeitszusammenhang zwischen Nötigungshandlung und Todesfolge); Schmerzensgeldanspruch im Adhäsionsverfahren ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 StGB, § 239a Abs 3 StGB, § 249 Abs 1 StGB, § 250 StGB, § 251 StGB
    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge und Raub mit Todesfolge: Voraussetzungen des qualifikationsspezifischen Zusammenhangs

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 251 StGB, § 18 StGB, § 239a Abs. 3 StGB, §§ 251, 239a Abs. 3 StGB, § 239a Abs. 3, § 250 StGB, § 249 Abs. 1 StGB, § 830 BGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes über die Beraubung eines Menschen unter Einschluss von Körperverletzungshandlungen hinaus

  • rewis.io

    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge und Raub mit Todesfolge: Voraussetzungen des qualifikationsspezifischen Zusammenhangs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes über die Beraubung eines Menschen unter Einschluss von Körperverletzungshandlungen hinaus

  • rechtsportal.de

    StGB § 18 ; StGB § 251
    Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes über die Beraubung eines Menschen unter Einschluss von Körperverletzungshandlungen hinaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Urteil zum tödlich verlaufenen Überfall auf Autobahnparkplatz auf Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger überwiegend auf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mittäter - und das Schmerzensgeld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingter Tötungsvorsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub mit Todesfolge - und die Haftung des Mittäters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sukzessive Mittäterschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil zum tödlich verlaufenen Überfall auf Autobahnparkplatz auf Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger überwiegend aufgehoben

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Qualifikationsspezifischer Zusammenhang des erfolgsqualifizierten Delikts

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Prozess um Tod an der Autobahn 9 wird neu aufgerollt

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Überfall auf Autobahnparkplatz

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.01.2016)

    Grausamer Tod eines Münchners an der A9

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Annahme bedingten Tötungsvorsatzes über Raub unter Körperverletzungshandlungen bedarf individueller Vorsatzfeststellungen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tatbestandsspezifische Todesgefahr der räuberischen Erpressung und des erpresserischen Menschenraubes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2516
  • NStZ 2016, 211
  • JR 2016, 395
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07

    Sukzessive Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Exzess; Vorsatz)

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15
    Hat bei einem Raub mit Todesfolge lediglich einer von mehreren Tatbeteiligten den qualifizierenden Erfolg verursacht, so sind die anderen gemäß § 251 StGB nur strafbar, wenn sich ihr zumindest bedingter Vorsatz auf die Gewaltanwendungen erstreckt, durch welche der qualifizierende Erfolg herbeigeführt worden ist, und wenn ihnen in Bezug auf die Todesfolge wenigstens Leichtfertigkeit vorzuwerfen ist (BGH, Beschluss vom 16. April 1993 - 3 StR 14/93, BGHR StGB § 251 Todesfolge 2; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280).

    Sein Einverständnis bezieht sich dann auf die Gesamttat mit der Folge, dass ihm die gesamte Tat zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 aaO).

  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 259/09

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (erforderlicher Vorsatz oder

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15
    Ein Beteiligter haftet gemäß § 251 StGB als Mittäter nur für Folgen derjenigen Handlungen des den Tod des Opfers unmittelbar herbeiführenden Täters, die er in seine Vorstellungen von dem Tatgeschehen einbezogen hatte (BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 81).

    Die dem Opfer zugefügten Körperverletzungen dürfen jedoch nicht von wesentlich anderer Art und Beschaffenheit sein, als der Mittäter es wollte und sich vorstellte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 81 f.).

  • BGH, 16.04.1993 - 3 StR 14/93

    Gebilligte Gewaltanwendung als Voraussetzung des Raubes mit Todesfolge - Exzess

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15
    Hat bei einem Raub mit Todesfolge lediglich einer von mehreren Tatbeteiligten den qualifizierenden Erfolg verursacht, so sind die anderen gemäß § 251 StGB nur strafbar, wenn sich ihr zumindest bedingter Vorsatz auf die Gewaltanwendungen erstreckt, durch welche der qualifizierende Erfolg herbeigeführt worden ist, und wenn ihnen in Bezug auf die Todesfolge wenigstens Leichtfertigkeit vorzuwerfen ist (BGH, Beschluss vom 16. April 1993 - 3 StR 14/93, BGHR StGB § 251 Todesfolge 2; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280).

    Eine Bestrafung nach dieser Bestimmung kann daher nur erfolgen, wenn das Opfer infolge einer vom Täter gebilligten Gewaltanwendung gestorben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 1993 aaO).

  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann im Hinblick auf die deutlich erhöhte Strafdrohung in § 239a Abs. 3 bzw. § 251 StGB von einer leichtfertigen Todesverursachung "durch die Tat' nur dann ausgegangen werden, wenn nicht nur der Ursachenzusammenhang im Sinne der Bedingungstheorie gegeben ist, sondern sich im Tod des Opfers tatbestandsspezifische Risiken verwirklichen, die typischerweise mit dem Grundtatbestand einhergehen (BGH, Urteil vom 18. September 1985 - 2 StR 378/85, BGHSt 33, 322 zum Tatbestand der Geiselnahme; Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298 zu § 251 StGB).

    Demzufolge kann der Tatbestand des § 251 StGB auch dann gegeben sein, wenn der Täter die zum Tode führende Gewalt nicht mehr zur Ermöglichung der Wegnahme, sondern zur Flucht oder Beutesicherung anwendet, sofern sich in der schweren Folge noch die spezifische Gefahr des Raubes realisiert, und der Raub bzw. die räuberische Erpressung noch nicht beendet war (BGH, Urteile vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298; vom 25. März 2009 - 5 StR 31/09, BGHSt 53, 234, 236 zu § 250 StGB; vgl. auch BGH, Urteile vom 6. April 1965 - 1 StR 73/65, BGHSt 20, 194, 196; vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 297 f.; Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 445/08, BGHSt 52, 376, 378).

  • OLG Karlsruhe, 08.04.1998 - 14 W 19/98
    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15
    Eine Differenzierung bei der Höhe des Schmerzensgeldes kommt aber in Betracht, wenn die unterschiedlichen Tatbeiträge eine unterschiedliche Bemessung unter Berücksichtigung der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes nahe legen (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. April 1998 - 14 W 19/98, Die Justiz 1999, 445).
  • BGH, 21.12.2011 - 1 StR 400/11

    Verurteilung wegen Angriffs in Nürnberger U-Bahn rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15
    Dabei genügt es für eine vorsätzliche Tatbegehung, dass der Täter den konkreten Erfolgseintritt akzeptiert und er sich innerlich mit ihm abgefunden hat, mag er auch seinen Wünschen nicht entsprochen haben (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11, NStZ-RR 2012, 105).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15
    Diese Entscheidung bleibt vielmehr dem neuen Tatrichter vorbehalten (BGH, Urteile vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96, 98; vom 8. April 2009 - 5 StR 65/09, Tz. 27; Senatsurteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14; BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - 2 StR 388/14, Tz. 7).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15
    Dass alle vier Angeklagten bei der Ausführung der schweren Misshandlungen, wie festgestellt, anwesend waren und diese mitbekamen, reicht für die Begründung sukzessiver Mittäterschaft nicht aus (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380).
  • BGH, 18.09.1985 - 2 StR 378/85

    Situationsverkennung nach Banküberfall - §§ 239a Abs. 3, 239b Abs. 2 StGB setzen

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann im Hinblick auf die deutlich erhöhte Strafdrohung in § 239a Abs. 3 bzw. § 251 StGB von einer leichtfertigen Todesverursachung "durch die Tat' nur dann ausgegangen werden, wenn nicht nur der Ursachenzusammenhang im Sinne der Bedingungstheorie gegeben ist, sondern sich im Tod des Opfers tatbestandsspezifische Risiken verwirklichen, die typischerweise mit dem Grundtatbestand einhergehen (BGH, Urteil vom 18. September 1985 - 2 StR 378/85, BGHSt 33, 322 zum Tatbestand der Geiselnahme; Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298 zu § 251 StGB).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98

    Döner-Imbiß-Überfall - §§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier

    Auszug aus BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15
    Bei einer auf den Zweck der Vorschrift des § 251 StGB abstellenden Betrachtungsweise ist der besondere Zusammenhang auch dann gegeben, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung zwar nicht mehr in finaler Verknüpfung mit der Wegnahme steht, sie mit dem Raubgeschehen aber derart eng verbunden ist, dass sich in der Todesfolge die der konkreten Raubtat eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht (BGH, Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NJW 1998, 3361 für den Versuch des § 251 StGB).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

  • BGH, 12.02.2015 - 2 StR 388/14

    Vergewaltigung (Nötigung mit Gewalt)

  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 65/09

    Beweiswürdigung (Rechtsfehler; Einlassung; Verteidigungsvorbringen; Äußerungen

  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 31/09

    Raub (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Gewalt

  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 445/08

    Schwerer, besonders schwerer räuberischer Diebstahl (Verwendung einer Waffe oder

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17

    YouTube-Raser "Alpi": Verurteilung (nur) wegen fahrlässiger Tötung

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13, StV 2015, 300, 301; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 93; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13, StV 2015, 300, 301; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186; vom 16. Oktober 2008 - 4 StR 369/08, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 63).
  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 469/18

    Raub mit Todesfolge (deliktsspezifischer Gefahrzusammenhang: im konkreten Fall

    Hiervon ausgehend ist der von § 251 StGB geforderte Gefahrzusammenhang etwa dann bejaht worden, wenn die mit dem Einsatz der Nötigungsmittel zur Wegnahme regelmäßig verbundene Konfrontation mit dem Opfer dazu führt, dass das Opfer sich zum Zweck der Tatverhinderung und/oder der Ergreifung des Täters zur Wehr setzt und der Täter darauf mit tödlicher Gewalt reagiert (BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, Rn. 5), wenn der Täter nach der Wegnahmehandlung zur Sicherung der Beute oder seiner Flucht Gewalt anwendet und dadurch den Tod eines anderen verursacht (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 297 ff.; vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NJW 1998, 3361, 3362; vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039 f.), wenn mit dem Nötigungsmittel ausgeführte Gewalteinwirkungen dazu dienten, das Tatopfer zum Schweigen zu bringen und dadurch eine Entdeckung der Tat zu verhindern (Senat, Beschluss vom 20. Juni 2017 ? 2 StR 130/17, NStZ 2017, 638 mit krit. Anmerkung Kudlich), wenn aus der Befürchtung entdeckt zu werden oder aufgrund anspannungsbedingter Fehleinschätzung ein nichtiger Anlass oder ein Missverständnis zu einem Gewaltausbruch des Täters gegenüber dem Opfer führt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 ? 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 214) oder wenn sich bei einer räuberischen Erpressung unter Verwendung einer Schusswaffe die Gefahr der Eskalation durch den - dann tödlichen - Gebrauch der Waffe verwirklicht, weil das Opfer die Forderungen des Täters nicht erfüllt (BGH, Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34).

    Denn auch nach ihr kann sich der von § 251 StGB geforderte besondere qualifikationsspezifische Zusammenhang nicht mehr realisieren, wenn bei der zum Tode führenden Gewaltanwendung der Raub bzw. die räuberische Erpressung bereits beendet war (vgl. nur BGH, Urteile vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, aaO; vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, aaO mwN).

  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des

    Sein Einverständnis bezieht sich dann auf die Gesamttat mit der Folge, dass ihm die gesamte Tat zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380; vom 22. Mai 2013 - 2 StR 14/13, NStZ-RR 2014, 73; Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 214 Rn. 20).
  • BGH, 20.06.2017 - 2 StR 130/17

    Raub mit Todesfolge (qualifikationsspezifischer Zusammenhang: keine Finalität

    Demzufolge kann der Tatbestand des § 251 StGB auch dann gegeben sein, wenn der Täter die zum Tode führende Gewalt nicht mehr zur Ermöglichung der Wegnahme, sondern zur Flucht oder Beutesicherung anwendet, sofern sich in der schweren Folge noch die spezifische Gefahr des Raubes realisiert, und der Raub bzw. die räuberische Erpressung noch nicht beendet war (BGH, Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 299; Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NStZ 1998, 511, 512; Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040; Beschluss vom 29. März 2001 - 3 StR 46/01, NStZ 2001, 371; Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34; Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 214; ebenso Eser/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 251 Rn. 4; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 251 Rn. 8, 18 jew. mwN; aA Fischer, StGB, 64. Aufl., § 251 Rn. 5; Sander in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 251 Rn. 11 mwN; Küpper/Grabow, Festschrift für Achenbach, 2011 S. 265, 280 f.; Habetha, NJW 2010, 3133, 3135).
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 602/19

    Raub mit Todesfolge (qualifikationsspezifischer Zusammenhang)

    Denn ein solcher Zusammenhang kann auch dann zu bejahen sein, wenn die den Tod des Opfers herbeiführende Handlung mit dem Raubgeschehen derart verknüpft ist, dass sich in der Todesfolge die der konkreten Raubtat eigentümliche besondere Gefährlichkeit verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 StR 469/18, NStZ 2019, 730 Rn. 8 (Tötung aus Wut über nicht erlangte Beute); Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211 Rn. 27 (Gewaltausbruch aufgrund eines Missverständnisses); Beschluss vom 13. August 2002 - 3 StR 204/02, NStZ 2003, 34 (Wut über das Scheitern des Raubvorhabens; Einsatz der zu Nötigungszwecken mitgeführten Schusswaffe); Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, NJW 1999, 1039, 1040 (Erwürgen des zuvor zur Beuteerlangung betäubten, aber überraschend erwachten Opfers, um sich aus dessen Haltegriff zu befreien); Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 66/98, NStZ 1998, 511, 512 (unmittelbarer Übergang der zur Wegnahme eingesetzten Gewalt in Gewalt zur Fluchtsicherung); Urteil vom 20. März 1997 ? 5 StR 617/96, NStZ-RR 1997, 269, 270 (Herzinfarkt aufgrund der raubbedingten Stresssituation); Urteil vom 15. Mai 1992 - 3 StR 535/91, BGHSt 38, 295, 298 f. (tödlicher Schusswaffengebrauch auf der Flucht)).
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

    c) Schließlich hat die Strafkammer nicht erkennbar bedacht, dass bedingter Tötungsvorsatz auch dann vorliegen kann, wenn der Eintritt des tödlichen Erfolgs dem Täter gleichgültig (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51; vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306) oder sogar unerwünscht ist (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15 aaO; vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14, NStZ 2015, 460; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372, 373; Urteil vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55, BGHSt 7, 363, 369).
  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 188/16

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (eignungsbezogene

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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2016 - 4 StR 72/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22884
BGH, 21.07.2016 - 4 StR 72/15 (https://dejure.org/2016,22884)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2016 - 4 StR 72/15 (https://dejure.org/2016,22884)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer Pauschgebühr gegenüber dem gerichtlich bestellten Verteidiger für die Revisionshauptverhandlung

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Bindung an den Antrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bewilligung einer Pauschgebühr gegenüber dem gerichtlich bestellten Verteidiger für die Revisionshauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    RVG § 51 Abs. 1 S. 1; RVG § 51 Abs. 2 S. 2
    Bewilligung einer Pauschgebühr gegenüber dem gerichtlich bestellten Verteidiger für die Revisionshauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 17.03.2008 - 1 AR (S) 3/08

    Verbindung von Verfahren und Erstreckung; fehlende Antragsbindung in Verfahren

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - 4 StR 72/15
    OLG, Beschluss vom 17. März 2008 - 1 AR (S) 3/08, Tz. 17; ebenso Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 51 Rn. 46).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2016 - 4 StR 72/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30350
BGH, 30.08.2016 - 4 StR 72/15 (https://dejure.org/2016,30350)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2016 - 4 StR 72/15 (https://dejure.org/2016,30350)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2016 - 4 StR 72/15 (https://dejure.org/2016,30350)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer Pauschgebühr gegenüber dem Pflichtverteidiger; Umfangreiche Vorbereitung der Revisionshauptverhandlung

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Antrag, Bindung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bewilligung einer Pauschgebühr gegenüber dem Pflichtverteidiger; Umfangreiche Vorbereitung der Revisionshauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    RVG § 51 Abs. 1 S. 1; RVG § 51 Abs. 2 S. 2
    Bewilligung einer Pauschgebühr gegenüber dem Pflichtverteidiger; Umfangreiche Vorbereitung der Revisionshauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2016, 306
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 17.03.2008 - 1 AR (S) 3/08

    Verbindung von Verfahren und Erstreckung; fehlende Antragsbindung in Verfahren

    Auszug aus BGH, 30.08.2016 - 4 StR 72/15
    OLG, Beschluss vom 17. März 2008 - 1 AR (S) 3/08, juris Rn. 17; ebenso Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., § 51 Rn. 46).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2018 - 3 AR 256/16

    Bewilligung einer Pauschgebühr

    Demgegenüber ist der Senat aber auch nicht gehindert, eine höhere Pauschvergütung als (zunächst) beantragt zu gewähren (vgl. BGH , Beschluss vom 30. August 2016, - 4 StR 72/15 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2016 - 4 StR 72/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12606
BGH, 10.05.2016 - 4 StR 72/15 (https://dejure.org/2016,12606)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2016 - 4 StR 72/15 (https://dejure.org/2016,12606)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 4 StR 72/15 (https://dejure.org/2016,12606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,12606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung; Erforderlichkeit einer besonders umfangreichen Vorbereitung der Revisionshauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung; Erforderlichkeit einer besonders umfangreichen Vorbereitung der Revisionshauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    RVG § 51 Abs. 1 S. 1; RVG § 51 Abs. 2 S. 2
    Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung; Erforderlichkeit einer besonders umfangreichen Vorbereitung der Revisionshauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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